Wie mehrere Medien, darunter der ORF-Tirol mit Berufung auf Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, berichten, legt die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Christoph Walser Berufung ein. Dem Anklagevertreter ist die Strafe, die Walser für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage in erster Instanz ausgefasst hatte, offenbar zu milde.
Dem Transportunternehmer, ehemaligen Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident und Ex-Bürgermeister der Gemeinde Thaur wurden eine bedingte, sechsmonatige Haftstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro auferlegt. Weitere 300.000 Euro für Finanzvergehen sind zur Hälfte bedingt, ebenso 120.000 Euro Verbandsgeldbuße über Walsers Transportfirma. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Walser nahm dieses Urteil an. Nun wandert die Causa weiter zum Oberlandesgericht Innsbruck.
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