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Glockner-Bergung kommt Tschechen teuer zu stehen

Nach der aufwändigen Rettungsaktion am Großglockner sind Gesamtkosten von rund 20.000 Euro zu erwarten.

Jene drei Tschechen, die vergangene Woche unter widrigsten Bedingungen vom Großglockner geborgen wurden, haben sich offenbar wenig einsichtig gezeigt und wollten nicht viel falsch gemacht haben. Das gab Alpinpolizist Matthias Außerdorfer gegenüber dem ORF Tirol an. Wie berichtet, wollten die drei Bergsteiger aus Tschechien trotz widrigster Umstände zum Gipfel. Ihre Rettung dauerte 15 Stunden.

Von Bergrettung und Polizei kommt auf sie nun eine satte Rechnung zu. In Summe könnten auf die drei Tschechen Bergekosten von mehr als 20.000 Euro zukommen, sofern keine Bergekostenversicherung besteht. Laut der Ortsstelle in Kals werde die Bergrettung Tirol die Kosten voll verrechnen. Die Stundensätze werden pauschal verrechnet.

Weil mehr als zehn Bergretter unterwegs waren, handelt es sich hierbei um einen Großeinsatz. In diesem Fall liegen die Stundensätze pauschal bei knapp über 1.000 Euro. Den Tschechen werden somit mehr als 15.000 Euro verrechnet. Österreichweit gibt es jedoch keine einheitliche Verrechnung der Bergekosten, die Pauschalen fallen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus.

Für die Bergretter war die Rettungsaktion am Großglockner ein sehr herausfordernder Einsatz. Foto: Bergrettung Kals/Alpinpolizei

Doch nicht nur die Bergrettung, auch die Alpinpolizei verrechnet die Einsätze. Ein Mitglied war am Wochenende am Großglockner. Pro Einsatzstunde werden für den Alpinpolizisten rund 20 Euro verrechnet. Deutlich teurer ist der Einsatz eines Polizeihubschraubers. Dieser kostet laut ORF pro Minute 60 Euro. Der Helikopter musste beim Einsatz am Wochenende zwar wegen Schlechtwetters umdrehen, war aber mehr als eineinhalb Stunden lang in der Luft. Im konkreten Fall belaufen sich die Kosten für die Alpinpolizei auf rund 5.500 Euro.

Die Einsatzverrechnung erfolgt hier jedoch anders als bei der Bergrettung und ist im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Ein Gericht muss eine grobe Fahrlässigkeit feststellen, ehe jemand zahlen muss. Das gilt auch für die drei Tschechen. Die Alpinpolizei habe laut eigenen Angaben bereits alle Wetterdaten ab dem Beginn des Aufstieges der Männer gesammelt.

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Extrem schwierige Bergung am Großglockner

Drei Bergsteiger aus Tschechien wollten trotz widrigster Umstände zum Gipfel. Ihre Rettung dauerte 15 Stunden.

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12 Postings

lia
vor 11 Monaten

dass die einen euro zahlen, glauben wohl auch nur die mitglieder unserer derzeitigen regierung.

 
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Chronos
vor 11 Monaten

Genau so lese ich das auch, Herr Dr. Bahner!

Bei "grober Fahrlässigkeit" bin ich etwas optimistischer als @manchmal.. u. @vitl - bitte Abs. 3 durchlesen! Link: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/6

 
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Chronos
vor 11 Monaten

Was wäre, wenn…

... die Bergrettung Kals u. Alpinpolizei bei diesen Wetterverhältnissen den Rettungseinsatz aus Sicherheitsgründen und Eigenschutz nicht durchführen hätte können? … eine sehr unsichere Variable!

Auch wenn die drei tschechischen Bergsteiger das vermutlich nicht so sehen.

Was sind schon 20.000 Euro (geteilt durch drei, falls sie keine Versicherung haben), wenn nach ihrer rühmlichen Rettung, auf ihrer Habenseite ihr eigenes Leben steht.

