Die Tiroler Landesregierung beschloss am 4. Juni einen Gesetzesentwurf für die Novellierung des Tiroler Jagdgesetzes. Dieser wird dem Tiroler Landtag im Juli zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein Fokus der aktuellen Novelle liegt im Bereich gesunder und dem Lebensraum angepasster Wildtierbestände.
Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, wurden neue Möglichkeiten geschaffen. Dazu zählen etwa Nachtabschüsse. Im Gegenzug hat die Behörde bei mehrjähriger Nichteinhaltung der Abschusspläne erweiterte Sanktionsmöglichkeiten. Dadurch sollen Aufwuchs und Bestand der für Tirol so wichtigen Schutzwälder gezielt unterstützt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle des Tiroler Jagdgesetzes liegt im Bereich Wildtierschutz. Rehkitze können künftig auch ohne Anwesenheit eines Jagdausübungsberechtigten von registrierten Drohnenpilot:innen gerettet werden – dies entlastet die Jägerschaft. Außerdem wird im Zuge der Novelle der Schutz der Muttertiere gestärkt und das Wildtiermanagement bzw. das Lebensraummonitoring als Aufgabe der Jagd gesetzlich verankert.
Jagdschutzorgane werden deutlich aufgewertet. „Im Rahmen der Novelle wurden zudem Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung geprüft und dort, wo sinnvoll und möglich, auch umgesetzt“, erklärt der zuständige LHStv. Josef Geisler und betont, dass „laufend daran gearbeitet wird, die Regelungen im Tiroler Jagdgesetz so zu gestalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten und das Wildtiermanagement zu optimieren.“
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