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Foto: iStock/Chris Müller

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Reparaturbonus künftig auch für normale Fahrräder

Bisher galt die Förderung nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, also auch E-Bikes.

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und auf Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung erweitert. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Der Bon für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden, teilte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mit.

Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändlern eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln.

Seit Einführung des Reparaturbonus wurden laut Ministerium über eine Million Geräte repariert. Bisher standen dafür 130 Mio. Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung stehen nun 124 Mio. Euro aus nationalen Mitteln bereit, 92 Mio. Euro für 2024 und 32 Mio. für 2025.

2023 entfielen 39 Prozent der via Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones, jeweils 9 Prozent auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen und 5 Prozent auf Laptops. Laut Klimaschutzministerium werden im Schnitt pro Reparaturbon rund 100 Euro gefördert. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro.

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