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Urteil: TIWAG will berufen, aber bald zurückzahlen

Der Landesenergieversorger kündigt nach dem erstinstanzlichen Urteil erste Rückzahlungen für März an.

Nach dem Urteil des Innsbrucker Bezirksgerichts über die unzulässige Preiserhöhung der TIWAG im Jahr 2022 betonte der Landesenergieversorger in einer Reaktion, dass man das erstinstanzliche Urteil in der nächsten Instanz prüfen lassen will – „um Rechtssicherheit zu erlangen“. Denn das Urteil decke sich nicht mit einem erst kürzlich ergangenen Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu einer ähnlichen Rechtsfrage.

Aber: Man werde – wie bereits im Dezember 2023 erklärt – erste „Refundierungszahlungen“ an die Kunden leisten. Der Start sei mit Ende März geplant. Der Energieversorger hatte Anfang Dezember als „Stromkostenausgleich“ eine Einmalzahlung für Privatkunden angekündigt. Darüber hinaus betonte das Unternehmen, dass die TIWAG seit der Tarifanpassung zum 1. Jänner 2024 im eigenen Netzgebiet bei Fixpreisprodukten ohne Bindungsfrist der günstigste Stromanbieter sei.

Eine Aufforderung von Landeshauptmann und Eigentümervertreter Anton Mattle (ÖVP) an die TIWAG, das erstinstanzliche Urteil zu akzeptieren und nicht zu berufen, kam indes nicht explizit. Bei einem Pressegespräch nach der Regierungssitzung am Dienstag sagte er: „Wenn die Dinge dann entsprechend rechtskräftig sind, ist es selbstverständlich ganz klar zurückzuzahlen.“ Sollte diese Preiserhöhung nicht rechtens gewesen sein – und dies besage nun das Bezirksgericht – fühle er sich „absolut bestärkt“ in seinem Vorgehen, den landeseigenen Energieversorger „inhaltlich, personell und strukturell neu aufzustellen“.

Die Opposition sieht sich indes in ihrer Haltung bestätigt und nahm auch Mattle in die Pflicht. FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger sprach von einer „erstinstanzlichen Prozesspleite“ für die TIWAG. Diese beweise, dass „das Energiepreis-Raubrittertum der TIWAG-Führung rechtswidrig war und wohl auch ist.“

Die Liste Fritz ortet angesichts des Urteils einen „Etappensieg“. Für uns war die Strompreiserhöhung 2022 wie auch jene 2023 nicht nur unsozial und ungerecht, sondern auch wirtschaftlich nicht notwendig“, ließ Klubobmann Markus Sint wissen. Landeshauptmann Mattle sei nun unter Zugzwang. Dieser müsse die zentrale Frage beantworten: „Sollen die Tiroler:innen oder die Gewinnmaximierung für die TIWAG im Mittelpunkt stehen?“

Die ebenfalls oppositionellen Grünen mahnen „unmittelbare Konsequenzen“ ein. „Die Kund:innen der TIWAG sind sofort zu entschädigen“, erklärte Landessprecher und Klubobmann Gebi Mair in einer Aussendung. Es wäre nicht einzusehen, wenn die TIWAG in weitere gerichtliche Instanzen gehen würde. Mattle müsse auch „die Verantwortung der Aufsichtsräte“ einfordern, die diese „falsche Entscheidung“ zugelassen hätten.

Die NEOS drängen darauf, „allen Rückforderungen unverzüglich nachzukommen“. Es ist ja ein Skandal, dass man als Kund:in des Landesenergieversorgers einen Prozess führen muss, um sein Recht auf einen rechtskonformen Strompreis durchzusetzen“, merkte Klubobmann Dominik Oberhofer an.

Bisher hatte die Arbeiterkammer bereits vier Klagen gegen die TIWAG eingebracht. Zuletzt eine Verbandsklage, mit der die umstrittenen Kündigungen von Altverträgen juristisch bekämpft werden. Am Landesgericht Innsbruck ist zudem ein Verfahren nach einer weiteren Verbandsklage anhängig, bei dem es um die Strompreiserhöhung im Jahr 2023 geht. Die AK wirft der TIWAG dabei mangelnde Transparenz bei der Stromgestaltung vor.

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Laut dem Urteil war die Anpassung des Arbeitspreises 2022 rechtlich nicht zulässig und damit unwirksam.

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7 Postings

wolf_C
vor 11 Monaten

Die TIWAG hat genug Geld zum prozessieren; und den Rohstoff dafür kriegt sie ja weiterhin vom Eigentümer beinahe gratis zur Verfügung gestellt, auf Kosten aller halt.

 
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Hot doc
vor 11 Monaten

Lieber Hannes Schwarzer, bitte informiere Dich bevor Du den Unterschied einer AG und GmbH erklärst. Hier kurz der wesentlich Punkt:

In Bezug auf die Befugnisse der Anteilseigner besteht ein entscheidender Unterschied zwischen AG und GmbH: Die Gesellschafter einer GmbH haben im Gegensatz zu den Aktionären die Möglichkeit, jederzeit in die Geschäftsführung einzugreifen – Aktionäre können dies nicht. Bei den Aktiengesellschaften ist eine strikte Trennung zwischen der Geschäftsleitung und dem Kapital, also den Anteilseignern, vorgesehen.

 
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    Hannes Schwarzer
    vor 11 Monaten

    Das mag de iure schon so sein, bei 'normalen' AGs oder GmbHs, mit sehr vielen (AG) bzw. mehreren (GmbH bis 50) Aktionären bzw. Gesellschaftern! Die Tiwag steht allerdings im Alleineigentum des Landes, es braucht also nur ein Eigentümer im Prinzip mit sich bzw. seinen, von ihm eingesetzten Vorständen, Geschäftsführern einen Konsens finden! Das sollte solange kein Problem sein, solange das Vorstands-/Geschäftsführergehalt NICHT an den unmittelbaren Unternehmenserfolg gebunden ist! Ich möchte den Vorstand sehen, der Anweisungen seines 100% Eigentümer(-vertreters) nicht befolgt!

     
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Hot doc
vor 11 Monaten

Dh Die Tiwag geht gegen ihre Eigentümer in Berufung. Allein schon dafür müßten die Vorstände eine fristlose Entlassung bekommen. Damit das Mitspracherecht der Eigentümer endlich funktioniert gehört die Tiwag dringend in eine Gmbh umgewandelt, dann haben die Gesellschafter Möglichkeiten der Mitsprache bei der Geschäftsführung. Eigentlich ist eine derartige Vorgehensweise der Tiwag eine Schande für Tirol und unserem LH. Lieber Herr Mattle wirf endlich die ganzen Abzocker und Selbstbereicher an der Spitze der Tiwag raus.

 
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    Hannes Schwarzer
    vor 11 Monaten

    @Hot doc: 'die Tiwag geht gegen IHRE Eigentümer in Berufung..'- falsch!! Erstens gehört die Tiwag zu 100% dem Land Tirol, d.h. es gibt EINEN einzigen Eigentümer! Zweitens klagt(e) kein Eigentümer sondern die AK Tirol (Zangerl)! Die Tiwag beruft nun gegen ein Urteil des BG Innsbruck, also nicht gegen irgendeinen Beschluss IHRES Eigentümers! Drittens: erklären Sie mir bitte, warum eine GmbH vorteilhafter wäre?? In beiden Gesellschaftsformen würde der 100% Eigentümer Geschäftsführer/ -innen bzw. Vorstände/innen bestellen und vice versa diese wieder abberufen! No big deal! Für einen Alleineigentümer gibt es also keinen Unterschied bezüglich des Einflusses auf die Geschäftsführung. Das Problem liegt eher in der Ausgestaltung dieser Verträge, v.a. in Bezug auf Bonuszahlungen! (spannend wäre, zu wissen, ob eine Weisung des Landes zur Strompreissenkung - dadurch Gewinnverminderung - zu verminderten Bonuszahlungen führt und damit z.U. eine Schadenersatzpflicht begründet werden könnte)

     
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    Franz Brugger
    vor 11 Monaten

    Wo kommt denn der liebe Herr Mattle her? Kann doch nicht seine Familie rauswerfen. Wer ist eigentlch der Spin-Doktor der Tiroler ÖVP, oder wer der Häuptling der Familie?

     
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      Nickname
      vor 11 Monaten

      Mattle ist zu schwach um bei der Tiwag auf den Tisch zu hauen und anständig aufzuräumen. Im allgemeinen sehe ich in Mattle nicht den gestandenen Tiroler Landeshäuptling. Er ist einfach nicht der Typ für den Job.

       
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