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Schwitzen am Bau: Ist die Hitzefrei-Regel gescheitert?

Hitzerekord 2024 mit 29 Tagen an denen mehr als 32,5 Grad gemessen wurden.

Auch wenn es bei den aktuellen Temperaturen fern anmutet: Erst vor kurzem haben viele unter steigender Hitze geächzt. Das geschieht statistisch belegt immer öfter und trifft vor allem Arbeiter am Bau. Doch die Baugewerkschaft (BGH) sieht die derzeit geltende und auf Freiwilligkeit basierende Hitzefrei-Regelung als gescheitert an. Diese werde nur bei jedem Fünften angewendet, wenn die Möglichkeit dazu besteht bzw. das angebracht sei. Es brauche eine gesetzliche Regelung.

„Die Zahlen sind eindeutig: Freiwilligkeit versagt“, sagt der oberste Baugewerkschafter und FSG-Chef Josef Muchitsch gegenüber der APA. „Es braucht endlich gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius verpflichtend gehandelt wird.“ Insgesamt gehe es um eine „zukunftsorientierte Anpassung des Arbeitsrechts“ und bei Hitzefrei schlussendlich „um Stunden“.

„Es braucht endlich gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius verpflichtend gehandelt wird.“

Baugewerkschafter Josef Muchitsch

Für die Baubranche gibt es eine Hitze-Sonderregelung. Diese erlaubt es Betrieben, Arbeitnehmer ab 32,5 Grad freizustellen. Verpflichtung gibt es keine - naturgemäß machen bei weitem nicht alle Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch. Wird hitzefrei gegeben, haben sowohl Arbeitnehmer als auch -geber Anspruch auf Rückvergütung aus dem Schlechtwetterfonds der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskassa), die sie auch gemeinsam befüllen.

Heuer zählte die BUAK in ihrer Statistik ein Rekordjahr mit 29 Hitzetagen, an denen es mehr als 32,5 Grad Celsius im Schatten gab - jeweils gemessen an Baustellen nächstgelegenen Stationen der Geosphere Austria. Da Wetterprognosen immer besser würden, gebe es „keine Ausreden mehr - Arbeitgeber und Auftraggeber können Hitzetage rechtzeitig einplanen, sei es bei Lieferungsterminen oder beim Bauzeitplan“.

Neben einer gesetzlich verbindlichen Regelung für Hitzefrei etwa über das Arbeitnehmerschutzgesetz fordert die GBH auch Sanktionen für die Nichteinhaltung. Zudem brauche es Arbeitszeitverlagerungen. Es gehöre noch mehr früh gearbeitet. Künftig sei auch zu erwarten, dass immer verbreiteter auch in den Wintermonaten gebaut werden könne. Sollte es wider Erwarten trotz Hitzefrei für wenige Stunden zu Verzögerungen kommen „dürfen keine Pönalen verrechnet werden“.

2024 waren im Durchschnitt 135.912 Beschäftigte in den Sommermonaten Mai bis September in den BUAK-Branchen tätig, zeigen die Daten, die der APA vorliegen. 27.808 von ihnen bekamen Hitzefrei - das sind 20,46 Prozent. Bei einem Fünftel fand sich der Wert auch 2023 bei 19 gezählten Hitzetagen (20,14 Prozent). 2022 hatte bei 24 Hitzetagen noch ein Viertel (25,91 Prozent) oder 38.842 der zu dieser Zeit insgesamt 149.880 BUAK-Beschäftigten hitzefrei bekommen.

Den Zeitdruck am Bau und die Sorge vor Bauverzögerungen lässt der SPÖ-Politiker nicht gelten, verweist auf die Fürsorgepflicht. „Wenige Stunden Hitzefrei schützen die Gesundheit der Beschäftigten, und das, ohne den Baufortschritt zu gefährden.“ Es gehe nicht um ganze Arbeitstage, sondern um wenige Stunden.

Heuer wurden durchschnittlich 2,97 Stunden Hitzefrei pro Beschäftigtem gewährt. Der höchste Stundendurchschnitt pro Kopf belief sich 2020 auf 3,67 Stunden.

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