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Verkehrsunfall zwischen Moped und Pkw in Dölsach

Eine 54-Jährige musste mit schweren Verletzungen ins BKH Lienz gebracht werden.

Am 03. September ereignete sich gegen 14.00 Uhr ein Verkehrsunfall mit Personenschaden zwischen einer Moped-Lenkerin und einem Pkw-Lenker auf der B107 Großglockner Bundesstraße im Gemeindegebiet von Dölsach. 

Eine 54-jährige Österreicherin bog mit ihrem Moped in den Kreuzungsbereich der B107/B100 ein und übersah dabei den Pkw eines 42-jährigen Österreichers. Dadurch kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Lenkerin wurde von ihrem Moped geschleudert. Nach der Erstversorgung an der Unfallstelle durch die Rettung und den Notarzt wurde die Frau mit schweren Verletzungen in das BKH Lienz gebracht. Am Kleinkraftrad entstand erheblicher Sachschaden. Der Pkw-Lenker blieb unverletzt. Die Bundesstraße war kurzzeitig nur einspurig befahrbar.

11 Postings

msalcher
vor 3 Monaten

Du kannst dir gerne eine Helmkamera zulegen, wird dir halt nichts bringen vor Gericht, da eine Aufzeichnung nicht als Beweismittel genutzt werden darf, da du als Privatperson keine Aufzeichnung anderer, ohne deren Zustimmung, anfertigen darfst.

https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594

 
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    vor 3 Monaten

    Stimmt doch gar nicht. In Österreich können auch rechtwidrig erlangte Beweismittel vor Gericht verwendet werden, nur hat dabei das Gericht eine Interessensabwegung durchzuführen. Und ja ist auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin der Fall. Gibt auch Präzedenzfälle dazu.

     
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lia
vor 3 Monaten

mir als radfahrer hat heute auch so ein älterer suv fahrer die vorfahrt genommen. beim debant kreisel. ich glaube, ich lege mir eine headkamera zu, um meinen ärger in diesem nicht funktionierenden rechtsstaat zum ausdruck zu bringen.

 
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    Hannes Schwarzer
    vor 3 Monaten

    Uiii....war's a Mölli....? Ganz gefährllich! Hat er auch noch einen Hut auf??? Unbedingt Festung Osttirol ausrufen, das geht ja gar nicht!!! Im Ernst: was hat das -angebliche-,Fehlverhalten eines Einzelnen mit dem 'nicht funktionierenden Rechtsstaat' zu tun ?

     
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    Her Anonym
    vor 3 Monaten

    hmmm einfach auf den Radweg fahren?

     
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      DerWahrheitssager54
      vor 3 Monaten

      hmmm oder vielleicht die Radfahrer auch als Verkehrsteilnehmer wahrnehmen und a bissl Rücksicht nehmen?

       
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      mathilde1711
      vor 3 Monaten

      ..... ich wäre auch für mehr auf dem Radweg fahren!

       
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      isnitwahr
      vor 3 Monaten

      also Mopedfahrer haben am Radweg eigentlich nichts zu suchen...

       
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      lia
      vor 2 Monaten

      radweg fahren, wirklich lustig auf der hauptverkehrsstraße.

       
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      Hannes Schwarzer
      vor 2 Monaten

      Ach '@lia': Die B100 ist eine Hauptverkehrsstrasse, das hast ja richtig erkannt. Sie ist KEIN Radweg, der verläuft nämlich 200,300m weiter nördlich. Man müsste ihn hallt benützen

       
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    Village Pizza
    vor 2 Monaten

    Selten so ein peinliches und unpassendes Posting gelesen. "Eine 54-jährige Österreicherin bog mit ihrem Moped in den Kreuzungsbereich der B107/B100 ein und übersah dabei den Pkw eines 42-jährigen Österreichers". Der Autofahrer hat offensichtlich der 54-jährigen Österreicherin nicht die Vorfahrt genommen (die sie nicht hatte), sondern die 54-jährige Österreicherin ist ohne zu schauen in die Kreuzung gefahren. Lesen bildet.

     
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