Im Fall eines aufgrund von massiver Unterernährung verstorbenen dreijährigen Buben im Tiroler Bezirk Kufstein ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck die Untersuchungshaft über die Eltern (25 und 26) verlängert worden. Es bestünden nach wie vor dieselben Haftgründe wie bei Verhängung der U-Haft, sagte ein Sprecher des Landesgerichts zur APA. Die dringend tatverdächtigen Eltern mussten wegen Tatbegehungsgefahr in Haft. Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt.
Tatbegehungsgefahr wurde vor dem Hintergrund angenommen, dass das Paar drei weitere Kinder habe, hatte es geheißen. Diese befanden sich nach wie vor in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe, sagte Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz.
Die Eltern sollen das Kind laut Behörden „zumindest mehrere Wochen“ lang nicht entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Zudem bestand der Verdacht, dass die Eltern es „trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes“ unterlassen haben, einen Arzt zu kontaktieren, sodass der Bub letztlich verstarb. Der Vater hatte zunächst nichts ausgesagt, die Mutter hatte dagegen angegeben, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen.
Der Bub war tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Geschwister - allesamt Mädchen - im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.
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