Der Erneuerung der dringend sanierungsbedürftigen Luegbrücke auf der Tiroler Brennerautobahn (A13) steht nun endgültig nichts mehr im Wege. Kurz vor Weihnachten wurde auch eine Beschwerde gegen den wasserrechtlichen Bescheid als unbegründet abgewiesen, somit lagen alle Bescheide „formal rechtskräftig“ vor, hieß es seitens der Asfinag gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Freitagsausgabe). Der Baustart werde mit März vonstatten gehen.
Letzteres hatte die Asfinag bereits Mitte Dezember gegenüber der APA in Aussicht gestellt. Die Beschwerde gegen den Wasserrechtsbescheid war einmal mehr durch die Gemeinde Gries am Brenner und ihren Bürgermeister Karl Mühlsteiger eingebracht worden. Jetzt gebe es keine ordentliche Revision mehr, sondern nur mehr eine außerordentliche, welche die Gemeinde wahrnehmen könne, erklärte Asfinag-Geschäftsführer Stefan Siegele gegenüber dem ORF Tirol. Man rechne aber nicht mehr mit einer Verzögerung des Neubaus.
Bereits ab 1. Jänner wird auf der 1,8 Kilometer langen Brücke aus den 1960er-Jahren - wie mehrfach angekündigt - überwiegend Einspurigkeit in beide Fahrtrichtungen herrschen. Ein Konzept, das die Asfinag in Zusammenarbeit mit dem Land zur Entlastung des Wipptales sowie zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses, erstellt hatte, sah unter anderem aber auch Zweispurigkeit an maximal 180 Tagen und 14 zusätzliche Lkw-Fahrverbotstage vor. Die Zweispurigkeit galt vor allem an Tagen mit besonders starkem Verkehrsaufkommen, das erste „zweispurige Wochenende“ war mit Ende Jänner angesetzt.
Rund 300 Millionen Euro an reinen Baukosten
Die Maßnahmen waren nötig geworden, weil die Brücke laut dem Autobahnbetreiber „am Ende der Lebensdauer“ angekommen sei. Dem Neubau bzw. der Generalsanierung der Luegbrücke - der längsten Brücke der A13 - war ein jahrelanges politisches wie juristisches Tauziehen vorausgegangen. Knackpunkt war dabei eine von Kritikern stattdessen gewünschte Tunnellösung, die vor allem die Gemeinde Gries am Brenner forcierte. Das erste Brückentragwerk soll voraussichtlich Ende 2027 stehen. Dann stünden wieder durchgängig zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung. Mit der Fertigstellung der gesamten Brücke wurde im Jahr 2030 gerechnet. Insgesamt rund 300 Millionen Euro sollen an reinen Baukosten in die Hand genommen werden, die Gesamtkosten inklusive des präsentierten Maßnahmenpakets betrugen rund 380 Millionen Euro.
Neos weiter für Tunnel
Kritik an dem Projekt kam am Freitag indes einmal mehr von den oppositionellen Neos. Diese warfen der Landesregierung aus ÖVP und SPÖ ebenso „Versagen“ vor wie der Asfinag. „Zu keinem Zeitpunkt wurden Befürworter eines Tunnels angehört, deren Gutachten bewertet und denen der Luegbrücke gegenübergestellt“, erklärte Klubobfrau Birgit Obermüller in einer Aussendung. Die gesundheitlichen Belastungen für die Grieser Bevölkerung würden in allen Planungen keinerlei Rolle spielen: „Die Landesregierung ließ es zu, dass ein Bürgermeister landesweit zu Unrecht diffamiert wurde und ließ sich von der Asfinag an der Nase herumführen. Es galten stets nur die Argumente des Autobahnbetreibers. Somit wurde eine Jahrhundertchance vergeben.“ Für die NEOS wäre eine Tunnelvariante „nach wie vor die beste Lösung“.
12 Postings
Liebe Leute ob ein Tunnel eine gute Idee ist weiß ich nicht wir müssen wirklich dafür kämpfen das endlich in Deutschland die Zulauf Strecken fürcden Brenner Basistunel fertig werden und das bis 2032 .Die EU müsste hier die Bundesregierung von Deutschland in die Pflicht nehmen. Der Brenner Basistunel ist eine Sehr gute Sache finde ich. Auf der Brenner Autobahn ist viel zu viel Verkehr schon das möchte ich sagen.
Vor nicht allzulanger Zeit war man stolz darauf hervorragende Verkehrswege zu haben und somit eine florierende Wirtschaft auch in den Alpen zu ermöglichen. Mittlerweile - so scheint es mir zumindest - gibt es nur noch von Ideologie getriebene "Wahnsinnige" die alles daran setzen sämtliche wirtschafts- und wohlstandfördernden Maßnahmen zu blockieren. Gleichzeitig sind dies aber genau jene Menschen die immer mehr Unterstützung vom Staat fördern und selbst meist wenig für einen gesunden Staat beitragen. Man sollte vielleicht mal einen Blick auf Deutschland werfen um zu begreifen wohin diese Entwicklung führt.
