Im Jahr 2010 hat das Land Kärnten damit begonnen, die Schonzeit für Rabenvögel zu verkürzen und mittels Verordnungen eine selektive Bejagung zu ermöglichen. Die Jagdverordnungen wurden vor wenigen Tagen erneut für zwei weitere Jahre beschlossen. Man möchte dadurch „die Population auf ein für Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft erträgliches Maß reduzieren“, wie Jagdreferent LHStv. Martin Gruber ausführt. Die Vögel würden hohe Schäden im Ackerbau, in der Bio-Landwirtschaft, an Aussaaten bzw. dem Saatgut, im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und auch im Weinbau verursachen, erklärt Gruber.
Krähen, Elstern und Eichelhäher sind in der EU-Vogelrichtlinie als Arten gelistet, die vom Grundsatz her in der EU bejagt werden dürfen. Nur während der Nistzeit und der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit ist eine Bejagung nicht möglich. Die neu beschlossenen Verordnungen in Kärnten sehen eine leichte Reduktion der Kontingente vor: Pro Jagdjahr können 1.350 Eichelhäher (zuvor 1.500), 950 Elstern (zuvor 1.000) und 2.500 Aaskrähen (zuvor 2.586) entnommen werden. Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wird um einige Wochen verlängert und erstreckt sich vom 16. März bis Ende Juli jeden Jahres.
In Tirol sind Eichelhäher geschont
In Tirol gilt seit 2017 eine ähnliche Regulierung, die im Grunde zeitlich unbefristet ausgelegt ist - mit einem deutlichen inhaltlichen Unterschied: Eichelhäher sind ganzjährig zu schonen. Selbst bei Schäden, die durch die Vögel entstünden, dürfen sie nicht geschossen werden. Außerdem sind Mittel und Methoden, die Vögel in Mengen wahllos fangen oder gar töten könnten, in Tirol verboten.
Bezirksjägermeister Hans Winkler gibt auf Nachfrage Auskunft, wie in der Praxis mit einem Schadensfall umgegangen wird: „Wenn ein Fall vorliegt, dann muss der Schaden bei der Landwirtschaftskammer gemeldet werden, um eine Genehmigung für einen Abschuss zu erhalten. Aber ohne nachweislichen Schaden kann man das nicht einfach so beantragen.“ Laut Winkler komme eine solche Situation im Bezirk aber äußerst selten vor.
Tierschutz Austria sieht Versagen im Artenschutz
Generelle Kritik an solchen Bejagungsverordnungen kommt vom Tierschutz Austria. Rabenvögel müssten demnach vielerorts als Sündenböcke für das Versagen beim Artenschutz herhalten. Besonders die Verwendung des sogenannten „Norwegischen Krähenfangs“ ist den Tierschützern ein Dorn im Auge. Diese, für den Krähenfang konzipierten, volierenartigen Lebendfallen, funktionieren ähnlich wie eine Fischreuse und helfen bei der Umgehung der Verordnung: Rabenvögel, die gefangen werden, dürfen anschließend getötet werden.
Ein weitsichtigerer Schutz von Ökosystemen und der Einsatz von etablierten, tierschutzkonformen Alternativen würden die Jagd auf die klugen Tiere überflüssig machen, wie man auf einer Info-Website erläutert. Im weiteren Zuge fordern die Tierschützer, „dass der Schutzstatus von Rabenvögeln endlich ernst zu nehmen und die Jagd auf sie ausnahmslos zu beenden ist“.
2 Postings
... kein Problem in den blauen Ländern, sieh auch Salzburg wo der Jagdadel regiert inzwischen, die wissen halt was das Volk will und ihm gut tut, der Rest, zB Wissenschaft?, ist denen komplett egal und ein Feind ...
um die raben braucht man sich keine sorgen machen, die sind schlau, nicht so wie die volxverdreher.
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