Ein Urteil des Verwaltungsgerichshofes (VwGH) hatte Anfang Oktober in Kärntens Landwirtschaft für Aufsehen gesorgt. Demnach dürften Bauern ihre Siloballen aus naturschutzrechtlicher Sicht nur mehr mit einer Bewilligung auf den Feldern lagern. Am Mittwoch gab das Land eine Lösung bekannt. Mittels Erlass sei konkretisiert worden, dass die Siloballen maximal ein Jahr bewilligungsfrei auf Feldern gelagert werden können, hieß es in einer Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer.
In Bereichen von Feuchtgebieten und roten Gefahrenzonen sei aber auch eine zeitlich eingeschränkte Zwischenlagerung nicht erlaubt, hieß es weiter. Naturschutzreferentin Sara Schaar (SPÖ) und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) planen zudem eine gesetzliche Verankerung dieser Regelung bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes. "Die bewilligungsfreie Aufbewahrung der Siloballen in der Landschaft ist seit Jahrzehnten in Kärnten üblich und damit auch weiterhin möglich", so Gruber.
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