Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören
Leere Konzertsäle am Karfreitag soll es in Kärnten auch weiter geben. Foto: APA Themenbild

Leere Konzertsäle am Karfreitag soll es in Kärnten auch weiter geben. Foto: APA Themenbild

Kärntner ÖVP will Event-Verbot am Karfreitag beibehalten

VfGH sah Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz. Jetzt will man ein verfassungskonformes Verbot basteln.

Geht es nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), so ist der diesjährige Karfreitag der letzte, an dem das Kärntner Veranstaltungsverbot gilt - vor wenigen Monaten ist es nämlich aufgehoben worden. Das will die Kärntner ÖVP aber nicht so einfach hinnehmen. Die Partei will das Verbot aufrechterhalten und arbeitet an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“, die den „christlichen Grundwerten Rechnung trägt“, hieß es auf APA-Anfrage.

Wenige Tage vor Weihnachten 2024 hatte die Entscheidung des VfGH für Wirbel gesorgt: Das umstrittene Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen war gekippt worden. Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies die Beschwerde ab. Der VfGH beschloss danach, die Gesetzesbestimmung „von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit“ zu prüfen - mit dem bekannten Ergebnis.

„Unchristliches Geschenk“

Schon im Dezember hatte die Kärntner ÖVP heftig dagegen protestiert, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber sprach gar von einem „unchristlichen Geschenk“. Er sei dafür, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit das Veranstaltungsverbot dennoch weiter bestehen kann“. An dieser Haltung hat sich auch jetzt wenig geändert, ergab eine Anfrage der APA: Bis zur Aufhebung Ende 2025 werde an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“ gearbeitet.

Für ein mögliches Veranstaltungsverbot am Karfreitag, das auch in Zukunft gilt, werde man sich auch mit Religionsvertretern abstimmen. „Unsere Kritik am Erkenntnis des VfGH ist unverändert. Wir werden jedenfalls eine Lösung vorlegen, die unseren christlichen Grundwerten Rechnung trägt, auch wenn das bedeutet, den verfassungsmäßigen Rahmen maximal ausschöpfen zu müssen“, hieß es von der ÖVP. Knapp fiel die Reaktion des Koalitionspartners SPÖ aus. Die ÖVP habe angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten: „Dieser muss verfassungskonform sein. Bis dato liegt uns aber kein entsprechender Vorschlag vor.“

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Bereits zuvor hatte die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK) befürchtet, dass es in Kärnten ein Veranstaltungsverbot „über die Hintertür“ geben könnte. Die IG ortete „starke Verflechtungen zwischen Politik und Kirche“ - eine angekündigte Überarbeitung des Gesetzes könnte „das Urteil konterkarieren“. „Derartige Veranstaltungsverbote zeugen von einem Ungleichgewicht, das nun vom Verfassungsgericht auch bestätigt wurde.“ Man forderte die Landespolitik auf, „im Sinne des Urteiles zu handeln und eine echte Gleichstellung der Freiheiten auch im Kärntner Veranstaltungsgesetz zu verankern“.

Laut VfGH hatte die Kärntner Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, „die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen“. Allerdings: „Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (…) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift.“ Und hier gebe es keine „Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre“.

Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher „gegen den Gleichheitsgrundsatz“. Wie angesichts dieser Begründung eine von der ÖVP angekündigte „verfassungskonforme Lösung“ aussehen könnte, stand vorerst in den Sternen.

6 Postings

Bahner Bernd
vor 23 Stunden

Man muß das Ganze zweimal lesen, um wirklich zu glauben, was da an dumpfer Rückständigkeit vor sich geht. Die Säkularität des Staatswesens ist eine der Grundpfeiler einer liberalen Verfassung. "Thron und Altar" hat bei uns im politischen Leben schon lange ausgedient. Der strafbare Umstand der Herabwürdigung von Religionsgemeinschaften oder Verspottung und Verächtlichmachung von Glaubensinhalten etc. ist hier außerem nicht einmal im Ansatz gegeben.

 
3
5
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    Bahner Bernd
    vor 2 Stunden

    Säkularität schließt natürlich Achtung vor religiösen Gefühlen und Rücksichtnahme auf kirchlicheTraditionen nicht aus. Gesetzliche Bevormundung, mit oben angeführten Ausnahmen, ist da aber fehl am Platz. Anderenfalls ist der Weg zum religiösen Fundamentalismus geebnet. Darf man dann Islamisten dafür kritisieren, wenn sie die Priorität des Korans und der Scharia vor den Gesetzen eines demokratischen Staates einfordern ?

     
    0
    0
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
steuerzahler
gestern

Kirche und Staat muß streng getrennt werden. Religion ist Privatsache, alles andere führt nur zu Problemen.

 
2
11
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    LaraLektora
    vor 21 Stunden

    Ja, das stimmt. Die Frage ist nur ob diese strikte Trennung in Österreich jemals Realität werden kann. Was denken Sie?

     
    1
    1
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
RJMoses
gestern

Wenn die ÖVP sonst keine anderen Probleme hat oder mein zu haben, na dann "gute Nacht"!

 
1
8
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
le corbusier
gestern

"Wie rückständig und erzkonservativ kann man denn sein?!" ÖVP Kärnten: "ja"

 
4
7
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren