Gegen 16:00 Uhr wurde am Mittwoch, 28. August, ein 45-jähriger Lkw-Lenker aus Italien am Kontrollplatz Leisach angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten stellte sich heraus, dass der Italiener mit verschiedenen Fahrerkarten unterwegs war. Mehrere Verstöße gegen die EGVO, das Kraftfahrergesetz bzw. gegen die Lenk- und Ruhezeiten wurden bei der anschließenden Auswertung des Kontrollgerätes festgestellt. Die Sattelzugmaschine und deren Anhänger waren erheblich überladen, wie sich bei der technischen Kontrolle herausstellte. Weiters waren die geladenen Siloballen nicht gesichert.
Eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Fahrzeuge untersagt. Der Lkw-Lenker wird wegen Verdachts der Fälschung eines Beweismittels bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht.
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sie wissen aber wohl, das unsere Strassen und besonders Brücken diese Tonnenbeschrämkung verlangen und daher nicht politisch und willkürrliche diese Grenzen festgelegt sind. Auch wenn Sie jetzt sagen, die Brücken sind für höheres Gewicht auch befahrbar, aber Sie wissen sicher was mit einem Gegenstand passiert, was ständig überbelastet wird. Daher ist eine Kontrolle und Einhaltung der Grenze für die örtliche Bevölkerung sehr wichtig, damit diese die Brücken und Strassen weiterhin gefahrlos benützen können.
.....mehrere Fahrerkarten geht natürlich gar nicht. Aber das mit dem erheblich überladen ist eine schwammige Aussage. Da handelt es sich wahrscheinlich um 1 - 2 tonnen..........und das ist fachlich betrachtet unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit so gut wie nichts. Niente. Nada. Warum ? Ganz einfach, weil die LKW zu 99% für höhere Gewichte gebaut sind, als in Österreich erlaubt. Das heißt, ein Sattelzug besteht meist aus einer Zugmaschine mit techn.Höchstgewicht ca. 20 to und ein Sattelauflieger mit techn.Höchstgewicht 26 to. Würde ein technisch zulässiges Höchstgewicht von ca. 46 to ohne Einschränkung der Verkehrssicherheit bedeuten. In Österreich (EU) gilt aber 40 to. Das ist eine politische willkürliche Entscheidung und hat nichts mit dem wahren Tonnagelimit der LKW zu tun. Also machts nicht so ein Theater, wenn da mal einer mit 41,5 to auf der Kontrollstelle in die Fänge der legalen "Strassenräuber" kommt, der entspricht lediglich nicht der willkürlichen EU-Gesetzgebung, technisch gesehen ist der noch lange nicht ÜBERLADEN. Und das mit der ungesicherten Ladung, Siloballen, das nächste schwierige Kapitel.... heute könnens das ja kontrollieren, aber früher, vor EU, das gabs einen ZOLL-Verschluss(Plombe) und somit war eine Kontrolle erst gar nicht mehr möglich, weil die Polizei ein verplombtes Fahrzeug gar nie öffnen durfte. Da war auch nichts gesichert......ich weiß das, und passiert ist genauso nix.
Es steht im Artikel erheblich überladen, also sicher mehr, als die Verharmlosung mit 41,5. Außerdem sind fast alle mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Überladung und zu hohes Tempo potenziert sich. Der Impuls auf die Strasse ist erheblich höher und damit auch die Beanspruchung von Fahrbahn und Fahrzeug. Eine willkürliche Festlegung von Grenzen kommt natürlich immer wieder vor, aber sie sind trotzdem bindend. Jeder kann diese Grenzen einhalten. Wer das nicht will, der wird eben straffällig. So einfach ist das. Und wenn die Ladung nicht gesichert ist, mag das im Normalfall nichts machen, bei einer Notsituation sieht das anders aus. Insgesamt verantwortungslos, also kein Pardon
hast ja keine Ahnung Steuerzahler, bei 41.5 stellen die dich schon als Schwerverbrecher hin.......so siehts aus.
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