„Das ist der Start für unser neues Dienstleistungsportfolio“, freute sich Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr am Sonntag bei der zehnten Apothekertagung in Schladming. Für die Durchführung der Angebote laufen nach dem entsprechenden Nationalratsbeschluss bereits die Vorbereitungen. Auch Tests auf Covid-19 sowie auf Influenza und RSV bleiben in Apotheken weiterhin möglich.
Das jahrelange Ringen um die Apothekengesetznovelle habe ein gutes Ende gefunden, sagte Mursch-Edlmayr. Das sei „nicht nur ein wichtiger Schritt, es ist ein Meilenstein.“ Nun gehe es darum, wichtige Tools im Sinne der Versorgung der Patient:innen zu erarbeiten, verwies sie beispielsweise auf betreute Selbstmedikation sowie telemedizinische Angebote, die in Zukunft besonders in Randdienstzeiten wichtig sein könnten.
„Wir haben Testmöglichkeiten, wir können in der Befundung dem Arzt wichtige Informationen liefern“, gab die Apothekerkammer-Präsidentin einen Ausblick. Der Arzt stelle die Diagnose und könne dann ein E-Rezept erstellen. „Damit schließt sich der Kreis in der Rolle der Apotheken“, die oft erste Anlaufstelle für Patient:innen seien, betonte Mursch-Edlmayr: „Wir ruhen uns jetzt nicht auf dieser Gesetzesnovelle aus.“
„Wir wissen, dass wir da noch einige Aufgaben zu machen haben“, sagte auch Gerhard Kobinger, Vizepräsident der Apothekerkammer. Die Mitarbeiter:innen jener Apotheken, die künftig Blut- und auch Harntests anbieten, würden zwar nicht Diagnosen erstellen, aber Parameter erheben und gegebenenfalls an Ärztin oder Arzt weiterleiten. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir da haben“, versicherte Kobinger. Die Apothekerkammer werde den Prozess begleiten und Fortbildungen anbieten.
Neben Labortests durch die Blutabnahme aus der Fingerkuppe brachte die Novelle auch die Möglichkeit von längeren Öffnungszeiten für Apotheken. Diese dürfen in Zukunft bis zu 72 Stunden pro Woche – statt wie bisher 48 Stunden – offenhalten, werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr sowie samstags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr. Außerdem wird ihnen gestattet, in ländlichen Regionen – beispielsweise in Gemeinden ohne Apotheke – ausgelagerte Abgabestellen für Medikamente einzurichten.
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