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Georg Dornauer hatte an diesem Abend das Publikum nicht auf seiner Seite und war dennoch vom Veranstaltungsformat begeistert. Foto: Dolomitenstadt/Steger

Georg Dornauer hatte an diesem Abend das Publikum nicht auf seiner Seite und war dennoch vom Veranstaltungsformat begeistert. Foto: Dolomitenstadt/Steger

Georg Dornauer stellte sich dem „Fight Club“

Schlagabtausch um Wolfs­abschuss im Keller des Landestheaters endete mit Punktsieg für den "Wolfsbefürworter".

Unter dem Titel „Fight Club Tirol: Die Talkshow mit Wumms" lud Moderatorin Anita Augustin am Freitagabend zur ersten Ausgabe des verbalen Schlagabtausches in das Innsbrucker Haus der Musik. Ganz nach dem Vorbild des namensgebenden amerikanischen Psychothrillers hatte man einen für Theaterverhältnisse kleinen Kellerraum für das Verbalgefecht vorbereitet.

Als Kontrahenten standen sich Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer und der Gründer des Wolfsforschungszentrums, Kurt Kotrschal gegenüber. Die einzige im Filmklassiker "Fight Club" existierende Regel, nicht über diesen sprechen zu dürfen, wurde kurzerhand in die Regel, man "müsse darüber sprechen" umgewandelt, was auch die folgenden Zeilen beweisen. Um die Stimmung im Publikum schon vor dem Auftritt der beiden Kontrahenten aufzuheizen, sorgten Moderatorin Augustin sowie die Schauspieler:innen Petra Alexandra Pippan und Christoph Kail mit einem boxkampfreifen Einmarsch.

v.l. Christoph Kail, Anita Augustin und Petra Alexandra Pippan; Foto: Michael Steger

Im Anschluss betraten Dornauer und Kotrschal die Bühne und wurden von Augustin dazu aufgefordert, sich im Verlauf der zweistündigen Diskussionsveranstaltung verbal zu prügeln. Wolfsexperte Kotrschal agierte dabei von Beginn an angriffig und unterbrach schon vor seiner ersten Wortsalve die Schiedsrichterin. "Ich bin kein Wolfsbefürworter", unterbrach er sie während der Vorstellung, "ich sage einfach, was Fakt ist. Meinung sollte immer von Fakten unterlegt sein, sonst ist sie nichts wert", ergänzte Kotrschal mit Blick auf sein Gegenüber. "Tirol kann schießen, was es will, damit wird kein Problem gelöst. Für jeden geschossenen Wolf kommen zwei weitere nach", ergänzte der Wolfsexperte.

Dornauer ortete hingegen mit Blick auf die Novelle des Jagdgesetzes eine emotionalisierte Debatte, die er mit seiner Position versucht habe zu kanalisieren. Außerdem habe es im Februar 2023 eine breite Mehrheit im Landtag dafür gegeben, Problemwölfe entnehmen zu dürfen. Das kulturinteressierte Publikum, das größten Teils aus „Wolfsbefürwortern“ bestand, konnte Dornauer mit seinen Ausführungen in Runde eins nicht überzeugen.

"Wenn Sie, Herr Dr. Dornauer, ein Vertreter der Schwarz-Blauen-Betonkopf-Fraktion wären, würde ich das ja verstehen, aber als Sozialdemokrat, nein."

Kurt Kotrschal attackiert SPÖ-Chef Georg Dornauer für seine Haltung zum Abschuss von Wölfen.

Kotrschal griff Dornauers Argument in Runde zwei gekonnt auf und erklärte, dass in Österreich nach geltendem EU-Recht auf geschützte Wildtiere geschossen werde und verwies auf drei seiner Meinung nach erfolgreiche Tiroler Herdenschutzprojekte, bei denen kein einziges Schaf gerissen wurde und schien damit erste Wirkungstreffer zu landen. Dornauer versuchte wiederum mit dem Argument, dass der durch Herdenschutzmaßnahmen entstehende Geld- und Arbeitsaufwand für die Bauern, fernab der Lebensrealität liegen würde, die Angriffe zu parieren.

