Die Idee einer gesetzlich verankerten Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus scheint endgültig begraben zu sein. Eine solche landesweite Obergrenze für Großhotels, etwa bei 300 Betten pro Betrieb, bzw. eine Beschränkung der Bettenhöchstzahl sei verfassungs-und unionsrechtlich unzulässig, lautete die Antwort des Landes auf einen Landtagsantrag aus dem Jahr 2022.
Der zuständige Raumordnungslandesrat Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) bezog sich dabei auf eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Landes. Unionsrechtlich würde unzulässig in die Niederlassungsfreiheit eingegriffen. Verfassungsrechtlich würden Grundrechtspositionen wie die Erwerbsfreiheit verletzt. Auch eine Regelung über Auflagen für Sonderflächen sei laut Geisler nicht umsetzbar.
Der damalige Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte sich bereits im Jahr 2021 im Zuge einer neuen Tourismusstrategie eine absolute Obergrenze von maximal 330.000 Betten bzw. 300 pro Betrieb zum Ziel gesetzt. Letztlich musste man aber auch diese Pläne mangels rechtlich möglicher Umsetzbarkeit ad acta legen. Ein Jahr später gab es dann einen erneuten Vorstoß im Landtag - auch durch die damaligen Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne. Die Landesregierung solle die 300er-Bettenobergrenze erneut prüfen.
Ursprünglich hatte die Oppositionspartei Liste Fritz einen entsprechenden Antrag eingebracht. Das nunmehrige „Njet“ ließ deren Klubobmann Markus Sint nicht gelten. „Wenn ÖVP-Landesrat Geisler eine Idee umbringen statt umsetzen will, dann packt er die Keule ‚verfassungs-und unionsrechts-widrig‘ aus“, übte Sint scharfe Kritik. Das Raumordnungsgesetz sehe Sonderflächenwidmungen mit Bettenobergrenzen bei 125 und 150 Betten vor: „Die sind auch nicht verfassungswidrig. Wir hätten das Modell nur weiterentwickelt.“
Großbetriebe bedürften einer genauen Prüfung. „Es ist ein Riesenunterschied, ob 150, 200 oder 400 Gäste in einem Hotel Platz finden und tagtäglich dorthin zu und abfahren. Das sollte einleuchten“, so der Klubchef. Ohne gesetzliche Verankerung müssten sich Gemeinden und Projektbetreiber vor Ort herumstreiten. „Das ist unredlich und feig.“
Kritik setzte es auch von der Tiroler Grün-Nationalratsabgeordneten und Tourimussprecherin Barbara Neßler. „Das Argument der ÖVP erinnert an die Transitdebatte, bei der Frächter-Lobbyisten auch immer das Argument der Verfassungswidrigkeit gebracht haben“, erklärte Neßler gegenüber der APA. Wenn im bestehenden Tiroler Raumordnungsgesetz bereits Bettengrenzen enthalten und diese offensichtlich zulässig sind, sei die von Geisler behauptete grundsätzliche Unzulässigkeit „schlicht nicht nachvollziehbar.“ „Ein rechtlich sicherer Weg, wie man Bettenburgen verhindern kann, ist ein touristisches Raumordnungsprogramm, das sofort beschlossen werden könnte“, meinte die Nationalratsabgeordnete. Dadurch könnten unberührte Naturflächen geschützt und Investorenmodellen ein Riegel vorgeschoben werden.
Geisler verwies indes auf die „Widmungskompetenz der Gemeinden“. Sie könnten jederzeit die Stopptaste drücken und im Wege der örtlichen Raumordnungskonzepte eine freiwillige Bettenobergrenze einziehen.
4 Postings
Über die Bettenzahl wird es nicht gehen, aber über Gebäudekubatur ganz leicht. Man muß nur wollen!!!
Diese unsägliche ÖVP. Immer und überall die gleichen Antworten, es muss ALLES, gar wirklich ALLES der Wirtschaft untergeordnet werden, Verlierer ist in allen Fällen die Natur. Es gibt keine Grenzen, man stelle sich nur vor, diese Partei hätte immer noch die Allmacht in Tirol. Irgendwann ist's einfach genug, egal ob bei Kraftwerken, (Gletscher-)skigebieten, Betriebsansiedlungen u.ä.!
Man kann eine auch nicht ewig auspressen, irgendwann ist nichts mehr vorhanden vom Saft, doch solange will man es halt erzwingen, das Klientel will bedient werden. Verrückte Einstellung!!!
Die ÖVP ordnet nicht ALLES der Wirtschaft unter. Denn dann würde sie sich ja wirklich um uns alle kümmern. Und ja, unsere Umwelt ist da genauswenig dabei wie die große Masse an fleißigen Wirtschaftstreibenden in Österreich.
Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes nach Anweisung von LH oder LH-Stv. ???
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