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Die Münchnerin Anja Windl lebt seit 2017 in Klagenfurt und ist ein prominentes Gesicht des aktiven Klimaprotests in Österreich. Foto: APA/Picturedesk/Hochmuth

Die Münchnerin Anja Windl lebt seit 2017 in Klagenfurt und ist ein prominentes Gesicht des aktiven Klimaprotests in Österreich. Foto: APA/Picturedesk/Hochmuth

Aufenthaltsverbot für Anja Windl in Österreich

Kritik von Amnesty International, Aktivisten und Juristen. Freude bei FPÖ und ÖVP.

Mehr als zwei Jahre nach Beginn des fremdenrechtlichen Verfahrens gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hat ihr das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich erteilt. Ein Bescheid der Leobener Außenstelle des BFA liegt seit vergangener Woche vor, wie der APA Windl selbst und ihr Rechtsanwalt Ralf Niederhammer bestätigten. „Die Argumentation der Behörde entbehrt jeder Grundlage“, sagte der Anwalt am Montag.

Windl sei in Österreich noch nie strafrechtlich verurteilt worden, die Voraussetzung für ein solches Verbot sei aufgrund ihrer langen Aufenthaltsdauer in Österreich jedoch eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“, erläuterte Niederhammer. „Man wirft ihr aber vielfach die Aktivitäten der ‚Letzten Generation‘ und ihre Social-Media-Auftritte vor“, kritisierte er. „Inwiefern davon eine derartige Gefährdung ausgehen soll, die ein Aufenthaltsverbot rechtfertigt, ist mir nicht klar“, sagte der Rechtsanwalt. „Das BFA beschuldigt sie sogar, die politischen Verhältnisse in Österreich verändern zu wollen. In Anbetracht, dass sie sich für die Einhaltung der Forderungen des Klimarates einsetzt, ist das einigermaßen kurios.“

Ist die Botschaft von Anja Windl oder die Art, wie sie sich Gehör verschafft, gefährlich? Darüber wird wohl das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Foto: APA/Picturedesk/Hochmuth

In dem der APA vorliegenden Bescheid vom vergangenen Donnerstag wird der 28-Jährigen unter anderem eine „führende Rolle“ für das Anwerben neuer Mitglieder zugeschrieben und ihr ein „Schwerpunkt“ im „Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ attestiert. Sie sei zudem mehrmals wegen des Verdachts strafbarer Handlungen „polizeilich in Erscheinung getreten“. Ihre „querulatorische Neigung“ sei dabei jedoch kein Ausdruck von Aktivismus, sondern auf „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ ausgerichtet, wie es in dem Schreiben heißt.

Niederhammer kündigte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Damit werde auch die rechtlich vorgesehene vierwöchige Frist zum Verlassen des Landes aufgeschoben.

Windl: „Werde Land nicht freiwillig verlassen“

Windl selbst sprach gegenüber der APA von „einem Versuch, gegen friedlichen Protest vorzugehen“. Es werde ein „beunruhigender Umgang mit Aktivismus normalisiert“. Sie habe seit sieben Jahren ihren „Lebensmittelpunkt in Österreich“, sagte Windl. „Ich werde das Land nicht freiwillig verlassen.“

Das BFA prüft seit März 2023 „eine aufenthaltsbeendende Maßnahme“ gegen sie. Das Innenministerium hatte damals auf den Datenschutz verwiesen. Zum grundsätzlichen Vorgehen bei Aufenthaltsverboten hielt das Ministerium am Montag fest, dass im Zuge des Verfahrens „alle relevanten Informationen gesammelt und die Umstände jedes Einzelfalles genau geprüft“ würden. „Die fremdenrechtliche Beurteilung erfolgt eigenständig und unabhängig von den Strafgerichten“, hieß es weiter. Es handle sich immer um „eine administrativrechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“.