Kotrschal, der in diesem Punkt besser vorbereitet wirkte, setzte seinen Angriff fort. Er verwies darauf, dass es Tierhaltern im Sinne des österreichischen Tierschutzgesetzes nicht gestattet sei, ihre Tiere auf die Alm zu treiben und sie dort Beutegreifern auszusetzen. "Es gibt eine Fürsorgepflicht, außerdem wurden nicht alle Schafe auf der Alm gerissen, ein nicht unerheblicher Teil wurde in Hofnähe gerissen. Hier wird auch nicht auf Herdenschutz geachtet und wenn es Bauern doch tun, dann werden sie von anderen Bauern gemobbt", verwies Kotrschal auf ihm bekannte Fälle in Kärnten und setzte seine Attacken fort: "Das Argument, man könne keine Herdenschutzmaßnahmen einführen, weil man bisher immer geschossen habe und das auch weiter tun werde, erschüttert mich, Herr Dornauer. Wenn sie ein Vertreter der Schwarz-Blauen-Betonkopf-Fraktion wären, dann würde ich das ja verstehen, aber, dass sie als Sozialdemokrat eine gewalttätige Lösung bevorzugen, nein", blieb selbst dem Wolfsexperten in Anbetracht seines Angriffs der Atem im Hals stecken.

Nach einem kurzen Handschlag ging es schon von Runde eins an zur Sache; Foto: Michael Steger

Runde drei gestaltete sich deutlich ausgeglichener. Das lag auch an der Tatsache, dass sich sowohl der Politiker, als auch der Wolfsexperte einig waren, dass die Alpen kein Disneyland seien. Kotrschal verwies darauf, dass in den letzten 40 Jahren kein einziger Mensch durch einen Wolf ums Leben kam, während im selben Zeitraum 40.000 durch Hundeangriffe ums Leben kamen und Kühe rein statistisch auch viel tödlicher seien als Wölfe. Dornauer hielt auch wenig von der Angstmache vor dem Wolf und verwies mit Blick auf den Naturraum darauf, dass es vorwiegend die städtische Bevölkerung sei, die den Naturraum nicht achte. Das veranlasste Kotrschal dazu, in Erinnerungen zu schwelgen. "Wie ich noch jung war, sind Leute aus dem Dorf in den Wald gegangen und haben romantische Stunden erlebt. Heute völlig unmöglich, weil Jäger an jeder zweiten Fichte eine Wildtierkamera haben".

"Wir waren stimmenmäßig am Existenzminimum, daher habe ich diese Position eingenommen."

Georg Dornauer darüber, weshalb man sich unter anderem gegen den Wolf positioniert hat.

Deutlich emotionaler verlief hingegen Runde vier. Dornauer, der auch aufgrund seiner politischen Funktion kaum Attacken gegen sein Gegenüber setzte, zeigte wenig Gegenliebe für die Angriffe auf die politisch Verantwortlichen. Kotrschal wiederum warf diesen vor, EU-Gesetze zu missachten, was gerade in Zeiten, wo die Irrationalität in der Bevölkerung zunehme und immer mehr "Alu-Hut-Träger" immer lauter würden, erschreckend sei. Dornauer konterte, dass man immer den Weg der Mitte gesucht habe und eine klar erkennbare Linie verfolge.

Das sei notwendig, sonst gäbe es nur mehr eine rechte Partei, die eine klare Linie fährt. Dass er mit seiner Meinung im Landestheater nicht auf Gegenliebe stoße, sei ihm bewusst, würde die Veranstaltung 20 Kilometer weiter weg stattfinden, sei das seiner Meinung nach anders. Dornauer verwies außerdem darauf, dass man abzuwarten habe, wie die EU über die Gesetzesnovelle entscheiden werde und verriet außerdem, dass man diese Haltung zum Wolf auch deshalb eingenommen habe, da sie für die Wahl entscheidend war.

Christoph Kail und Petra Alexandra Pippan sorgten für das passende Rahmenprogramm; Foto: Michael Steger

Beim Thema Wolfsabschuss ortete Dornauer fehlendes Know-how in der Jägerschaft, wie der Wolf richtig zu bejagen sei. Kotrschal hob die Bedeutung der Jagd hervor und verwies darauf, dass viel zu wenig Schalenwild, (Anm. Hirsch, Reh) geschossen werde. Dies sei mit ein Grund für die Wolfspopulation. Er machte zudem auf ein Volksbegehren für ein bundesweites Jagdgesetz aufmerksam.

Auf eine schlagkräftige Debatte über unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen wartete man an diesem Abend vergebens. Dornauer zeigte sich jedoch für begleitende Maßnahmen offen. Da keiner der beiden Kontrahenten während des Duells verbal zu Boden ging, lag es am Ende des zweistündigen Abends in der Verantwortung des Publikums über Sieg und Niederlage zu entscheiden und wenig überraschend wurde Kurt Kotrschal als Sieger des Abends gewählt. Dornauer, der schon zu Beginn des Abends nicht zwingend die Unterstützung des Publikums genossen hatte, nahm die Niederlage mit Humor und zeigte sich vom Format – das in den Diskussionspausen auch durch witzige Gesangseinlagen zum Thema Wolf die Stimmung lockerte – begeistert.

Michael Steger hat Politikwissenschaft studiert und arbeitet als freier Journalist in Innsbruck. Der versierte Reporter berichtet für Dolomitenstadt über aktuelle Themen rund um die Stadt- und Landespolitik.

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Worcestershire Sauce
vor einem Jahr

Kotrschal, machte zudem auf ein Volksbegehren für ein bundesweites Jagdgesetz aufmerksam. Worcestershire, liefert gerne Informationen zum Volksbegehren nach.

Für ein Bundesjagdgesetz

Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z. B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt. https://bundesjagdgesetz.at/

https://www.bmi.gv.at/411/files/registrierte_Volksbegehren/Text_Fuer_ein_Bundes-Jagdgesetz_BF_20230504.pdf

 
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    Worcestershire Sauce
    vor einem Jahr

    Hintergrundinformationen

    Das Bundesjagdgesetz soll folgende Grundsätze verwirklichen:

    I. Jagdbare Arten, Schonzeiten, Jagdmethoden

    1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten

    Problem Derzeit gilt in mehreren Bundesländern für einige Tierarten (z. B. Füchse, Marder, Iltisse) keine Schonzeit, d. h. sie können das ganze Jahr über getötet werden, selbst dann, wenn sie Junge zu versorgen haben. Junge, die dadurch ihre Mutter verlieren, verhungern qualvoll. Die Bejagung von Vögeln zur Balzzeit stellt auch für die nicht getöteten Tiere eine erhebliche Störung dar und hat negative Auswirkungen auf die Reproduktion.

    Lösung Für alle jagdbaren Tierarten muss jeweils eine Schonzeit gelten, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden. Jegliche Bejagung von Vögeln während der Balzzeit oder des Frühjahrszuges ist zu verbieten.

    Erläuterung Anzustreben sind lange Schonzeiten auch deshalb, weil dadurch das Angsterleben von Wildtieren minimiert wird. Durch lange Bejagungszeiten (wie derzeit) erzeugt der Mensch hingegen intensive/schwere Angst bei Wildtieren.

    2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden

    Problem Eine Reihe von überkommenen Jagdmethoden wird weiterhin praktiziert, obwohl sie viel Tierleid hervorrufen. Das ist mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.

    Lösung Jedenfalls bundesweit zu verbieten sind: Baujagd/Fallenjagd/Gatterjagd Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren

    Erläuterung Für die Tötung eines empfindungsfähigen Wirbeltieres bedarf es nicht nur eines vernünftigen Grundes, sondern die Tötung hat auch so angst- und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Jede Jagdpraxis, die das nicht garantieren kann, erzeugt unnötiges Tierleid und ist daher abzulehnen.

    3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden

    Problem Vor allem Fasane und Stockenten werden noch immer zur Vergrößerung der Jagdstrecke und zum bloßen Abschieß-Zeitvertreib ausgesetzt. Einer nachhaltigen Populationsaufstockung dient das nachweislich nicht, ganz im Gegenteil sind die ausgesetzten Tiere von ihrer genetischen Konstitution bzw. Vorerfahrung für eine Aufstockung in der Regel ungeeignet.

    Lösung Das Aussetzen von Tieren darf nur nach strenger Biodiversitätsbeurteilung zur Populationsaufstockung mit genetisch, epigenetisch und von ihrer Vorerfahrung her geeigneten Individuen erfolgen, wobei – um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten – nicht nur entsprechende Begleitmaßnahmen durchzuführen sind, sondern eine (regionale) Totalschonung dieser Tierart zu verordnen ist, bis ein günstiger Populationszustand erreicht ist.

    Erläuterung Das Ziel ist nicht die Begünstigung einzelner jagdlich interessanter Tierarten, sondern die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes, bzw. einer höheren Biodiversität. Tierarten, in deren Reproduktion der Mensch eingreift, unterliegen anderen Selektionsregimen als frei lebende Tiere und die jeweiligen Zuchttiere entsprechen meist nicht den lokal angepassten Genotypen – "Populationsaufstockungen" sind aus diesem Grunde immer heikel und können heimische Wild- bzw. Vogelvorkommen durch Einkreuzung genetisch gefährden.

     
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    Worcestershire Sauce
    vor einem Jahr

    4. Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)

    Problem Derzeit sind Jäger:innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen hundert Meter Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten. Das ist sowohl ein Tierschutzproblem als auch ein soziales Problem. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Verwechslung von Wölfen oder Goldschakalen mit Hunden oder von Wildkatzen mit Hauskatzen geschützte Arten getötet werden.

    Lösung Die Berechtigung für Jäger:innen, Hunde und Katzen zu töten, ist zu streichen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu verhindern, dass Wildtiere durch unkontrolliert umherstreunende Hunde oder Katzen gestört oder gar getötet werden. Es wären derartige Fälle zu dokumentieren (z. B. durch Handyvideos), anzuzeigen und die Tierhalter:innen erforderlichenfalls zu sanktionieren (vor allem, um Wiederholungsfälle zu vermeiden). Erläuterung

    Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, haben nicht nur einen Eigenwert wie alle anderen empfindungsfähigen Tiere, sondern sind zusätzlich in vielen Fällen auch Familienmitglieder. Ihre Tötung bedeutet daher nicht nur das vorzeitige, gewaltsame Ende ihres Lebens, sondern ruft oft auch große Trauer bei ihren Bezugspersonen hervor.

    Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Hunde und Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum.

    5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren

    Problem Die Listen an jagdbaren Tierarten sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.

    Lösung Die jagdbaren Tierarten sind nach klaren Kriterien in drei Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement) einzuteilen. Als Vorbild hierfür kann die Regelung in § 7 des Jagdgesetzes von Baden-Württemberg dienen. Die ökologische Funktion aller Wildtiere ist anzuerkennen.

    Erläuterung Dort, wo Bejagung aus Gründen des Wald- bzw. Biodiversitätsmanagements erforderlich ist, sind Abschusspläne auf soliden Grundlagen (Wildeinflussmonitoring, Waldbegehungen, Kontrollflächen, Schälschadeninventur, Vegetationsgutachten) zu erstellen, die die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem in den Mittelpunkt stellen.

    6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen

    Problem

    Noch immer sind (stark) gefährdete Tierarten Bestandteil der Jagdgesetze. So nahmen z. B. die Bestände des Rebhuhns in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75 Prozent ab. Dennoch wurden in den letzten vier Jagdsaisonen insgesamt mehr als 9000 Rebhühner erschossen.

    Lösung Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.Erläuterung Dazu gehören jedenfalls alle Arten, die als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind (z. B. Steppeniltis, Tafelente), die in der BirdLife-Ampelliste in der roten Kategorie aufscheinen (z. B. Rebhuhn, Turteltaube), die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind (z. B. Wildkatze), oder die einen ungünstigen Erhaltungszustand im nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-RL aufweisen.

    7. Keine Verwendung von Bleimunition

    Problem Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch). Tiere, die einen Beschuss mit Bleischrot überleben, können anschließend qualvoll an Bleivergiftung sterben. Adler und andere Tiere fallen dem Blei zum Opfer, wenn sie angeschossene Tiere oder Aas verzehren.

    Lösung Vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition.

