Im Juni 2017 ist am Kranzhorn im Bezirk Kufstein auf tragische Weise eine Wanderin ums Leben gekommen. Sie und ihr Hund wurden beim Durchqueren einer Weide von einer Mutterkuh attackiert und getötet. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat nun jegliche Schadenersatzforderungen abgewiesen, da die seitens der Alm getroffenen Maßnahmen als ausreichend erachtet wurden und ein alternativer Weg möglich gewesen wäre.
Seit gestern, Dienstag, ist das Urteil rechtskräftig. Das Zivilverfahren gegen einen Almbauern, auf dessen Alm 2017 eine Wanderin tödlich verunfallte, ist nach über sechs Jahren abgeschlossen. „Trotz der tragischen Umstände ist dieses Urteil zu begrüßen. Das Gericht hat festgestellt, dass den Bauern keine Schuld trifft. Diese Entscheidung ist, obwohl sie noch auf der alten Rechtslage beruht, richtungsweisend für die Tiroler Almwirtschaft und bestätigt einmal mehr den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind“, kommentiert der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger, das Urteil.
2019 wurde die Bestimmung zur Tierhalterhaftung im § 1320 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Haftungsrechtsänderungsgesetz erweitert. Die „erwartbare Eigenverantwortung“ der Besucher:innen von Almen und Weiden ist damit erstmals im Haftungsrecht verankert. Im Tiroler Almschutzgesetz wurden Verhaltensregeln für Besucher:innen von Almen eingefügt und eine neue Almschutzverordnung mit Verhaltensregeln für Hundehalter:innen erlassen.
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