Strafverfahren weiter im Gang

Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Zusammen mit der Gruppe hatte sie in den vergangenen Jahren unter anderem mit Verkehrsblockaden auf Straßen oder Autobahnen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestiert.

Die Frage zur strafrechtlichen Relevanz der Proteste ist dabei noch immer ungeklärt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der schweren Sachbeschädigung gegen die Studentin und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“ sind seit November 2023 anhängig.

Kritik von Amnesty International, Aktivisten und Juristen

Die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ deutete die Entscheidung des BFA am Montag als „mögliche Fortsetzung einer Tendenz, Klimaproteste zu kriminalisieren“. Das Recht auf friedlichen Protest sei ein Menschenrecht und gehöre „geschützt anstatt kriminalisiert“, hieß es gegenüber der APA. „Wir müssen vorsichtig sein, wenn wir anfangen Menschen zu bestrafen und außer Landes zu verweisen, weil sie sich an Protesten beteiligen, die die Politik oder Behörden nicht haben wollen“, warnte Generalsekretärin Shoura Hashemi. In Österreich dürfe kein Klima der Angst herrschen, „wenn es um Protest geht“.

Entsprechend äußerten sich auch die Mitstreiterinnen und Mitstreiter Windls. In einer gemeinsamen Aussendung berief sich die frühere „Letzte Generation“ auf den derzeitigen UNO-Sonderberichterstatter Michel Forst, der im März 2024 vor einem „zunehmend harten Vorgehen“ gegen Umweltschützerinnen und Umweltschützer gewarnt hatte sowie den Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck. Für ein Aufenthaltsverbot bräuchte es „zunächst einmal eine schwere Straftat (…) und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird“, sagte Obwexer im März 2023 im Ö1-Morgenjournal.

Kritisch zur Entscheidung äußerte sich auch Laila Kriechbaum, Sprecherin von Fridays For Future Austria: „Friedlicher Protest ist eine Grundvoraussetzung in der Demokratie. Aktivistinnen und Aktivisten einzuschüchtern, statt die Klimakrise umfassend anzupacken, ist nicht nur demokratisch schwerst bedenklich, sondern das eigentliche Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung! Viel ungemütlicher als jeglicher friedliche Protest ist es, die Klimakrise einfach passieren zu lassen.“ Man erwarte, dass die Verhältnisse „gerade gerichtet“ würden.

Freude bei FPÖ und ÖVP

Erfreut zeigte sich indessen die FPÖ. Das Aufenthaltsverbot sei „längst überfällig“, meinte der Kärntner FP-Chef Erwin Angerer. Die Aktivistin habe „jahrelang die Behörden genarrt und mit ihren Klebeaktionen unsere Steuerzahler hunderttausende Euro durch Polizeieinsätze gekostet“, so Angerer. Dabei habe die ehemalige ÖVP-Grünen-Bundesregierung die Gruppe rund um die Aktivistin stets mit „Samthandschuhen angegriffen“, hieß es.

ÖVP NÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner nannte die Entscheidung einen „guten Tag für alle Leidtragenden“. Anja Windl habe „die arbeitende Bevölkerung jahrelang mit ihren sinnlosen Stör- und Klebeaktionen tyrannisiert und dabei stets nur ein einziges Ziel verfolgt: ihre eigene Bekanntheit zu steigern, sich selbst in den Mittelpunkt zu drängen und zu inszenieren“. Zauner nannte die Entscheidung des BFA eine „gute, richtige und konsequente“, die „hoffentlich das einzige ist, was jetzt und auch in Zukunft pickt!“


Dieser Artikel wurde am 7. April um 17.45 Uhr aktualisiert

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24 Postings

wolf_C
vor 5 Tagen

... hätt sie es halt gemacht wie der Grieser Bürgermeister, der frägt immerhin artig ob er wohl darf; und seine Kollegen schweigen feige, und halten die Hand auf, so lieben wir das ...