... es ist Tatsache, daß die Politiker im Zuge des Genehmigungsverfahrens das Gesetz uminterpretierten, wie vorbildhaft ist das denn ...
wolf, hilf bitte weiter, wann war denn das und wo wurde es kundgetan?
... nachdem die Höchstrichter zu blöd waren einen NEUBAU von einer SANIERUNG zu unterscheiden, hatte die ASFINAG(Kartell!!)leichtes Spiel mit den wirbelsäulengymnastikgeübten Politikern in Tirol und Wien(oder es gibt den (politischen)Abtausch zwischen LOBAU und LUEG wirklich) ... tatsächlich wird mit diesem Bescheid ein ALPENKONVENTION lächerlich gemacht und eine UVP absurd; Rechtsdinge die die Bevölkerung leider nicht durchschaut; und nach dem Käuflichkeitsangebot der ASFINAG hielten (fast)alle Wipptaler Bürgermeister ihre Pappn ...
@Wolf, nachdem d e i n e r Meinung nach "die Höchstrichter zu b l ö d waren ..."
Ja und auch das Volk hat den Durchblick nicht ...
Aha, so kommt man auch zu einem Resultat, das den eine oder anderen auch imponiert. Leider nur am Biertisch.
... senf? was soll der Kaas?: sogar die ASFINAG!! selbst schreibt von NEUERRICHTUNG!!! ; damit sind sämtliche Baubescheide eine farce!!!! ...
@wolf, hast jetzt deine alte Bruchbude damals saniert oder neu errichtet? Von der Neuerrichtung stand nichts im Bezirksblattl, andernfalls was jo a Kaas! Und so wirds auch bei der Autobahnbrücke zutreffen. Ok?
Die Höchstrichter (und davor die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes) waren keineswegs „zu blöd“, eine Neuerrichtung von einer Sanierung zu unterscheiden, sondern sie haben die §§ 3, 3a, 23a iVm Anhang 1 Z 9 und 46 sowie Anhang 2 UVP-G 2000 korrekt interpretiert. Dass manche Kommentaristen entweder zu blöd, zu unwissend oder zu ideologisch verblendet sind, um das zu begreifen, ist bedauerlich, aber wohl zur Kenntnis zu nehmen. Zum vom bösen Wolf (wie stets hyperventilierend) angesprochenen Verhältnis des Vorhabens zur Alpenkonvention reicht ein Verweis auf BVwG 26.01.2022, W118 2241924-1/53E, S. 53 f.
Ob deine Aussage wahr ist oder jicht kann ich im Moment nicht beurteilen, dafür müsste ich mich mehr einarbeiten in die Materie, also kann ich dazu nichts sagen.
Aber wäre dir lieber wenn eine sanierungsbedürfdige Brücke nicht saniert wird, oder die Sanierung ewig lange hinaus gezögert wird? Und würdest du im Unglücksfall (wenn die Sanierung hinausgezögert werden würde) ruhig bleiben oder wärst du einer der ersten der bemängeln würde warum nicht früher was gemacht wurde?
Nein, die Aussagen sind natürlich nicht wahr. Schon die Behauptung dass die ASFINAG ein Kartell sei ist an Absurdität kaum zu überbieten. Die Frage ob es sich um einen (UVP-pflichtigen) Neubau handelt oder nicht wurde anhand der geltenden innerstaatlichen und europäischen Rechtslage mehrmals gründlich geprüft, mit dem Ergebnis dass weder ein UVP-pflichtiger Neubau (Anhang 1 Z 9 UVP-G 2000) vorliegt noch die voresehenen Rodungen (Anhang 1 Z 46 UVP-G 2000) noch das betroffene Siedlungsgebiet (Anhang 2 lit. E UVP-G 2000; andere Schutzgebiete des Anhang 2 sind nicht betroffen) zu einer UVP-Pflicht führen. Die dagegen erhobene Revision an den VwGH blieb erfolglos. Aber der geifernde Wolf weiß es natürlich wie immer besser.
… natürlich haben Sie recht, alles rechtlich korrekt; das ganze jedoch unter verbogenen und gelogenen Voraussetzungen, politisch halt: ASFINAG selbst schreibt mittlerweile auf ihrer eigenen webseite: A 13 Brennerautobahn Neuerrichtung Luegbrücke; wäre sie mit dem Ansuchen auf Neubau in die ein Bauansuchen gegangen, hätt es keine Genehmigung gegeben, soweit so einfach wie klar; des weiteren ist seit Jahren in vielen deutsch und italienischsprachigen Medien von NEUBAU die Rede, immer und immer wieder … und das ASFINAG ohne STRABAG, PORR, HABAU, Held & Francke, STETTIN, STRAKA, Swietelsky, Bodner, keine Baustelle betreiben kann ist ja wohl klar; die Ablaßzahlungen für diese Kartellfirmen sind bei ca € Mio 200 angelangt …
… daß der Grieser Bürgermeister allein gelassen wurde, und va nach dem Tod von Robert Renzler die gewissenhafte Stimme verlor, ist in der ganzen Traurigkeit dieses Wahnsinns ein politisches Armutszeugnis für alle!
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