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AK gewinnt Musterklage gegen TIWAG in erster Instanz

Laut dem Urteil war die Anpassung des Arbeitspreises 2022 rechtlich nicht zulässig und damit unwirksam.

In den juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Tiroler Landesenergieversorger TIWAG und der Tiroler Arbeiterkammer kann letztere einen – wenn auch nicht rechtskräftigen – ersten Sieg verbuchen. Nach einem Verfahren am Innsbrucker Bezirksgericht wurde der Energieversorger verurteilt, einem Tiroler wegen offenbar rechtlich nicht zulässiger Anpassung des Arbeitspreises im Jahr 2022 rund 137 Euro zu bezahlen.

Somit sei klar, „dass die Strompreiserhöhung 2022 nicht rechtens erfolgt sei“, schlussfolgerte die AK am Dienstag in einer Aussendung. Die von der Interessensvertretung über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingereichte Musterklage betraf die Preisanpassung bzw. Preiserhöhung des Arbeitspreises der TIWAG im Jahr 2022, die im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet worden war.

Diese Preisanpassung widerspreche dem Konsumentenschutzgesetz, hieß es unter anderem in dem Urteil erster Instanz. Eine entsprechende Bestimmung im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010) stelle kein „einseitiges gesetzliches Preisänderungsrecht“ dar, so das Bezirksgericht. Ein Preisänderungsrecht sei folglich vertraglich zu vereinbaren und unterliege daher auch den Bestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes.

Die Tiroler Arbeiterkammer pozessiert derzeit gegen die TIWAG. Foto: APA

Die Tiwag stütze die Erhöhung des Arbeitspreises letztlich ausschließlich auf die Änderung des ÖSPI, führte das Gericht aus. Ein konkreter Zusammenhang zwischen der Veränderung des ÖSPI und der tatsächlichen Kosten der beklagten Partei bestehe aber nicht. Der Landesenergieversorger produziere deutlich mehr als die Hälfte des verkauften Stroms selbst.

„Die TIWAG begründet die Äquivalenz zwischen dem ÖSPI und ihren Kosten mit den durch einen erhöhten ÖSPI steigenden Opportunitätskosten. Opportunitätskosten sind 'Kosten des entgangenen Gewinns'. Würde man die Argumentationslinie der beklagten Partei weiterdenken, so wäre die Bestimmung des § 80 Abs 2a Satz 1 ElWOG ad absurdum geführt“, so die Urteilsausfertigung im Wortlaut.

In ebenjener Gesetzesbestimmung heißt es: „Änderungen der vertraglich vereinbarten Entgelte von Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern mit unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen.“ Nur weil an andere Käufer (z.B. an der Börse) teurer verkauft werden könnte, würden die eigenen tatsächlichen Kosten nicht steigen, folgerte nunmehr das Bezirksgericht bezogen auf den konkreten Fall.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die TIWAG dem Kläger neben den erwähnten 137,52 Euro auch 1.118,54 Euro an Prozesskosten zahlen. Die Arbeiterkammer wies darauf hin, dass die TIWAG nicht zu Rückzahlungen an ihre Kunden verpflichtet ist, solange das Urteil nicht in Rechtskraft erwächst.

Der sich derzeit im Arbeiterkammerwahlkampf befindliche schwarze AK-Präsident Erwin Zangerl zeigte sich erfreut: „Das Urteil kann getrost als Meilenstein in unserer Arbeit gesehen werden und ich bin hoch erfreut, dass das Gericht unsere Auffassung teilt.“ Es sei schließlich um „wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten“ gegangen. Die Musterklage sollte „klären, wie sich das auf die Strompreiserhöhungen der TIWAG auswirkt.“ Zangerl erwartet sich vom Energieversorger eine „rasche Akzeptanz und Erfüllung des Urteils gegenüber allen betroffenen Kund:innen.“

Für die Grünen ist klar, dass es nun „unmittelbare Konsequenzen“ geben müsse. „Die Kund:innen der TIWAG sind sofort zu entschädigen“, betont Grünen-Klubobmann Gebi Mair. Die TIWAG habe „unzulässigerweise Gewinne auf Kosten der Tiroler:innen gemacht. Es wäre nicht einzusehen, wenn die TIWAG in weitere gerichtliche Instanzen geht, um die Entschädigung der Kund:innen hinauszuzögern.“

Bisher hatte die Arbeiterkammer bereits vier Klagen gegen die TIWAG eingebracht. Zuletzt eine Verbandsklage, mit der die umstrittenen Kündigungen von Altverträgen juristisch bekämpft werden. Am Landesgericht Innsbruck ist zudem ein Verfahren nach einer weiteren Verbandsklage anhängig, bei dem es um die Strompreiserhöhung im Jahr 2023 geht. Die AK wirft der TIWAG dabei mangelnde Transparenz bei der Stromgestaltung vor. Bei der ersten Verhandlung im Dezember war ein Vergleich gescheitert. Im März wird weiterprozessiert.