 
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karlheinz
vor 6 Tagen

Ja @Senf, nun kann ich Ihre Meinung nachvollziehen. Für mich eine positive Sichtweise.

 
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wolf_C
vor 6 Tagen

''Freude bei FPÖ und ÖVP'' - was sonst ...

 
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Hannes Schwarzer
vor 6 Tagen

Ich glaube nicht, dass diese Ausweisung in der nächsten Instanz hält, nein: sie DARF nicht halten! Eine Ausweisung ist nur möglich, wenn 'staatsgefährdend' agiert wird. Die Feststellung, dass diese Aktionen 'staatsgefährdend' seien, hat Söder in Bayern ins Spiel gebracht und Österreichs Rechte plappern's nach ! Wenn versucht wird, Einsatz für Klimaschutz (über die Art, incl. bööhhser Autoblockaden kann man geteilter Meinung sein, 'staatsgefährdend' ist das NIE!!) mit solchen Mitteln zu unterdrücken, dann widerspricht dies mMn schon unseren Grundwerten, zB der Versammlungsfreiheit (UN Charta, EMRK), der Meinungsfreiheiit etc. Wo waren/sind diese 'Gesetzeshüter' in Coronazeiten, warum wurde sich da auf Versammlungsfreiheit bezogen, wie die BH Lienz (BHfrau Reisner) schriftlich ausführte, obwohl Duzende Gesetzesbrüche vorlagen (Lärmbelästigung, Verstösse gegen Maskenpflicht, Sonntagsruhe, mehrmals auch gegen TierschutzG und StVO...)? Das waren/sind ja existentielle Anliegen, Klimaschutz ist ja unwichtig......

 
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    Village Pizza
    vor 5 Tagen

    Die Ansicht, dass eine Ausweisung nur bei Staatsgefährdung möglich wre, ist falsch.

    Die Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes (bis 10 Jahre) gegen unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger ist gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Strafrechtliche Verurteilungen allein können nicht ohne weiteres diese Maßnahmen begründen. Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention verweisende Begründungen sind nicht zulässig. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen EWR-Bürger, die ihren Aufenthalt seit zehn Jahren im Bundesgebiet hatten, ist dann zulässig, wenn aufgrund des persönlichen Verhaltens des Fremden davon ausgegangen werden kann, dass die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich durch seinen Verbleib im Bundesgebiet nachhaltig und maßgeblich gefährdet würde.

    Frau Windl hat in den letzten Jahren unzählige Gesetzesverstöße mit erheblichen wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgen gesetzt und vielfach ausdrücklich erklärt, dass sie überhaupt nicht daran denkt, das in Zukunft nicht mehr zu tun. Ich würde daher nicht ausschließen, dass die Argumentation des BFA "hält". Insbesondere die mangelnde Einsicht, dass es einfach nicht toleriert werden kann, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen, könnte hier entscheidend sein. Oder willst Du, lieber Hannes, dass zB Bürger, die unzufrieden damit sind, dass straffällige Migranten häufig nicht ageschoben werden können, "ihrem Gewissen folgen" und sich "selber darum kümmern"? Die Rechtsordnung gilt für alle, auch für "die Guten".

     
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      Hannes Schwarzer
      vor 5 Tagen

      Glaube, da dürftest Du falsch liegen: Windl lebt seit 2017 (=mehr als 5 Jahre) in Österreich, da verlangt Par.6 FreizüG/EU schon 'schwerwiegende' Gründe. Diese sollten mMn nicht vorliegen, da braucht's sicher mehr als 'jahrelange Stör- und Klebeaktionen' (VP Zauner) bzw. 'jahrelang die Behörden genarrt' (FP Angerer)! Ich weiss, das manche hier Klimakleber liebend gerne als Terroristen bezeichnen (würden), wir sollten aber die Kirche im Dorf lassen: davon sind solche Aktionen meilenweit entfernt!!

       
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      Village Pizza
      vor 3 Tagen

      @Hannes Schwarzer: Jössas.

