Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören
Christoph Walser vor Gericht. Der Unternehmer und Ex-Kammerfunktionär steht vor einem beruflichen, politischen und privaten Scherbenhaufen. Foto: Expa/Groder

Christoph Walser vor Gericht. Der Unternehmer und Ex-Kammerfunktionär steht vor einem beruflichen, politischen und privaten Scherbenhaufen. Foto: Expa/Groder

Bedingte Haft- und Geldstrafe für Christoph Walser

Trotz mildem Urteil blickt der Ex-WK-Präsident laut Verteidiger „einem Abgrund entgegen“.

Tirols Ex-Wirtschaftskammerchef Christoph Walser (ÖVP) ist am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio. Euro, Verleumdung, Beweismittelfälschung und falscher Beweisaussage nicht rechtskräftig verurteilt worden. Ihm wurden eine bedingte, sechsmonatige Haftstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro auferlegt. Zudem fasste Walser für Finanzvergehen zur Hälfte bedingte 300.000 Euro aus.

Für sein Transportunternehmen setzte es eine Verbandsgeldbuße von 120.000 Euro. Diese wurde zur Hälfte bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Auch dieses Urteil, das nicht den Unternehmer sondern das Unternehmen von Walser betrifft, ist nicht rechtskräftig. 

Walser muss neben dieser Geldbuße – die innerhalb eines Jahres zu bezahlen ist – ebenfalls im selben Zeitraum die hinterzogenen 1,1 Mio. Euro ans Finanzamt zurückzahlen. Walser zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber Dolomitenstadt sichtlich erleichtert und nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der 49-jährige Transportunternehmer hatte sich während des Prozesses umfassend geständig gezeigt.

Freigesprochen wurde hingegen der Zweitangeklagte, der im Finanzvergehen rund um Walser als Beitragstäter angeklagt war. Es sei ein „Freispruch im Zweifel“, sagte Richter Paul Menardi in seiner Urteilsbegründung und betonte, dass es wohl ein „Konstrukt“ im Umfeld der Abgabenhinterziehung gegeben habe, eine „Wissentlichkeit“ des Zweitangeklagten dazu aber nicht wirklich beweisbar gewesen sei. „Es bleibt allerdings eine schwindelige Sache“, sagte Menardi.

Reumütiges Geständnis galt als mildernd

Ausführlicher begründete Menardi das Urteil gegen Walser, als er nach der Beratung als Vorsitzender des Schöffensenats das Urteil verkündete. Als mildernd wertete er, dass Walser ein „reumütiges Geständnis abgelegt“ habe, als erschwerend hingegen den „langen Tatzeitraum“ bei den Finanzvergehen. „Sie müssen jedenfalls nicht in den Häfen“, erklärte Menardi schließlich einem zuerst angesichts des teilbedingten Urteils befremdet wirkenden Walsers.

Verteidiger: Walser blicke einem „Abgrund entgegen“

Zuvor hatte der Verteidiger von Walser, Albert Heiss, in seinem Schlussplädoyer ausgeholt und die Situation seines Mandanten beleuchtet. „Für ihn brach damals eine Welt zusammen“, sagte Heiss in Hinblick auf das Verfahren und die Ermittlungen gegen den Ex-Wirtschaftskammer-Präsidenten. „Er blickt dem Abgrund entgegen“, erklärte Heiss. Er habe nicht nur alle seine Ämter verloren, sondern auch seine Frau habe sich mittlerweile von ihm scheiden lassen. Zudem müsse er nach Abschluss der heutigen Verhandlung eine „große finanzielle Last bewältigen“.

Auch der Staatsanwalt attestierte Walser, dass er in die Sache „hineingerutscht“ sei. „Es war kein Plan von Anfang an“, führte er aus. Walser und sein Unternehmen seien zweifellos in einer „schwierigen Situation gewesen“ und er habe einiges noch mit nicht passenden Mitteln „retten wollen“. „Es war wohl auch ein Abwärtsstrudel“, konstatierte der öffentliche Ankläger.

Walser kündigte an, seine Schulden zurückzahlen zu wollen

Das hatte auch Walser im Verfahren - das großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand - vergleichbar argumentiert. „Es tut mir von Herzen leid“, beteuerte der frühere ÖVP-Hoffnungsträge zudem und verkündete bereits zu Beginn der Verhandlung, dass er seine Schulden zurückzahlen wolle. Er habe bereits mit dem Finanzamt, der Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Thaur „umfangreiche Rückzahlungsvereinbarungen“ getroffen, erklärte Walser im Zuge der Aufnahme seiner Personalien und der damit verbundenen Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.

Seine Schlussworte vor der Beratung des Schöffensenats waren schließlich äußerst emotional. „Es war kein geplanter Akt, es hat sich einfach so über die Jahre entwickelt“, führte er sichtlich bewegt aus. „Ich hatte meinen Fokus ganz einfach auf andere Dinge und habe deshalb Fehler gemacht“, erklärte der bald 50-Jährige weiters. Ihm sei es nunmehr wichtig „mit 50 alles in den nächsten Jahren wieder hinzubekommen“.

Ermittlungen gegen Walser im November 2023 aufgenommen

Bereits nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November 2023 hatte Walser - einstige ÖVP-Zukunftshoffnung im Land mit großen Ambitionen und von 2018 bis 2023 Kammerpräsident - seine Ämter in der Wirtschaftskammer sowie als Bürgermeister der Gemeinde Thaur zurückgelegt. Der Politiker meinte damals, dass er seiner „Rolle und Verantwortung als Unternehmer nicht immer den nötigen Platz eingeräumt“ habe. Die Staatsanwaltschaft warf Walser unter anderem vor, betriebliche Aufwände seines Unternehmens vorgetäuscht, Einkünfte nicht offengelegt und Löhne „schwarz“ ausgezahlt zu haben. Während der Ermittlungen soll er „wahrheitswidrige Dokumente“ vorgelegt haben, welche diese betrieblichen Aufwände bestätigen sollten. Darüber hinaus gab er an, dass seine Disponenten und ein Fahrer für diese Malversationen verantwortlich seien und er selbst davon nichts gewusst hätte.

All dies räumte Walser im Prozess letztlich ein. Wie sich die vorgeworfenen Straftaten ausgestaltet hatten, erfuhr die Öffentlichkeit aufgrund des von Verteidiger Heiss beantragten Ausschlusses nicht.

Michael Steger hat Politikwissenschaft studiert und arbeitet als freier Journalist in Innsbruck. Der versierte Reporter berichtet für Dolomitenstadt über aktuelle Themen rund um die Stadt- und Landespolitik.

Keine Postings

Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren