Seit über 15 Jahren wird in Kärnten über eine Zonierung für Windkraft diskutiert, nun soll sie umgesetzt werden. Die beiden zuständigen Referenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber für die Raumordnung und Landesrat Sebastian Schuschnig für die Energie, haben in den letzten Monaten einen Plan ausarbeiten lassen, der sowohl Bevölkerung als auch Betreibern Klarheit bringen soll. „Die Gebiete, in denen Windparks möglich sein sollen, werden stark begrenzt. In nur sieben Gemeinden wird überhaupt eine Zonierung geprüft“, betonen Gruber und Schuschnig.
Ziel ist es dort zu verdichten, wo schon Infrastruktur vorhanden ist oder bereits Energieanlagen errichtet wurden. Sensible Gebiete wie National- und Biosphärenparks, Landschaftsschutzgebiete, Gefahrenzonen oder militärische Sicherheitszonen und auch Siedlungsgebiete werden dagegen von vornherein für Windparks ausgeschlossen. „Wir wollen damit einen Kärntner Weg einschlagen: Energieerzeugung ermöglichen, wo sie sinnvoll und vertretbar ist, und zugleich schützen, was schützenswert ist“, fasst Gruber zusammen. Geprüft wird eine Zonierung auf nur 0,26 Prozent der Landesfläche.
„Nach unserem Plan stehen 99,74 Prozent der Landesfläche in Zukunft für Windparks nicht zur Verfügung“, unterstreicht Schuschnig. Die EAG-Ausbauziele und auch das Ziel, die Winterlücke in der Stromproduktion, die es in Kärnten bereits jetzt gibt, zu schließen, erreiche man dennoch. Dies sei besonders wichtig im Hinblick auf die derzeitigen teuren Importe von Atomstrom und die prognostizierte Verdoppelung des Strombedarfs bis 2040. „Es geht bei der Energieversorgung vor allem auch um den Wirtschaftsstandort und um Arbeitsplätze. Ein Totalverbot wäre für den Standort massiv schädlich. Mit dieser klaren Zonierung sichern wir die heimische Versorgung und schützen die Landschaft“, so Schuschnig. Windparks wären demnach auf Gebiete an der Grenze zur Steiermark beschränkt.
„Mit dieser klaren Zonierung sichern wir die heimische Versorgung und schützen die Landschaft.“
Sebastian Schuschnig, Kärntner Landesrat für Energie und Energieförderung
Hinsichtlich der Anzahl der Windkraftanlagen gehen die beiden zuständigen Referenten davon aus, dass man mit 50 zusätzlichen Windrädern, zu den bereits genehmigten, das Auslangen findet. 14 Windkraftanlagen sind bereits in Betrieb, 32 genehmigt oder im Genehmigungsverfahren. Auf diese 46 Anlagen habe eine Volksabstimmung keinen Einfluss mehr. Die Sorgen der Kärntner Bevölkerung werden laut Aussendung des Land Kärntens dennoch sehr ernst genommen und das Instrument der Volksbefragung respektiert.
Es sei jedoch wichtig, die Fakten zu kennen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, geben Gruber und Schuschnig zu bedenken und erklären: „Wir haben eine Lösung mit Hausverstand ausgearbeitet, damit Kärnten selbst entscheiden kann, wo und wie viele Windräder errichtet werden. Denn kommt die Zonierung nicht von uns, werden uns Wien oder Brüssel die Ausbauziele vorgeben.“ Der Entwurf für eine Windkraft-Zonierung soll noch heuer vorgelegt werden, um so rasch wie möglich die vorgesehene strategische Umweltprüfung zu starten. Ein Beschluss der Zonierung wäre 2025 möglich.
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