     
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    vor einem Jahr

    8. Ökologische Grenzen respektieren

    Problem In einigen Bundesländern sehen die Jagdgesetze (verpflichtende) Rot- und Rehwildfütterungen vor. Wenn Wildtiere ähnlich wie landwirtschaftlich genutzte Tiere gefüttert werden, bringt das eine Vielzahl an Problemen mit sich. Im Winter stellt sich der Stoffwechsel der Tiere um und ist dann nicht auf nährstoffreiches Futter ausgelegt. Im Bereich der Fütterungen können sich vermehrt Krankheiten (Parasiten, Tuberkulose usw.) ausbreiten. Letztlich zielt die Fütterung auf Trophäenmaximierung und vergrößert das Problem der Wildschäden im Wald. Österreich hat europaweit die höchsten Rot- und Rehwilddichten, was der Entwicklung naturnaher Wälder entgegensteht.

    Lösung Schrittweises Beenden der verpflichtenden Winterfütterung bis 2030, danach generelles Fütterungsverbot; Wildtierdichten sollen dem Lebensraum angemessen sein. Allen Tierarten muss es möglich sein, tierartspezifische Verhaltensweisen auszuleben. Dazu gehören auch physiologische Überlebensstrategien im Winter. Das Angebot an Lebensräumen für Wildtiere und die Habitatqualität (v.a. Verfügbarkeit natürlicher Nahrung und Deckung) müssen wieder verbessert werden.

    Erläuterung Fütterung ersetzt keinen Lebensraum. Rot- und Rehwildbestände, die aufgrund von Fütterung über die ökologische Tragfähigkeit der Lebensräume hinausgehen, schaden dem Wald und auch der Wildpopulation selbst. Stattdessen sollen die natürlichen Selektionsbedingungen (Evolution) so weit wie möglich zugelassen und damit die Gesundheit der Wildbestände gefördert werden.

    9. Ausnahmen

    Problem Besondere Umstände können es punktuell erforderlich machen, von den oben genannten Grundsätzen abzuweichen. Dazu zählen extreme Notzeiten, die begrenzte Ausnahmen vom Fütterungsverbot erforderlich machen können.

    Lösung Örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen von den obigen Punkten können gewährt werden, wo es aus übergeordnetem öffentlichem Interesse erforderlich ist. Ein solches muss wissenschaftlich fundiert geprüft werden, also tatsächlich gegeben sein.Erläuterung Dabei müssen im Sinne der Aarhus-Konvention die Parteirechte von anerkannten Umweltorganisationen als Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, um zum einen deren Erfahrungswerte in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und zum anderen auch die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten.

    II. Jagdwesen

    10. Bundesweite Jagdkarten

    Problem Derzeit gelten Jagdkarten nur für ein Bundesland. Wer in Revieren in mehreren Bundesländern jagt, muss mehrere Jagdkarten lösen und den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand tragen. Lösung Jagdkarten (inkl. Versicherungsschutz) sollen bundesweite Gültigkeit bekommen. Ebenso muss auch der Verlust der Jagderlaubnis bei Wildtierkriminalität und schweren Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz im gesamten Bundesgebiet gelten.

    Erläuterung Die Zersplitterung des Jagdrechts in neun Einheiten ist kostenaufwendig und ineffizient. Es benötigt auch kein KFZ-Fahrer neun Nummerntafeln und neun verschiedene Versicherungen, um in ganz Österreich sein Fahrzeug lenken zu können.

     
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    Worcestershire Sauce
    vor einem Jahr

    11. Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Trophäenschau

    Problem Noch immer findet eine Selektion nach Geweih- und Körpermerkmalen statt, das bedeutet, eine "Auslese" erfolgt primär nur nach den gewünschten Merkmalen der Trophäe und nicht nach ökologischen bzw. biologischen Prämissen.

    Lösung Abschaffung der behördlichen Pflicht-Trophäenschauen ("Hegeschauen") und Geweihbewertungen; natürliche Geweih- bzw. Trophäenentwicklung i.S.v. standort- und lebensraumangepasster Geweihbildung ermöglichen.

    Erläuterung Trophäenschauen bewirken eine völlig falsche Prioritätensetzung. Im Ergebnis wird ein Wettrennen um die stärkste Trophäe unterstützt.

