Können Eltern ihren Erziehungsaufgaben nicht hinreichend nachkommen, organisiert die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe für die betroffenen Minderjährigen einen geeigneten Unterkunfts- und Betreuungsplatz. Neben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen spielen dabei Pflegefamilien eine Schlüsselrolle.
273 Kinder und Jugendliche in Tirol befanden sich 2023 bei Pflegeeltern. Um diese seitens des Landes bestmöglich zu unterstützen, setzt die Tiroler Landesregierung auf Anstellung: Seit 1. November können Pflegeeltern ein Anstellungsverhältnis und damit eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Anspruch nehmen.
Der Dienstvertrag wird mit dem Samariterbund Tirol abgeschlossen, der nach einer tirolweiten Ausschreibung den Zuschlag erhielt. Die Anstellung gilt für den Mehraufwand, der mit einem Pflegeverhältnis einhergeht, wie zum Beispiel die Dokumentation, die Biografiearbeit oder der Besuch von Fortbildungen und Pflegeelternrunden. Pflege und Erziehung werden weiterhin über das Pflegeelterngeld abgedeckt. Für ein klassisches Pflegeverhältnis ist eine Anstellung von acht Stunden pro Woche vorgesehen.
„Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, ein liebevolles und sicheres Zuhause. Sie übernehmen damit eine gesellschafts- und sozialpolitisch außerordentlich wichtige Aufgabe. Die Einführung der Anstellung von Pflegepersonen in Tirol ist ein wichtiger Schritt, um diese Familien zusätzlich finanziell zu entlasten und sozial abzusichern“, betont die zuständige Landesrätin Eva Pawlata (SPÖ).
Mit der Übernahme eines Pflegeverhältnisses gehen häufig erhebliche Einschränkungen der Erwerbstätigkeit einher. Insbesondere Pflegeeltern, die bisher in keinem Anstellungsverhältnis stehen oder Teilzeit beschäftigt sind, profitieren von dieser Neuerung. Außerdem übernehmen Pflegepersonen zusätzlich zur direkten Betreuung zahlreiche weitere Aufgaben. „Mit dem Anstellungsverhältnis schaffen wir eine gerechte Entlohnung und Anerkennung dieser umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit“, so Pawlata.
Die Anstellung erfolgt in einem Teilzeitdienstverhältnis nach § 28 des SWÖ-Kollektivvertrags in der Verwendungsgruppe 4B. Je nach Art des Pflegeverhältnisses kann das Stundenausmaß variieren. Für Kinder mit höherem Pflegebedarf – zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – ist eine Anstellung bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Für ein zweites oder drittes Pflegekind erhöhen sich die wöchentlichen Arbeitszeiten um jeweils 50 Prozent des ersten Pflegekindes.
Die entsprechende Einstufung nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde vor. Das Anstellungsverhältnis kann ab der Übernahme eines Pflegekindes begonnen werden und endet, wenn dieses das 18. Lebensjahr erreicht.
Neben einem dauerhaften Pflegeverhältnis gibt es für Kinder bis zu zwei Jahren Bereitschaftspflegeeltern. Derzeit werden 17 Kinder in Tirol in einer Bereitschaftsfamilie betreut. Bereitschaftsfamilien werden weiterhin über einen freien Dienstvertrag beim Land Tirol beschäftigt sowie versichert und sind organisatorisch an das Landeskinderheim Axams angebunden.
Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auch auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe.
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