Der Kostenersatz für Strafverteidiger bei Freisprüchen steigt massiv. Dazu können künftig auch Mittel bezogen werden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Einen entsprechenden Beschluss fasst der Nationalrat Freitagnachmittag einstimmig. Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen. Entscheiden wird jeweils Richterin oder Richter.
Die Regelung im einzelnen: Bei Freispruch sollen die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren auf 30.000 Euro erhöht werden, ein Vielfaches der bisherigen Sätze. Beim Höchstsatz für Einzelrichterverfahren am Landesgericht ist eine Vervierfachung auf 13.000 Euro, für Verfahren vor den Bezirksgerichten eine Verfünffachung auf 5.000 Euro vorgesehen. Bei längerer Dauer können diese Werte um die Hälfte, bei „extremem Umfang“ auf das Doppelte des Höchstbeitrags aufgestockt werden.
Bei Einstellung wird der Betrag mit maximal 6.000 Euro festgesetzt werden. Bei längeren bzw. komplexeren Verfahren soll aber die Summe auch hier um die Hälfte, bei „extremem Umfang“ des Verfahrens auf das Doppelte erhöht werden können.
Lob für den Beschluss kommt von allen Seiten. VP-Mandatarin Johanna Jachs betonte, dass die Mittel von nunmehr 70 Millionen eine Verdreißigfachung darstellten. Dank richtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) diesbezüglich an den Finanzminister. Gleichzeitig betonte sie, dass ihre Fraktion das Ziel eines höheren Kostenersatzes schon seit einem Jahrzehnt verfolge, seien damals doch beim Tierschützer-Prozess die Angeklagten zwar mit einem Freispruch, aber auch entsprechenden Kosten da gestanden.
FP-Mandatar Philipp Schrangl sprach von einem „Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte“, Zadic davon, dass „etwas Großes gelungen“ sei. Zufrieden war auch die SPÖ, wenngleich deren Justizsprecherin Selma Yildirim kritisierte, dass weiter 100 Richter fehlten und das, wo auch zusätzliche Aufgaben auf sie zukämen. NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak sah einen wesentlichen Schritt für den Rechtsstaat, der Jahrzehnte lang nicht gelungen sei.
5 Postings
Frau Dr. Zadić hätte die Grünen meiner Meinung nach als Spitzenkandidatin übernehmen sollen. Eine der besten Politiker•innen.
streithansln sollen brennen, bis sie weiß werden.
@lia: nicht einmal verstehen, um was es geht, aber grosse Klappe!! (Unterschied Zivilrecht = 'Streithansl' und Strafrecht)
Zum Glück ,bleibt Frau Zadic der österreichischen Politik erhalten . Sehr wichtig für die Arbeit der zukünftigen Opposition, ich glaube sie wird in naher Zukunft neue Chefin der Grünen und Kandidatin für höheres .
Ein erster Schritt, nicht mehr. Richtig wäre der volle Kostenersatz. Wie kommt ein unschuldiger Angeklagter dazu, einen nicht unwesentlichen Rest zu begleichen? Mit der derzeitigen Lösung kann man unliebsame Personen immer noch wirtschaftlich ruinieren.
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