Die Altstädte von Hall und Rattenberg, die bunte Häuserzeile von Mariahilf in Innsbruck oder auch die Bauernhäuser in Obertilliach – sie alle sind Postkartenmotive und nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) geschützt. Um diese charakteristischen Erscheinungsbilder und baukulturell wertvollen Gebäude zu erhalten und qualitätvoll weiterzuentwickeln, haben 13 Tiroler Gemeinden in Summe 21 Schutzzonen nach dem SOG ausgewiesen und in insgesamt 21 Gemeinden Einzelgebäude und Gebäudegruppen geschützt.
In Osttirol gibt es in Lienz, Obertilliach und St. Veit im Defereggental solche Schutzzonen bzw. charakteristische Einzelgebäude. In Lienz gibt es zwei Zonen, einmal der Bereich Innenstadt sowie der Bereich um die Klösterle Kirche, und charakteristische Einzelgebäude wie die Spitalskirche und das Gebäude des BORG Lienz, die Mittelschule Egger-Lienz und weitere die unter maps.tirol.gv.at ersichtlich sind. In St. Veit i. D. gibt es eine Zone in welcher sieben Einzelgebäude unter Schutz stehen. Im „hölzernen Dorf“ Obertilliach fallen insgesamt 26 Gebäude unter das Gesetz.
Der Schutz ermöglicht eine finanzielle und fachliche Begleitung durch das Land Tirol bei Baumaßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Bauliche Maßnahmen an geschützten Gebäuden verursachen nämlich vielfach Mehrkosten. Um Eigentümer:innen zu entlasten, übernehmen Gemeinden und das Land Tirol in der Regel je 50 Prozent der Mehrkosten.
In den nächsten drei Jahren erhöht das Land den Fördersatz und trägt 75 Prozent der Mehrkosten. „Damit entlasten wir Gemeinden mit geringer Finanzkraft und einem größeren Bestand an förderwürdigen historisch und baukulturell wertvollen Gebäuden“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler.
Das Land Tirol unterstützt Gemeinden und Eigentümer:innen von Gebäuden in Schutzzonen nicht nur finanziell, sondern bietet auch fachliche Beratung. „Wir wollen nicht nur das charakteristische Erscheinungsbild und das baukulturelle Erbe erhalten, sondern auch eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ermöglichen und gewährleisten“, sieht Geisler im Stadt- und Ortsbildschutz kein Verhinderungsinstrument.
In diesem Selbstverständnis agiert auch der Sachverständigenbeirat. Die Mitglieder wurden kürzlich auf Beschluss der Landesregierung per Dekret ernannt. Der Beirat, in dem immer auch ein örtliches Mitglied vertreten ist, beurteilt Bauprojekte im Zuge von Genehmigungsverfahren, wirkt an Architekturwettbewerben mit und berät Projektträger:innen auf Augenhöhe.
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde 1976 ins Leben gerufen. Im Rahmen des SOG können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadt- und Ortsteile, welche ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden.
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