Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen verlegt haben, können Sie trotzdem noch bis 8. Februar Ihre Stimme abgeben. Kommen Sie einfach mit einem Ausweis in ein Wahllokal in Ihrer Nähe: in jeder Bezirkskammer der AK Tirol, in den Tirol Kliniken und im Landeskrankenhaus Hall. Auch ohne Ihre Wahlunterlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme für die AK Wahlen 2024 abzugeben. Kommen Sie mit einem Ausweis in einen öffentlichen Wahlsprengel in Ihrer Nähe.
Solche öffentlichen Wahllokale gibt es in der AK Tirol in Innsbruck, in den AK Bezirkskammern in Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte, Schwaz, Telfs und in der Bezirksstelle Wörgl, in der Klinik Innsbruck (Medizinzentrum Anichstraße – noch bis 2. Februar bzw. Eingang Chirurgie – 5. bis 8. Februar) und im Landeskrankenhaus Hall.
Die öffentlichen Wahllokale sind Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am letzten Wahltag (Donnerstag, 8. Februar) ist nur noch von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Dort können Sie Ihre Stimme auch dann abgeben, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlegt haben (Ausweis nicht vergessen!). AK Mitglieder, in deren Betrieb ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde, können dort an festgelegten Tagen wählen.
Per Briefwahl können Sie Ihre Stimme auch noch bis 8. Februar abgeben, einfach ausgefüllte Wahlkarte in den nächsten Postkasten einwerfen, beim Postpartner abgeben oder mit Zustimmung des Arbeitgebers auch zur Geschäftspost. Es entstehen keine Kosten!
Mehr auf www.ak-tirol.com/wahl.
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