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Tirol-Zuschuss kann auch 2024 beantragt werden

Einkommensgrenzen um zehn Prozent erhöht. 30 Millionen Euro für Wohn- und Heizkostenzuschüsse reserviert.

2023 wurden laut Landes-Pressedienst 65.000 Tirol-Zuschuss-Anträge bewilligt. Jetzt beschloss die Tiroler Landesregierung eine Fortführung im laufenden Jahr. Im Februar werden die Richtlinien dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Tirol-Zuschuss 2.0 kann dann von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Neuerungen im Jahr 2024: Die Einkommensgrenzen werden inflationsbedingt nochmals erhöht, die Auszahlung erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird umgehend nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt beginnend mit der „Heizsaison“ im Herbst 2024.

Landeshauptmann Anton Mattle bezeichnet diese Zuschüsse als „zentrale Unterstützungsmaßnahme“ die „bis in den Mittelstand hinein“ reiche. Die Einkommensgrenzen werden im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent angehoben. Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu 2.600 Euro stehen damit 900 Euro Tirol-Zuschuss zu (250 Euro an Heizkostenzuschuss sowie 650 Euro an Wohnkostenzuschuss). Wie im Vorjahr sind für den Wohnkostenzuschuss auch Mindestsicherungsbezieher:innen antragsberechtigt.

Die Teuerungswelle, die sich seit über einem Jahr durch ganz Europa zieht, sei eine Ausnahmesituation, sagt der Landeshauptmann: „Die Inflationskurve zeigt nach unten, dadurch wird auch die Zuschuss-Politik weniger werden. Ich sehe vor allem in den sozial gestaffelten Gehaltsabschlüssen ein nachhaltiges Mittel. Denn niemand will vom Staat und dessen Sozialleistungen abhängig sein“, so Mattle.

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