Angesichts der immer höheren Temperaturen bekräftigt die Arbeiterkammer (AK) ihre Forderung nach besseren Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Vor allem Arbeiten im Freien stellten bei Hitze ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Auf Dächern oder in Baugruben würden immer wieder Temperaturen um die 50 Grad erreicht. Im Gegensatz zu Arbeitsräumen gebe es für den Außenbereich aber keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte, kritisierte die AK in einer Aussendung.
Eine Sonderregelung gebe es derzeit nur am Bau, wo bei Temperaturen über 32,5 Grad die Arbeit eingestellt werden könne - bei eingeschränkten Bezügen. Die Entscheidung darüber liege allerdings beim Arbeitgeber. Die Arbeitnehmervertreter fordern eine Anpassung des Arbeitsrechts, sodass es die Folgen des Klimawandels abbildet und Rechtssicherheit gibt.
Von den Arbeitgebern fordert die AK, dass Beschattung, UV-Schutz und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Überstunden sollten so weit wie möglich reduziert werden. Besonders anstrengende Tätigkeiten sollten in die Tagesrandzeiten verlegt werden, leichtere Tätigkeiten, die im Schatten verrichtet werden können, möglichst in die Tageszeiten, in denen die Temperaturen am höchsten sind. Zusätzliche Pausen und regelmäßiges Trinken sollten eingeplant werden. Getränke sollten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
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