Goldschmied, Schuster, Hutmacher oder Uhrmacher – diese Berufe nennt die Landesregierung in einer Aussendung beispielhaft für „alte Handwerksbetriebe“, die man unterstützen und bewahren möchte. Dazu wird eine neue Förderung für Kleinstunternehmen mit Standort in Tirol im Rahmen der Tiroler Wirtschaftsförderung aufgelegt. Förderanträge können ab 1. Mai 2024 eingebracht werden.
Im Rahmen der Förderung werden Investitionen in Sachanlagen wie Gebäude, Einrichtungen oder Ausrüstungen unterstützt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des traditionellen Handwerks stehen und zur Sicherung des Handwerksunternehmens beitragen. Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten. Diese müssen mindestens 5.000 Euro, dürfen jedoch maximal 50.000 Euro betragen.
Der „Übernahmebonus“ wird gewährt, wenn ein Handwerksbetrieb durch einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin übernommen und zumindest für die nächsten fünf Jahre weitergeführt wird. Voraussetzung ist, dass das Handwerksunternehmen gerade übergeben wird oder maximal sechs Monate vor Antragstellung übergeben wurde. Die Förderung beträgt maximal 20.000 Euro pro Übernahme eines Unternehmens.
In Tirol gibt es rund 27.300 Betriebe im Bereich Gewerbe und Handwerk. Etwa 400 davon sind dem „Alten Handwerk“ zuzuordnen.
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