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Dieses Szenario können sich Medizinstudierende auf gewidmeten Plätzen sparen. Foto: Meduni Innsbruck

Dieses Szenario können sich Medizinstudierende auf gewidmeten Plätzen sparen. Foto: Meduni Innsbruck

85 „gewidmete“ Studienplätze für Medizinstudent:innen

Wer später „im öffentlichen Interesse“ arbeitet, hat leichteren Zugang. Länder zahlen 1.000 Euro Stipendium pro Monat.

Seit dem Studienjahr 2022/23 gibt es im Universitätsgesetz die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl an Medizin-Studienplätzen für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu reservieren. Bisher war der Andrang überschaubar, nur das Bundesheer hat die Möglichkeit genutzt. Nach Abstimmung mit Ländern, Gesundheitskasse und Innenressort soll das Programm mit nächstem Studienjahr „in die Breite gehen“, sagte Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion des Bildungsressorts, am Donnerstag.

Insgesamt können ab dem Studienjahr 2024/25 in der Humanmedizin 85 Studienplätze im öffentlichen Interesse für ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten gewidmet werden. Das Interesse ist mittlerweile da, hieß es am Donnerstag bei einem Online-Pressegespräch. Für jene, die sich für dieses Modell entscheiden, gelten spezielle Regelungen beim Zugang zu den hart umkämpften Ausbildungsplätzen an den öffentlichen Medizin-Unis. So müssen sie es nicht unter die besten Bewerber schaffen, sondern mindestens 75 Prozent der Punkte erreichen. Außerdem bekommen sie von ihrem Vertragspartner Stipendien, bei den Ländern sind das etwa 1.000 Euro pro Monat.

Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber per Vertrag dazu, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit als Ärztinnen und Ärzte in Spitälern, in Kassenpraxen, im Polizeidienst als Amtsärztinnen und Amtsärzte oder beim Bundesheer zu arbeiten. Auch die Ausbildung in bestimmten Mangelfächern (Anästhesie, (Kinder-)Psychiatrie etc.) kann im Vertrag vereinbart werden. So wolle man „zielgesteuert medizinischen Nachwuchs“ rekrutieren, betonte Karl Cernic, Geschäftsführer des Kärntner Gesundheitsfonds, bei einem Online-Pressegespräch. ÖGK-Vertreter Franz Kiesl sprach von einer Maßnahme, um eine lückenlose Versorgung in Kassenpraxen oder kasseneigenen Einrichtungen sicherzustellen.

Im Fall der Länder gilt die Verpflichtung für acht Jahre nach Abschluss der Ausbildung, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geht man von fünf Jahren aus. Wer die Ausbildung abbricht, muss das Stipendium zurückbezahlen. Eine Einschränkung von Freiheitsrechten, vor der Kritiker eines solchen Modells wiederholt gewarnt hatten, gebe es hierbei dennoch nicht, nachdem es sich um eine Begleitvereinbarung mit den Ländern bzw. Institutionen handle, betonte Pichl.

In den vergangenen Monaten haben sich Bildungsressort, Länder, ÖGK, Verteidigungs- und Innenministerium auf die Aufteilung der gewidmeten Studienplätze geeinigt. 13 Plätze pro Studienjahr sind dabei für die ÖGK reserviert, weiterhin zehn für das Bundesheer, drei für die Polizei. Den Bundesländern stehen insgesamt 59 Plätze zur Verfügung (Burgenland: 2, Kärnten: 4, Niederösterreich: 11, Oberösterreich: 10, Salzburg: 4, Steiermark: 8, Tirol: 5, Vorarlberg: 3, Wien: 12). In den Ländern habe man sich zusätzlich auch auf ein gemeinsames Prozedere und die einheitliche Refundierung von 1.000 Euro geeinigt, um sich nicht unnötigerweise gegenseitig Konkurrenz zu machen, betonte Cernic.

Im Verteidigungsressort, das aktuell auf insgesamt 16 Medizin-Studierende auf einem Bundesheer-Ticket kommt, sieht man die gewidmeten Studienplätze als Erfolgsgeschichte. Auch für das nächste Studienjahr sollen wieder zehn Plätze reserviert werden. Gerade im öffentlichen Dienst müsse man neue Wege gehen, um qualifiziertes Personal begeistern zu können, wurde Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) in einer Aussendung zitiert. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sprach darin von einem „Meilenstein für die Absicherung der qualitätsvollen medizinischen Versorgung für weite Teile Österreichs und spezielle Institutionen“, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) von einer guten „Möglichkeit um die Personalplanung und somit die Versorgung im öffentlichen Bereich langfristig abzusichern“.

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