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10 Postings

irina
vor 10 Monaten

Wie sieht es dann mit den saftigen Erhöhungen 2023 aus? Wenn man keinen neuen Vertrag hat?

 
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Stubaier
vor 10 Monaten

Es ist eigentlich unverständlich, dass unsere Politiker tatenlos zusehen. Schauen sie wirklich nur auf die Dividende für das Landesbudget, anstatt den vielen Bewohnern die sich bald keine Wohnungen inkl. Betriebskosten nicht mehr leisten können zu helfen. Traurig!

 
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Hot doc
vor 10 Monaten

So das Argument hätte ich auch gerne als Unternehmer. Ich mache Verträge mit meinen Kunden und dann bietet mir der internationale Markt mehr - und ich breche die Verträge mit dem Argument ich bekomme im Ausland mehr, zugleich erhöhe ich die Preise um den entgangenen Gewinn der mir drohen würde wenn ich mich weiter an die Verträge halten müßte. Der Hamemr an der Sache ist, das die Kunden nahezu alle Miteigentümer der Tiwag sind. Zusätzlich zum hohen Gewinn bekommen die Vorstände noch Bonuszahlungen für den hohen Gewinn durch die Abzocke. Aber es werden ja alle wichtigen Entscheidungsträger ausgetauscht, und mit Spitzenpensionen in Rente geschickt. Bitt enicht zu vergessen, die haben alle Geheimpensionsverträge wo bis zu 10% des Jahresbrutto zusätzlich zum Gehalt in eine Pensionskasse einbezahlt werden, war schon bei den bisherigen TIWAG Chefs der Fall.

 
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    Senf
    vor 10 Monaten

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    ruhigblut
    vor 10 Monaten

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iseline
vor 10 Monaten

Gut, dass hier die AK aktiv wurde, denn von Landeshauptmann Mattle, Herrn Dornauer und dem Aufsichtsrat der Tiwag gab es kein Engagement für einen fairen Strompreis.

 
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    ruhigblut
    vor 10 Monaten

    ...nicht zu vergessen die Frau Hysek-UWE ! Kein einziges Wort hörte man von ihr zu der Abzocke!

     
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      Senf
      vor 10 Monaten

      Das ist halt die Verflechtung der Interessen, vor denen immer gewarnt wird.

      Als WKO- und WBO-Obfrau hätte Mag. Hysek-Unterweger die Aufgabe, die Interessen der Wirtschaftstreibenden des Bezirks zu vertreten, ihr Ziel müsste sein, möglichst niedrige Energiekosten für die Betriebe zu erzielen - was nicht geschehen ist, aber als 2. AR-Vors.-Stv. der Tiwag hat sie den Auftrag, möglichst hohe Energiepreise zu erwirken, was ja geschehen ist.

      "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" - nach dieser Logik lässt sich das Stillschweigen ganz gut erahnen. Also ruhig Blut!

       
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      Senf
      vor 10 Monaten

      ... und noch was: das kleinere oder größere Übel?

      ÖVP-Mann Erwin Zangerl klagt die ÖVP-Tiwag wegen der hohen Energiepreise. Mit Erfolg, das Energieunternehmen will nun nach dem Ersturteil den Arbeitspreis für die KW-h bereits im März rückwirkend senken, gleichzeitig das Urteil der ersten Instanz aber beeinspruchen. Dessen Ausgang ist offen.

      Für die Tiwag scheint die Rückzahlung im Moment wahrlich kein Problem zu sein, sie braucht den nun gutgelaunten Wähler nicht. Diesen braucht aber der Herr Zangerl für seine Wiederwahl - und auch die ÖVP um den Landesversorger Tiwag aus der Schlinge zu ziehen! Damit wurde das kleinere Übel in Kauf genommen um das größere Übel abzuwenden.

      Taktisch genial!

       
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      ruhigblut
      vor 10 Monaten

      @senf....."Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".....genauso ist es augenscheinlich. Da kommt mein ruhiges Blut in wallung:-))

       
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