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Spendengesetz als Maulkorb für Umweltbewegungen?

Strafbare Handlungen sollen zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit führen. Ist das verfassungswidrig?

Die Bundesregierung präsentiert am Donnerstag Details zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz, das eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit bringen soll. Das Echo war bis jetzt äußerst positiv, doch nun schlägt die Umweltorganisation Greenpeace Alarm. Ihre Sorge: Mit dem Gesetz könnte zivilgesellschaftlicher Protest zum Entzug der Spendenabsetzbarkeit und damit zu existenzbedrohenden wirtschaftlichen Einbußen für Organisationen etwa aus der Umweltbewegung führen.

Strafbare Handlungen sollen laut dem Gesetzesentwurf ein Hindernis für die Spendenbegünstigung sein. Für Greenpeace wäre das, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA hieß, ein "massiver, verfassungswidriger Angriff" der Koalition auf demokratische Grundrechte wie das Demonstrationsrecht und auf den zivilgesellschaftlichen Aktivismus. Das Begehen von Verwaltungsübertretungen könnte die Existenz gemeinnütziger Organisationen wie Greenpeace selbst, aber auch den Verein gegen Tierfabriken (VGT) oder "Fridays for Future" zerstören, ist man bei der Umweltorganisation überzeugt.

Greenpeace sieht dies auch durch ein Rechtsgutachten belegt und beruft sich zudem auf die ehemalige NEOS-Mandatarin und frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), Irmgard Griss, sowie auf den Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

"Es ist wenig überraschend, dass die Parteispitze der ÖVP ihren unbequemen demokratischen Protest unterbinden will. Dass sich aber die Regierungsmitglieder der Grünen zum Handlanger eines massiven Angriffs auf zivilgesellschaftliche Organisationen machen, ist schärfstens zu verurteilen. Greenpeace fordert die Grünen im Nationalrat auf, dem Gesetz die Giftzähne zu ziehen", erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit angesichts des für das Dezember-Nationalratsplenum angepeilten Beschlusses. Seine Warnung: "Das AKW Zwentendorf, das Donaukraftwerk Hainburg oder der Lobautunnel könnten heute alle schon in Betrieb sein, wenn es die geplanten gesetzlichen Regelungen damals schon gegeben hätte."

Mayer kritisiert in diesem Zusammenhang das Gesetz als verfassungswidrig, weil laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei: "Der Verfassungsgerichtshof hat schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürfen, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen."

Mit schwerer Kritik wird auch Griss zitiert: "Mit diesem Gesetz würden gemeinnützige Organisationen in ihren verfassungsrechtlich garantierten demokratischen Rechten wie Demonstrationsfreiheit und dem aktionistischen Eintreten für gesamtgesellschaftliche soziale und ökologische Zielsetzungen stark beschnitten. Die Existenz von Vereinen wäre der Willkür von Finanzämtern ausgeliefert."

In der zweiwöchigen Begutachtung des Gesetzes hatte es diese Kritik auch schon gegeben, wenn auch in sprachlich milderer Form. So hatte das Bündnis für Gemeinnützigkeit vor "unverhältnismäßigen Rechtsfolgen für NGOs" gewarnt, auch wenn nachvollziehbar sei, dass rechtsbrechende Körperschaften nicht uneingeschränkt begünstigte Spenden erhalten können sollten. Im selben Wortlaut hatte sich der Fundraising Verband Austria geäußert. Vor einer "Gefahr einer politischen Erpressbarkeit von kritischen NGOs" infolge der Ermessensspielräume der Behörden hatte zudem die Volkshilfe gewarnt.

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