Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang ausgelegt und sachlich nicht gerechtfertigt, hielt das Höchstgericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung fest. Einem entsprechenden Antrag der burgenländischen Landesregierung wurde damit stattgegeben.
Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025. Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen.
Die Dauer von 17 Jahren sei angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt, urteilt der VfGH. Damit werde einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt. Kritisch sieht das Höchstgericht außerdem, dass die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt – unabhängig davon, wann die Investitionen getätigt wurden. Die Betreiber neuer Anlagen hätten aufgrund des für sie geltenden höheren Standards auch höhere Kosten als bestehende Betriebe. Dadurch herrsche ein ungleicher Wettbewerb, der mit der Übergangsfrist 17 Jahre dauern würde, hielt der VfGH fest.
Der für den Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) will nun mit Vertretern von Landwirtschaft und Tierschutz Gespräche über eine neue Lösung aufnehmen, die den Landwirten den Übergang wirtschaftlich ermöglichen soll, „damit bessere Bedingungen in der Schweinehaltung rasch Wirklichkeit werden“. Rauch betonte, sein Ziel sei immer ein rasches Verbot gewesen: „Es war ein Erfolg, gegen den anfänglich erbitterten Widerstand von manchen Vertretern der Schweinebranche ein Datum für das endgültige Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten festzuschreiben.“
Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es gegenüber der APA, das Erkenntnis des VfGH werde umfassend rechtlich und fachlich analysiert. Mögliche Optionen würden gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und den Betroffenen erarbeitet. Die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln, das Tierwohl und das Überleben der Höfe solle sichergestellt werden, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP).
„Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen“, so Totschnig. Auch die Landwirtschaftskammer hob die Absicherung der Schweinehaltung und der Versorgungssicherheit hervor. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sprach von einem „Erfolg für den Tierschutz und für verantwortungsvolle Landwirtschaft, auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen.“
Im ersten Anlauf war die Beschwerde der burgenländischen Landesregierung im Dezember 2022 noch abgewiesen worden, weil die angefochtenen Bestimmungen nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert wurden – eine „Trickserei“, wie Doskozil befand. Laut VfGH hätten damals auch die neuen Regelungen angefochten werden müssen. Im vergangenen April zog das Land dann ein weiteres Mal gegen die Übergangsfrist vor den VfGH und bekam nun recht.
Neben der SPÖ begrüßten im Bund auch die Grünen die Entscheidung des Höchstgerichts. Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer und Tierschutzsprecherin Faika El-Nagashi betonten, ein Verbot überhaupt festzulegen, sei ein „hart erkämpfter Erfolg“ für die Grünen in der Bundesregierung und die Übergangsfrist bis 2040 ein Kompromiss gewesen. Nun ermögliche der VfGH ein früheres Ende.
Tierschutzorganisationen reagierten auf die Aufhebung der langen Übergangsfrist erfreut. „Vier Pfoten“-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck sah in der Entscheidung des VfGH ein „konsequentes Bekenntnis zum Tierschutz“ und forderte, dass die aufgehobene Bestimmung rasch mit einer deutlich kürzeren Übergangsfrist angepasst wird.
Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens und Sprecher der Initiative oekoreich, will Gespräche mit den Akteuren aufnehmen und sich für ein baldiges Ende der Vollspaltenböden einsetzen. „Der Profit darf nicht über dem Wohl der Tiere stehen“, betonte er. Greenpeace-Landwirtschaftssprecherin Melanie Ebner hielt in einer Aussendung fest, dass das Tierwohl jetzt verbessert werden müsse und „nicht erst in 17 Jahren“.
Sie forderte Unterstützung für die Landwirte für „einen raschen Umstieg auf eine möglichst artgerechte Tierhaltung“. Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy sah in der Entscheidung die Bestätigung dafür, „dass es nicht zu rechtfertigen ist, wirtschaftliche Abwägungen über das Wohl von Lebewesen zu stellen.“
Einen „Wermutstropfen“ ortete der Verein gegen Tierfabriken (VGT) darin, dass der VfGH keine inhaltliche Entscheidung zur Frage, ob Schweinen mehr Platz und eine tiefe Stroheinstreu zustünden, getroffen habe. Die diesbezüglichen Anträge seien wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen worden.
15 Postings
Tagesaktuelles Angebot aus Lienz: Frische Schopfsteaks, 400g um 3€. Geprüfter Qualität mit AMA-Gütesiegel. Wer glaubt dass das Schweine sind, die lustig am Bauernhof herumtollen und die der wackere Bio-Landwirt mit Vornamen kennt, dem ist nicht zu helfen. Die Konsumenten bestimmen durch ihr Einkaufsverhalten was angeboten wird.
importieren wir halt hundefleisch aus südkorea. dort ist das ja bald verboten.
