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Signa-Gründer René Benko meldet Insolvenz an

Der Tiroler wurde selbst aktiv und brachte einen Antrag als Unternehmer ein. Betroffen ist auch sein Privatvermögen.

Der Tiroler Immobilieninvestor René Benko ist als Einzelunternehmer in finanzieller Schieflage. Benko habe „als Unternehmer“ einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, bestätigt die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink. Laut Anwalt Norbert Wess wurde der Antrag am Mittwochabend, 6. März, eingebracht. Um eine Privatinsolvenz handle es sich dabei aber nicht. 

Fink rechnet mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche. Damit reagiert der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geratene Tiroler auf einen Insolvenzantrag gegen ihn persönlich, den die Republik Österreich bereits Ende Jänner in die Wege geleitet hatte, wobei die Gläubiger dem Vernehmen nach vor allem am Vermögensverzeichnis des Immobilieninvestors interessiert sein dürften.

Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte gegen Benko beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht. Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht.

Nach der grössten Firmenpleite in der Geschichte Österreichs hat Signa-Gründer René Benko Privatinsolvenz als Einzelunternehmer angemeldet. Foto: EXPA/Groder

Mitte Februar hatte im Rahmen des Insolvenzantrags eine sogenannte „Insolvenzeröffnungstagsatzung“ stattgefunden. Benko musste bei der rund einstündigen Verhandlung nicht anwesend sein und kam wie erwartet nicht. Entscheidung gab es vorerst keine. Das Gericht war der Ansicht, dass beide Seiten noch Unterlagen vorlegen müssen, um die Situation zu prüfen. Dazu hatten die Parteien – also Republik Österreich und Benko – bis 5. März Zeit. In der Tagsatzung sollte die Sachlage und Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheißen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde.

Der Antrag sollte sich unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte bereits am Dienstag damit gerechnet, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte – und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege.

„Würde als Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen“, erklärt Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West. „Mit der Insolvenz als Einzelunternehmer kann er sich je nach Verfahren mit den Gläubigern auf eine Quote von 20 oder 30 Prozent einigen“, merkt Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer an. Welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählt, blieb vorerst offen.

Allerdings könnte die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko noch spannend werden. Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall – etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten – können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigt Cornelia Wesenauer von der Insolvenzabteilung des AKV Europa.

Derzeit fehlen noch wesentliche Informationen rund um die Insolvenz. Als gesichert angenommen werden könne jedoch, dass Benko zeitnah von der „Forbes Billionaires List“ verschwinden wird. Dort wurde er vor fünf Jahren noch mit einem Vermögen von 5 Milliarden Dollar geführt. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Einblick in Benkos Vermögen bekommen muss.

In weiterer Folge stellt sich die Frage, wie Benko entschuldet werden kann. Denkbar wäre laut „Standard“ abseits eines Sanierungsverfahrens im schlimmsten Fall auch die Verwertung seines Privatvermögens inklusive Zahlungsplan. Juristisch gesehen handle es sich um keinen Antrag auf eine reine Privatinsolvenz, weil bei einer solchen das Bezirksgericht zuständig wäre. Benko habe vielmehr einen Antrag auf Privatinsolvenz als Einzelunternehmer gestellt, bei der er aber ebenfalls mit seinem ganzen privaten Vermögen hafte.

4 Postings

Haberg21
vor 8 Monaten

Ja, man sagt nicht umsonst: Ein gesundes Unternehmen wächst langsam aber stetig! Und bei diesen verstrickten Unternehmensstrukturen kennt sich der Besitzer selber nimmer aus! Dem Typ würde ich auch noch die Schuhlitzen nehmen......

 
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Osttiroler
vor 8 Monaten

Gibs ka Spendenkonto für den ormen Heita?

 
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Olbmsgleiche
vor 8 Monaten

Wenn i dem sei Visage schon sehe! Unmöglicher Typ!🤨 Aber der lebt ja trotzdem in Saus und Braus weiter !😡

 
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spitzeFeder
vor 8 Monaten

Selbst nachdem er seine SIGNA versenkt hat, werden wir von dem Herren weiterhin verarscht. Unglaublich, was so alles möglich ist...

 
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