 
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isnitwahr
vor 11 Monaten

also wenn das nicht grobe Fahrlässigkeit ist, dann kenn ich mich nicht mehr aus, dann wird Nachahmern Tür und Tor für so ein Verhalten geöffnet - frei nach dem Motto " wenn was ist, werden wir eh gerettet und (falls keine Bergekostenversicherung abgeschlossen wurde) wenn wir das Land schnell genug verlassen, können sie sich die Bergekosten irgendwohin.....!" Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Versicherung unter diesen Umständen die Kostenerstattung nicht wieder zurückholt, falls sie überhaupt bezahlt.

 
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Eu Fän
vor 11 Monaten

Das finde ich total in Ordnung das die das Zahlen müssen finde ich. Gleichzeitig gehört den Leuten 10 Jahre Gefängnis aufgebrummt finde ich weil Die retter iihr Leben riskieren müssen Hätten die Leute nach der Rettung eingesehen was Sie hier angestellt haben würde ich nicht so streng sein finde ich.

 
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Nori
vor 11 Monaten

Wenn überhaupt möglich....wäre eine öffentliche Bekanntgabe der verrechneten Kosten doch gerechtfertigt.Denn das ganze wird ja auch von der Öffentlichkeit (Uns allen) mitfinanziert . Oder nicht ???

 
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Hasenfuss
vor 11 Monaten

gefällt mir 👍

 
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manchmalgottseidankexilosttiroler
vor 11 Monaten

Da wird der Volkszorn leider teilweise Pech haben. Grobe Fahrlässigkeit wird sich wohl nicht ausgehen.

 
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    vitl
    vor 11 Monaten

    Da hast du (leider) recht. Da wird nix zu machen sein.

     
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    Bahner Bernd
    vor 11 Monaten

    Der Umstand der groben Fahrlässigkeit betrifft nur die Kosten für den Einsatz der Alpinpolizei, den Polizeihubschrauber und die eventuell zum Handkuss kommende Versicherung. Die Bergrettung kann ihre Forderung von ca 18000 Euro voll in Rechnung stellen. Wie die Erfahrungen zeigen, kann es trotzdem etwas mühsam werden, das Geld von ausländischen Touristen einzutreiben.

     
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      Senf
      vor 11 Monaten

      @Herr Bahner, "grobe Fahrlässigkeit" das versteh, wer will. Ist das im Falle eines Hausbrandes auch so zu verstehen?

      Egal, die Geretteten haben sich in ihrer Situation offenbar "wenig einsichtig gezeigt und wollten nicht viel falsch gemacht haben". Auch Autolenker gestehen nach Unfällen ungern Fahrfehler ein, es wird da halt oft bagatellisiert, geschummelt und sogar gelogen, um nach dem Strafrecht (Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung ...) nicht verurteilt zu werden. Die Sachverständigen, Juristen und Richter kommen da oft auf ganz andere Ergebnisse - auch nachher im Zivilrechtsverfahren.

      So wird es bei den in Not geratenen eventuell nach dem Strafrecht eine Beurteilung hinsichtlich dem Vorwurf einer möglichen Fahrlässigkeit geben, ebenso nach dem Zivilrecht, letzteres ab aber nur zur Einbringung der Bergekosten. Falls die Burschen nach der Abgabe ihres Notsignals die Rettungskosten nicht zahlen wollen, werden sie sicher gerichtlich belangt, wahrscheinlich auch nach internationalem Recht, bzw. Abkommen.

      Allerdings fällt mir derzeit keine strafbare Handlung auf, hab da auch keine Ahnung.

      ... und jetzt hör ich auf, gscheid zu sein :-)

       
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      Bahner Bernd
      vor 11 Monaten

      @ senf. Letzten Endes unterliegt es dem Ermessen des Gerichts zu entscheiden, ob der Umstand der groben Fahrlässigkeit gegeben war und ob unzulässige, das übliche Ausmaß übersteigende Risiken bei den vorherrschenden Verhältnissen in Kauf genommen wurden. Wir alle anderen hätten natürlich keine Bedenken, das verantwortungslose Verhalten dieser Bergsteiger so zusehen, selbst wenn wir ein Herz für wagemutige alpine Unternehmungen haben.

       
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