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Wenn Schutzwege keinen Schutz bieten

Zwischen 2019 und 2023 wurden 5.213 Personen am Zebrastreifen verletzt, 48 starben. Darunter waren drei Kinder.

Schutzwege werden ihrem Namen nicht immer gerecht. In den vergangenen fünf Jahren (2019 bis 2023) wurden in Österreich insgesamt 5.213 Personen auf Zebrastreifen verletzt, darunter 887 Kinder. Insgesamt kamen 48 Personen auf Schutzwegen ums Leben, davon waren drei Kinder. Aber diese Zahlen spiegeln weiterhin nicht das tatsächliche Ausmaß des Fehlverhaltens vor Schutzwegen wider. Wie die „Fußgänger/Lenker Interaktions-Beobachtungen 2024“ des KFV zeigen, lässt nur jedes zwanzigste Fahrzeug Kinder ungehindert den Schutzweg überqueren. Bei den Erwachsenen bremst sogar nur jeder Zehnte sein Fahrzeug ab und lässt den Mann oder die Frau ungehindert über den Zebrastreifen gehen.

„Die Anhaltebereitschaft hat sich in den vergangenen Jahren leider kaum verändert. Besonders erschütternd ist es, wenn nicht vor Kindern, die einen Schutzweg überqueren wollen, angehalten wird. Wir fordern daher generell eine Verdoppelung des Strafausmaßes bei Delikten im Straßenverkehr, wenn Kinder gefährdet werden“, so Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im KFV.

„Besonders erschütternd ist es, wenn nicht vor Kindern, die einen Schutzweg überqueren wollen, angehalten wird.“

Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im KFV

In der dunklen Jahreszeit kommt eine weitere Gefahr hinzu: schlecht sichtbare Kleidung. Laut einer Erhebung des KFV sind nur rund 35 Prozent der Zu-Fuß-Gehenden im Winter gut sichtbar unterwegs, sprich tragen helle Kleidung oder Reflektoren. Bei den Radfahrenden sind es rund 36 Prozent. Angesichts dieser Daten mahnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zu mehr Rücksichtnahme und Vorsicht.

  • Wenn ein Kind einen Schutzweg überqueren möchte, sollten Fahrzeuglenkende immer vollständig anhalten. Denn Kinder lernen in der Verkehrserziehung, dass sie erst dann über den Zebrastreifen gehen sollen, wenn das Kfz komplett steht.
  • Fahrzeuglenkende sollten immer bedenken, dass der Vertrauensgrundsatz auf Kinder nicht anwendbar ist. Jedes Verhalten von Kindern im Straßenumfeld, auch das unvernünftigste, muss daher jederzeit einkalkuliert werden.
  • „Unsichtbare Schutzwege“, wie in der StVO festgehalten, gelten immer und überall. Wollen Kinder – einzeln oder in Gruppen, beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt – eine Fahrbahn überqueren, müssen Fahrzeuglenkende ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen – auch wenn sich dort kein Zebrastreifen befindet.
  • Besondere Vorsicht ist für Fahrzeuglenkende vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen angebracht.
  • Sowohl Kinder als auch Erwachsene, die über einen Zebrastreifen gehen möchten, sollten sich zu ihrer eigenen Sicherheit nicht darauf verlassen, dass ein Fahrzeug stehen bleibt.
  • Ungeregelte Schutzwege dürfen von Zu-Fuß-Gehenden nicht völlig überraschend für das herannahende Fahrzeug betreten oder überquert werden.
  • Auch bei grüner Fußgängerampel sollte man vor dem Betreten des Schutzweges immer nach links und rechts schauen und auf mögliche Abbieger achten. Wenn die Ampel während des Überquerens auf Rot wechselt, zügig weitergehen.

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