      § 6 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU ist hier natürlich nicht anwendbar, weil deutsche Gesetze (hier konkret das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern) in Österreich seit 1945 nicht mehr gelten. Unbeschadet dessen kann auch nach dieser Bestimmung der Verlust des Rechts auf Aufenthalt (in Deutschland) "aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" festgestellt und die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht oder die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte eingezogen werden. Aus den selben Gründen kann auch die Einreise (nach Deutschland) verweigert werden.

       
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      wolf_C
      vor 2 Tagen

      ... sinngemäß ist also eine EU-Ausländerin nicht gleichgestellt mit einem EU-Inländer? ... jedenfalls zeigt dieser Aufwand die Priorität des Klimaschutzes(gleichzeitig die Rückständigkeit der Gesetzeslage in bezug auf Klimaschutz)hier im Autoland. Diese gibt es erst ganz weit hinten bis gar nicht(siehe auch Lobau-tunnel zB oder 3te Piste). Zuerst kommt im Autoland der Autolandbewohner der (Auto-)Parkplatz und dann ... usw ... und diese Hexen(schau)prozesse beruhigen halt das Autoland Volk enorm ...

       
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      Hannes Schwarzer
      vor 2 Tagen

      @Village Pizza : Richtline 2004/38/EG über die Freizügigkeit und des Aufenthaltes (bzw. Nicht Aufenthaltes= Ausweisung von EU Bürgern) von EU Bürgern! Wie wär's damit? (als übergeordnete Rechtsvorschrift)

       
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Ist es so
vor 7 Tagen

Eh klar, dass es die FPÖ freut, wenn das Aufmerksammachen des notwendigen Klimaschutzes kriminalisiert wird, denn der Klimawandel existiert ja in dieser Partei nicht.

Deshalb gäbs auch 150km/h für alle auf den Autobahnen, das wird ja alles so geil, wenn wir dann an der Macht sein werden, schei.... wir auf die Natur! 😅🙈

 
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saguen
vor einer Woche

Straffällige Asylanten ????....werden auf freiem Fuß anzeigt, da muss Niemand das Land verlassen...

 
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    Village Pizza
    vor 6 Tagen

    Nach Deutschland kann man abschieben, nach zB Afghanistan nicht.

     
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msalcher
vor einer Woche

Was einen hier sehr bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass der "Linke Radikalismus" inzwischen salonfähig zu sein scheint, bei einem Groß der Bevölrkerung.

Wenn sich jemand nicht an unsere Gesetzesgebung halten weill, steht es ihm frei, dass Land zu verlassen.

 
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    Senf
    vor einer Woche

    @msalcher: erklär bitte die Bezeichung "Linker Radikalismus" damit dann auch alle wissen, was damit wirklich gemeint ist.

    Danke

     
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      Senf
      vor 7 Tagen

      ... die beiden daumenschrauber wissns ganz sicher. aber sie traun sich nix zu sagen. hm.

       
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      msalcher
      vor 6 Tagen

      @Senf: mal einen Blick in das STGB geworfen, was so alles unter Terrorismus fällt ? 4.9 gefällt mir recht gut... https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/278c

      Ob Rechts oder Links Radikalismus hat nichts verloren im Leben

       
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      karlheinz
      vor 6 Tagen

      @Senf, Sie kennen sicher den Spruch "bist du nicht willig dann brauche ich Gewalt"? So, wenn reden nichts nützt, so schreitet man halt zu einer weiteren Handlung, klebt sich an die Straße und behindert nicht nur den Verkehr sondern verursacht meist auch einen volkswirtschaftlichen Schaden damit. Das ist doch jetzt Radikalismus? Oder? Meist sind dafür wohl Linke Gruppierungen verantwortlich! Außerdem stellt solch ein Verhalten wohl auch einen strafbaren Tatbestand dar, welcher selbstverständlich behördlich zu verfolgen und zu ahnden ist. Auch möchte ich erwähnen, dass derartige Handlungen bis dato keine "Früchte" getragen haben.

