ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hat vor Gericht auch in zweiter Instanz ein Verfahren gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl verloren. Hanger hatte Kickl unterstellt, in die heimliche Aufnahme bzw. Veröffentlichung der sogenannten „Pilnacek-Files“ involviert zu sein. Im Frühjahr war der ÖVP-Abgeordnete vom Handelsgericht Wien dann dazu verurteilt worden, diese Behauptung zu unterlassen bzw. zu widerrufen. Hanger berief, das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Erstinstanz.
Hanger hatte behauptet, Kickl sei an der heimlichen Aufnahme bzw. der Veröffentlichung eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek beteiligt gewesen. Am 21. November 2023 wurden die in einem Lokal aufgenommenen Mitschnitte veröffentlicht. Einen Tag später meinte Hanger auf krone.tv, Kickl habe zumindest die Veröffentlichung der Aufnahmen gesteuert und er traue dem „Brunnenvergifter“ Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein.
Das Handelsgericht hatte einer von Kickl deswegen eingebrachten Klage vollumfänglich stattgegeben. Dem folgte das OLG nun: Bei der Äußerung handle es sich nicht wie von Hanger vorgebracht um eine Wertung, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Das ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang der Fragestellung („Herr Hanger, haben Sie denn einen Verdacht, von wem das Ganze gesteuert ist und von wem das Ganze kommt?“) und Hangers Antworten („Aber ja, natürlich.“, „Ja, ganz klar von der FPÖ, das wissen wir auch.“ und „… aber der hauptsächliche Brunnenvergifter ist der Herr Kickl, das ist einfach so, und dem trau ich das schon zu, ja.“), heißt es im Erkenntnis des OLG.
Aus dem Sachverhalt ergebe sich auch gerade nicht, dass Kickl an der Herstellung bzw. der Veröffentlichung der Audioaufzeichnung beteiligt gewesen sei, so das Gericht weiter. Ersteres habe Hanger im Prozess dann auch gar nicht mehr behauptet. Hinsichtlich einer Beteiligung Kickls an der Veröffentlichung ergehe sich der ÖVP-Abgeordnete „nur in Vermutungen“. Einen Beweis dafür habe er nicht erbracht.
Gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Hanger steht aber noch eine außerordentliche Revision zur Verfügung.
„Es freut uns sehr, dass nun auch der Dreier-Senat in der Berufungsverhandlung zur Auffassung gekommen ist, dass Kollege Hanger nicht mehr als haltlose Anschuldigungen verbreitet“, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. In diesem Fall sei der ÖVP-Abgeordnete aber zu weit gegangen. „Seine frei erfundenen Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl verwirklichen die üble Nachrede, die Ehrenbeleidigung und die Kreditschädigung, und bei derart schwerwiegenden Verstößen müssen wir uns zur Wehr setzen.“
7 Postings
ÖVP, man kann es nicht oft genug sagen, nur noch peinlich.
Das Gericht hat rasch entschieden, das OLG ebenso! Die WKStA hat rasch entschieden, keine Klage gegen die Umweltministerin zu erheben! Recht so! Nur kenne ich viele Fälle aus der letzten Zeit (nicht nur bei politischen Prozessen), wo Staatsanwaltschaft, Gerichte .... monate- und oft jahrelang für die Entscheidung brauchen, ob überhaupt Anklage erhoben wird und noch länger dann bis zu einer Verhandlung oder gar einem rechtsmäßigen Urteil! Ob es da nicht eine Zweiklassenjustiz gibt?
"Die Zweiklassenjustiz existiert, aber die ÖVP blockiert Lösungen... ... Zwar betonte Kreutner, dass seine Kommission Auffälligkeiten in Bezug auf mehrere Parteien gefunden habe. Der Fokus liegt aber auf der ÖVP. Je länger eine Partei an der Macht ist, desto größer ist das Risiko, dass sie korrumpiert wird – und die ÖVP ist in Österreich in vielen Ressorts schon ziemlich lange an der Macht. Da braucht es nicht zu verwundern, dass es neben der Justiz vor allem auch im ÖVP-geführten Finanzressort kracht, etwa rund um Steuerverfahren von Superreichen... "
https://www.derstandard.at/story/3000000228437/die-zweiklassenjustiz-existiert-aber-die-oevp-blockiert-loesungen
@beobachter: Es steht uns allen hier nicht zu, über die Arbeitsweise der Justiz, bzw. über eine mögliche Zweiklassenjustiz zu schwadronieren, zumal wir a. keine Juristen sind und b. die Details der jeweiligen Verfahren nicht kennen!
Ach so, @hannes, wenn man die objektiven Tatsachen nicht entkräften kann, dann "steht es einem nicht zu, weil man ja kein Jurist ist ...."? Den Journalisten und allen Postern, die behaupten, es gäbe eine Zweiklassenjustiz, weil die ÖVP bevorzugt wird, schon? Das sind wahrscheinlich alles Juristen und/oder kennen die Details der jeweiligen Verfahren?
ÖVP Korruptions-, Umfrage-, Inseratenaffäre z. B.?
Bravo ÖVP, nächstes Eigentor......aber immer noch null Einsicht ! Ich wünsche euch für die kommende Wahl natürlich trotzdem das allerbeste, für die allerbesten......
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