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Ehemalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein gestorben

VfGH-Präsident Grabenwarter: „Österreich verliert eine entschlossene Verfechterin des Rechtsstaats.“

Die erste österreichische Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ist heute, wenige Tage vor ihrem 75. Geburtstag, nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben. „Mit Brigitte Bierlein verliert Österreich eine herausragende Persönlichkeit und Vorreiterin, die unsere Republik für Generationen entscheidend geprägt hat“, zeigt sich Bundeskanzler Karl Nehammer „zutiefst erschüttert“.

„Sie hat in einer schwierigen Zeit nicht gezögert, Verantwortung zu übernehmen, um der Republik und den Menschen in unserem Land zu dienen“, so Nehammer. Am 30. Mai 2019 wurde Bierlein als erste Frau in der Geschichte der Republik Österreich für das Amt des Bundeskanzlers designiert. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beauftragte sie mit der Bildung einer Übergangsregierung bis zur Regierungsbildung nach der für Herbst 2019 angesetzten Neuwahl des Nationalrats. Zuvor hatte das Parlament in Folge der Ibiza-Affäre der Bundesregierung Kurz I das Misstrauen ausgesprochen.

Brigitte Bierlein bei der ersten Sitzung des Ministerrats nach der Angelobung der Übergangsregierung im Juni 2019. Foto: Expa/Michael Gruber

„Brigitte Bierlein hatte ihre beruflichen Stationen nie angestrebt, aber den Dienst am Land immer selbstbestimmt, mutig und optimistisch angenommen und vorangestellt“, unterstreicht Karl Nehammer. „Brigitte Bierleins große Stärke war, dass sie immer für den Dialog eingetreten ist und sich für ein überparteiliches, redliches und respektvolles Miteinander eingesetzt hat. Als erste Bundeskanzlerin unseres Landes hat sie Österreich mit ruhiger Hand, ohne jegliche Eitelkeit und mit großem Pflichtbewusstsein und noch größerer Sorgfalt durch diese innenpolitisch ereignisreiche Zeit geführt. Das werden wir ihr nie vergessen“, so der Bundeskanzler weiter.

Neben ihrer Amtszeit als erste Bundeskanzlerin der Republik sticht vor allem auch ihre juristische Laufbahn hervor. Brigitte Bierlein war von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin und von Februar 2018 bis zu ihrer Ernennung zur Bundeskanzlerin am 3. Juni 2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. „Sie leitete den Gerichtshof umsichtig und mit Respekt für ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeitenden des Hauses. Mit unbedingtem Einsatz vertrat sie über 16 Jahre den Verfassungsgerichtshof im Ausland, gegenüber den anderen Staatsorganen und im zivilgesellschaftlichen Bereich“, sagt VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und würdigt Brigitte Bierleins zielgerichtete und ausgleichende Art im Vorsitz des Kollegiums und ihren großen Beitrag zur Rechtsprechung, vor allem im Strafrecht und im Umweltrecht. „Der Verfassungsgerichtshof verliert eine unparteiliche ehemalige Präsidentin und einen hochgeschätzten Menschen, Österreich eine entschlossene Verfechterin des Rechtsstaats“, so Grabenwarter.

Brigitte Bierlein wurde am 25. Juni 1949 als Tochter eines Beamten und einer Künstlerin in Wien geboren. Nach der Matura studierte sie Rechtswissenschaften, bereits im Jahr 1971 promovierte sie an der Universität Wien. Nach der Richterausbildung begann eine erfolgreiche Laufbahn als Staatsanwältin, die sie von der Staatsanwaltschaft Wien über die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz zur Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof führte, wo sie ab 1990 bis zu ihrem Eintritt in den Verfassungsgerichtshof als Generalanwältin fungierte.

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