       
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      Senf
      vor 6 Tagen

      @msalcher, links ist ein Wort, Radikalismus auch. Aber wie kommen sie zu dieser Wortkombination für junge Dame Anja Windl, der Klima-Shakira? Warum nicht "Rechts Radikalismus" oder sonstwie? Und ja, ist ihr Handeln überhaupt Radikalismus, wenn jemand für die Natur und ihre gesamte Umwelt sorgenvoll seine Stimme erhebt? Hast du dafür ein wirksames Patentrezept, wie man unter diesen Machtansprüchen, der Wirtschaftsksriminalität mit Machtkonzentration auf der Welt noch gehört werden will und soll?

      Wäre das denn nicht der "Rechts Radikalismus oder der Links Radikalismus, der Trump Radikalismus, der ... ?

      und patsch!

      Was jetzt?

       
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      Senf
      vor 6 Tagen

      @karlheinz, super, Diskurs tut gut. Also: Das Goethezitat ist bekannt, leider wird es in dieser Angelegenheit und vielen anderen gern falsch verstanden (missbraucht - tagesaktuell besonders von Autokraten).

      Unser ungebrochener Fortschrittsgedanke gepaart mit Gier- und Machtbestrebung hat - im Überblick gesehen und von der Wissenschaft längst auch bestätigt fatale Auswirkungen, die letztlich der Menschheit den Kragen kosten könnte. Die Politik ordnet sich längst unter und handelt fadenscheinig, leider auch korrupt. Für ökologische Probleme müssen also Umweltorganisationen herhalten, die man meist nicht hören will, man denke an die Verschmutzung der Weltmeere, der Regenwaldabholzung, die nimmersatte, unkoordinierte Mobilität und der extreme Bodenraubbau. Doch Umweltaktivisten haben in Geld nichts zu bieten, sie agieren ja für die Natur und gegen Machenschaften des Kapital.

      Ob die Methode der "Letzten Generation" das brachte, was man eigentlich bezwecken wollte stell auch ich ein wenig in Frage, denn die Art und Weise lenkte zu sehr vom Ziel dieser Bewegung ab. Durch die unkoordinierte Vorgehensweise hat man eher das kleine Volk anstatt die Weltmächtigen getroffen. Dennoch ist einiges in den Köpfen der Gesellschaft für eine Weile hängen geblieben. Der Schaden hält sich in Grenzen. Radikal sind wohl eher unter egozentrische Menschen zu suchen.

       
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    MVP
    vor einer Woche

    aber sellner, kubitschek und konsorten dürfen ungehindert ihre braune kacke abladen? einige von den rechten sitzen sogar im parlament!

    aba stimmt schon: wenn man fürs klima oder den tierschutz kämpft ist man extremist oder mafiöse vereinigung...

     
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    r.ingruber
    vor 7 Tagen

    Das hier ist keine Frage der Gesetzgebung, sondern des Vollzugs. Im Sinne der demokratischen Spielregeln, die durch blaue Narrative wiedereinmal zur Diskussion gestellt werden, sollte (man in) Österreich präzise unterscheiden lernen.

     
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karlheinz
vor einer Woche

Solche Personen nehmen sowieso kaum etwas Behördliches zur Kenntnis. Gott sei Dank handelt es sich hiebei nur um einige Sonderlinge. Interessieren würde mich wer denen die Anwaltskosten bezahlt?

 
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r.ingruber
vor einer Woche

Ist zwar alles andere als eine Glanzleistung der Behörden, aber so erinnert die Shakira wieder an das Dringendste, das mittlerweile gänzlich aus dem Fokus geraten ist.

 
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    Village Pizza
    vor 6 Tagen

    "die Shakira" - ja, eh. Vielleicht kann sie wenigstens singen.

     
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