@lia: Sie stimmen also der Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden zu, sehe ich das richtig ?
ich bin kein schwein mit dieser erfahrung, also kann ich ihre frage nicht beantworten.
@lia: nicht einmal originell, Ihre Antwort! Ich hatte Sie gefragt, ob die Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden Ihre Zustimmung erhält!....und eine Meinung dazu werden's doch wohl haben auch ohne eigene Erfahrungen!
@lia, ich habe heuer noch nie so einen Schwachsinn gelesen...
@isnitwahr, das heuer ist ja erst ein paar tage alt, es wird noch schlimmer kommen, aber "fürchtet euch nicht, der retter wird kommen" (christlich soziales versteckenspiel - frei nach lia).
„Es ist schwierig, jemandem etwas verständlich zu machen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er es nicht versteht!" (Upton Sinclair)
ganz einfach - den Herrn Minister mitsamt der Bagage, welche die Vollspaltenböden befürwortet, 1 Monat zu den armseeligen Kreaturen in den "Stall" sperren und zu denselben Bedingungen dahinfristen lassen, möglichst inkl. langdauerndem Massentransport auf einem der Laster, übereinander gestapelt, zum Schlachthof (eh nur zum... nicht in den...) dann erledigt sich die ganze Diskussion 100%ig.
"Versorgungssicherheit" - da geht es doch um Grundnahrungsmittel, um das, was wir zum Leben unbedingt brauchen... Unverständlich diese Haltung. Tierwohl interessiert nicht, wenn es ums Geld geht... Schnitzel ist ein Luxus-Essen. Wer (Schweine)-Fleisch möchte, sollte bereit sein, dafür auch mehr auszugeben. Und es dafür vielleicht seltener und bewusster konsumieren... Außerdem gibt es diese Diskussion doch schon Jahre - jeder Schweinehalter hätte schon längst die Zeit nützen können, sich darauf einzustellen.
Einfach total furchtbar, wenn das "heilige", billige österreichische Schweine(Wiener)Schnitzel mit dem VfGH-Urteil gefährdet werden soll! ÖVP-Minister Totschnig besorgt darüber… Spaltböden kümmern uns nicht! Billig muss es halt ‘sein… Warum verschweigt Totschnig, dass billiges Schweinefleisch von Großbetrieben mit Spaltböden aus Polen, Deutschland, Niederlande usw. bereits jetzt in den Regalen massenhaft billig zu kaufen sind und in den Großküchen auf den Tisch kommen? Gerade hier hat die EU starken Handlungsbedarf!
Denn für die sehr wenigen Großbetriebe als Schweinzüchter/Halter mit Spaltböden kann Totschnig wohl nicht eine 17-jährige Übergangsfrist fordern! Betrifft das österreichweit vielleicht 1-5% der Landwirte als Großbetriebe, denen das Tierwohl mit den Spaltböden egal ist? Die Landwirtschaftskammer, die Berg- u. Kleinbauern, eigentlich alle anderen Landwirte, müssten strickt und geschlossen gegen die wenigen Großbetriebe mit Massentierhaltung auftreten. Warum hören wir von denen keinen "Mucks"? Ist es wegen der Mehrheit der Konsumenten und um die Sorge, dass damit die Mehrheit der Wähler, kein billiges Schweineschnitzel mehr bekommen kann?
@chronos: lt. pepsch (Schellhorn) ist ein Wiener nicht vom Schwein; kann das bitte jemand dem Landwirtschaftsminister sagen?!
Stimmt! Habe auf WIKI nachlesen müssen... "Wiener Schnitzel ist ein dünnes paniertes und in Fett ausgebackenes Schnitzel aus Kalbfleisch". Die billigere Variante muss als "Wiener Schnitzel vom Schwein" ausgewiesen werden.
https://kurier.at/politik/inland/vollspaltenboeden-verbot-vfgh-kippt-uebergangsfrist-bis-2040/402733663 Wenn wir unsere Schweine nicht mehr auf Vollspaltböden quälen, dann ist unser Schnitzel in Gefahr. Echt jetzt, Herr Totschnig? Und sonst alles in Ordnung?
Kann ich nur beipflichten, auf die "Tränendrüse der armen Billigschnitzelesser" drücken. Und sowas kommt von einem gebürtigen Osttiroler, pfui ÖVP, wieder mal...
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