Eine umfassende Novelle des Tiroler Landespolizeigesetzes, das zuletzt 2001 adaptiert wurde, bringt teilweise deutlich höhere Strafrahmen bei Delikten, die öffentliches Ärgernis erregen. Wer zu laut ist und andere damit belästigt, wer eine Maulkorbpflicht nicht berücksichtigt oder wer den öffentlichen Anstand nicht wahrt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen.
Erregung ungebührlichen Lärms kann statt maximal 1.450 Euro nun 3.000 Euro kosten. Von 500 Euro auf 750 Euro steigt der Strafrahmen bei Nichtbeachtung einer Maulkorbpflicht, von 10.000 Euro auf 12.000 Euro erhöhen sich im schlimmsten Fall die Kosten, wenn ein amtstierärztlich als auffällig beurteilter Hund trotz bescheidmäßiger Untersagung geführt wird.
Die Novelle beinhaltet zudem eine Verpflichtung zur Kommunikation zwischen unterschiedlichen Behörden, wenn Hinweise auf Verletzungen oder Gefährdungen durch einen Hund vorliegen. Ziel ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Stellen, etwa Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden. Damit soll noch rascher und effektiver auf Vorfälle reagiert werden können.
Teurer werden durch die Novelle auch gewerbsmäßige Bettelei, Bettelei unter Mitwirkung einer unmündigen minderjährigen Person, Verletzung des öffentlichen Anstandes und nicht rechtmäßig ausgeübte Prostitution.
3 Postings
no kids, no pets, no diplomats. hat mir seinerzeit ein new yorker anvertraut.
Für Lienz wäre ein eingezäunter Hundeplatz für verträgliche Hunde natürlich, ideal. Die Freilaufzone beim ,,Wasserroan" ist dazu nicht wirklich geeignet. Es sind Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Familien mit Kindern in dieser Feilaufzone unterwegs. Was ich irgendwo auch verstehe, weil es ein schöner Weg ist. Deshalb als Freilaufzone für Hunde nicht geeignet!
Im Spielplatz Michael Gamper-Straße sind öfters Leute mit 3 Hunden (eher Listenhunde) zugegen, die die Hunde, trotz Hundeverbots, dann frei herumlaufen lassen. Wenn man die, bis dato die Polizei anruft, wird erklärt, dass man nur bei Ruhestörung, nach 22:00, eingreifen könne.
Wenn es nun möglich ist, auch wegen Freilaufenlassen der Hunde im Spielgarten, und Nichttragen von Beißkorb (wird wohl von Rasse abhängen) die Polizei rufen zu können, wäre das sehr begrüßenswert.
Bis dato war die Auskunft der Polizei, dass man sich wegen der Durchsetzung des Hundeverbots im Kinderspielplatz an die Stadtgemeinde wenden müsse. DA die Störungen zumeist erst am Abend aufgetreten sind, lässt dies dann die Hundhalter ungerührt.
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