Wie berichtet verschwand in der Nacht von 29. auf den 30. November ein kommunales Dienstfahrzeug vom Bauhof der Marktgemeinde Oberdrauburg. Am 2. Dezember wurde der rote Dacia von einem 57-jährigen Einheimischen im Bereich der Draubrücke in Kleblach-Lind entdeckt und der Polizei Steinfeld gemeldet. Die unbekannten Täter hatten das Fahrzeug unbeschädigt, unversperrt und mit angestecktem Fahrzeugschlüssel bei der Brücke abgestellt. Mittlerweile steht das Auto wieder im Fuhrpark von Oberdrauburg.
Geklauter Oberdrauburger Pkw in Kleblach-Lind entdeckt
Gemeindefahrzeug stand unbeschädigt, unversperrt und mit angestecktem Fahrzeugschlüssel bei einer Brücke.
3 Postings
Angesteckter Fahrzeugschlüssel, das ist fahrlässig. Immerhin wurde bis auf eine kleine Spritztour kein Schaden angerichtet. Die Verantwortlichen können was draus lernen.
ja eh klar, Schuld ist der, der das Auto (wahrscheinlich irrtümlich) mit steckendem Schüssel stehen hat lassen und nicht der, der das Auto gestohlen hat, sowas nennt man Täter - Opfer Umkehr.
Davon war nicht die Rede. Selbstverständlich darf man ein Fahrzeug nicht unbefugt in Betrieb nehmen, auch wenn der Schlüssel steckt. Aber trotzdem gilt §102 Abs.6.
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