Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen bis mittleren Einkommen, die zu ihrer Arbeitsstelle oder Aus- und Weiterbildungsstätte pendeln müssen, unterstützt das Land Kärnten über die Arbeitnehmerförderung mit Fahrtkostenzuschüssen. Abgewickelt werden die Anträge durch die Arbeiterkammer Kärnten für das Land.
Um die Pendlerinnen und Pendler noch besser und umfassender unterstützen zu können, werden nun einerseits die Fördersätze für Öffi-Nutzende und andererseits die Einkommensgrenzen im Bereich Individualverkehr erhöht. Das gab Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am Montag gemeinsam mit AK-Präsident Günther Goach und AK-Vizedirektorin Irene Hochstetter-Lackner bekannt. Antragsformulare und alle Infos gibt es ab sofort auf arbeitnehmerfoerderung.at.
„Im Sinne unseres Nachhaltigkeitsschwerpunkts haben wir die Förderhöhen für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel noch einmal angehoben“, erklärt Schaunig. Wer beispielsweise weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdient (brutto abzüglich Sozialversicherung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert.
Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke. „Das ist ein wirklich attraktives Angebot an alle Pendlerinnen und Pendler und soll ein noch größerer Anreiz sein, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“, betont Schaunig.
Dort, wo ein Umstieg auf Öffis nicht möglich ist – wenn der Wohn/Arbeitsort nicht gut angeschlossen ist oder im Schichtbetrieb gearbeitet wird – gibt es weiterhin auch für das Pendeln mit dem eigenen Auto finanzielle Unterstützung. „Kärnten ist ein Pendlerland, die Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden immer höher – das zeigt auch unsere aktuelle Mobilitätsstudie. Darum ist es umso wichtiger, dass nun im Rahmen der Arbeitnehmerförderung die Einkommensgrenzen für den privaten Pkw sowie die Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr erhöht werden“, betont Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
So liegt das Maximaleinkommen im Bereich Individualverkehr nun bei 31.680 Euro (zuvor: 26.400 Euro). Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke, desto höher die Förderung. Personen, die weniger als 15.840 Euro verdienen, erhalten ab 60 Kilometer Wegstrecke eine Unterstützung von 825 Euro.
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