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Menschen sammelten sich im Februar am Tatort des Messerattentats zu einem Gedenkmarsch für den verstorbenen Jugendlichen in der Innenstadt von Villach. Foto: APA/Picturedesk/Lindner

Menschen sammelten sich im Februar am Tatort des Messerattentats zu einem Gedenkmarsch für den verstorbenen Jugendlichen in der Innenstadt von Villach. Foto: APA/Picturedesk/Lindner

Verfahren gegen Helden des Villach-Anschlags eingestellt

Der 42-jährige Syrer fuhr den Terroristen mit dem Auto an und stoppte ihn. Ein Fall von Nothilfe.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen jenen 42-jährigen Syrer, der den Messerattentäter von Villach mit dem Auto anfuhr und diesen so stoppte, eingestellt. Die Behörde sieht in dem Fall eine Nothilfe – als Sonderform der Notwehr – gegeben, hieß es am Freitag in einer Presseaussendung.

Bei dem islamistischen Terroranschlag am 15. Februar hatte ein 23-jähriger Syrer mitten in der Villacher Innenstadt wahllos auf Personen eingestochen. Ein 14-jähriger Jugendlicher wurde dabei getötet, fünf weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Der 42-Jährige, der als Essenszusteller unterwegs war, hatte die Situation erkannt und den Attentäter angefahren. Es wird davon ausgegangen, dass durch dieses Einschreiten ein weiteres Blutvergießen verhindert wurde.

Ermittlungen wegen Offizialdelikts

Nach Auswertung von Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen steht für die Staatsanwaltschaft nun fest, dass „der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe (…) als Sonderform der Notwehr zum Tragen kommt“. Der Attentäter hatte zum Zeitpunkt des Eingreifens seine Tat nämlich noch nicht beendet: „Vor diesem Hintergrund war ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) gegeben.“ Und man gehe davon aus, dass das Anfahren mit dem Auto das „gelindeste zur Verfügung stehende Mittel“ war.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte die Ermittlungen routinemäßig wegen Körperverletzung geführt. Etwas anderes wäre ihr auch nicht übrig geblieben, hatte es bei dem Bekanntwerden der Ermittlung geheißen - denn bei Körperverletzung handelt es sich um ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, dem Verdacht nachzugehen. Eine Bestrafung des 42-Jährigen war aber von Anfang an als unwahrscheinlich angesehen worden.

6 Postings

chiller336
vor 13 Stunden

dem guten mann gehört ein orden und der österreichischen rechtssprechung gehört ein update

 
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    steuerzahler
    vor 53 Minuten

    Eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften ist nicht erforderlich. Bei Körperverletzung muß ermittelt werden. Es wurde auch folgerichtig und offiziell Notwehr erkannt und das Verfahren eingestellt. Ich hoffe nur, daß es für den Nothelfer auch ohne Kosten und Ärger abgelaufen ist. Bei der Vergütung der Kosten gibt es tatsächlich noch Verbesserungsmöglichkeiten.

     
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LaraLektora
vor 16 Stunden

Unglaublich... Aber jetzt könnte er doch endlich die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen.

 
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    DSK
    vor 13 Stunden

    Ähm, NEIN! Keine Frage, sein Handeln hat wahrscheinlich Leben gerettet! Aber wenn wir als Europäer alle beide nicht auf unseren Grund und Boden gelassen hätten, wäre gar nichts passiert! Zudem ist Asyl ein Recht auf Zeit! Und so wies aussieht besteht bald die Möglichkeit, dass all die Syrer wieder in ihre Heimat zurückkehren können! Generell wäre es klüger, die Staatsbürgerschaft nur mehr in Einzelfällen zu vergeben. Als Essenslieferant erfüllt er ausserdem mit Sicherheit nicht die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen! Und an die Redaktion: Eigentum, ist meines Wissens nach auch ein absolut geschütztes Rechtsgut!

     
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      Vlad Tepes
      vor 3 Stunden

      Zeit zum Aufwachen!

       
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      wolf_C
      vor 30 Minuten

      @DSK: Sie sollten bedenken, daß auch Sie einmal auf die Menschenrechte angewiesen sein könnten, sogar wenn Sie auf ''unserem Grund und Boden gelassen sind''; Ausnahme: sie finden Fenstersturz und Folterkeller als staatliche Maßnahme zur Problemregulierung angemessen und Ihnen entsprechend und familientauglich

       
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