    12. Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität

    Problem Wildtierkriminalität, wie z. B. illegale Abschüsse von Adlern oder das Auslegen von Gift, wird derzeit kaum verfolgt, und wenn doch einmal ein Täter oder eine Täterin ausgeforscht wird, kommt er/sie meist ohne oder mit einer geringfügigen Strafe davon. Somit besteht keine Abschreckungswirkung, was sich in konstant hohen Zahlen solcher Verstöße niederschlägt.

    Lösung Für eine wirksame Verfolgung von Jagdvergehen sind folgende Maßnahmen umzusetzen: Schulung von Staatsanwält:innen, Richter:innen und Verwaltungsbehörden in Bezug auf Jagdvergehen Reform des Jagdaufsichtsystems, inkl. externer Überprüfung (z. B. Umweltanwaltschaften als Supervision) Kontrolle der Abschüsse (Grünvorlage) durch Grundeigentümer; Kontrollorgane dürfen nicht die Jäger:innen selbst sein Bei schwerer Wildtierkriminalität auch Sanktionierung der Pächter*innen (z. B. mehrjähriger Entzug der Jagdausübungsberechtigung) Tote Exemplare nicht jagdbarer oder ganzjährig geschonter Arten müssen für behördliche Untersuchungen zugänglich gemacht werden. Verpflichtung für Präparatoren, dass sie Tiere gefährdeter Arten nicht ohne behördliche Bestätigung annehmen dürfen

    Erläuterung Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, das mit Achselzucken beantwortet werden kann! Das Problembewusstsein über die Folgen dieser kriminellen Verhaltensweisen ist leider unterentwickelt. Eine Bewusstseinsschärfung wird durch eine wirksame Verfolgung von Straftaten erreicht.

    13. Überbetriebliche Eigenjagd

    Problem Grundeigentümer werden, sofern sie nicht über Grund und Boden in Eigenjagdgröße verfügen (unterschiedlich je nach Bundesland, meist 115 ha), zu Zwangsgenossenschaften zusammengefasst. Dadurch haben sie keinen Einfluss auf die Ausführung der Jagd auf ihrem eigenen Grund.

    Lösung Ermöglichung gemeinsamer Eigenjagden auf Basis der gesetzlichen Eigenjagdgröße durch Zusammenschluss mehrerer angrenzender Grundbesitzer.

    Erläuterung Dadurch wird Grundeigentümern die Möglichkeit gegeben, die Grundsätze der Bejagung auf ihrem Grund und Boden im rechtlichen Rahmen zu beeinflussen. Der Jagdleiter wird in diesem Fall von den Grundeigentümern bestellt und hat die Funktion eines Jagdverwalters.

    14. Eigenbewirtschaftung

    Problem Derzeit besteht für Grundeigentümer in mehreren Bundesländern ein Zwang, ihre Flächen zur jagdlichen Bewirtschaftung zu verpachten, und dies über viele Jahre am Stück (in NÖ: 9 Jahre).

    Lösung Aufhebung des Verpachtungszwanges für genossenschaftliche Jagdgebiete – Möglichkeit der Eigenbewirtschaftung durch die Grundeigentümer nach Vorarlberger und Tiroler Vorbild.

    Erläuterung Durch die Aufhebung des Verpachtungszwanges wird dem Grundbesitzer ermöglicht, zwischen Eigenbewirtschaftung und Verpachtung zu wählen. Im Falle der Eigenbewirtschaftung werden alle interessierten Jäger, bevorzugt ortsansässige Grundeigentümer, mittels Revierbegehungsscheinen in die Jagd eingebunden.

     
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      wolf_C
      vor einem Jahr

      ... alles schön und gut, und im Land der Drüberfahrer überaus mutig; und bevor es soweit ist, braucht es hierzulande zuerst leider wieder einmal die (Führer)Katastrophe; wir arbeiten daran, und geben festefeste Gas dafür! ...

       
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      Senf
      vor einem Jahr

      Wow, da ist vieles dran! Danke, Weidmanns Heil!

       
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steuerzahler
vor einem Jahr

"für jeden geschossenen kommen zwei dazu", alleine diese Aussage disqualifiziert den sogenannten Experten. Das war eigentlich nur ein Redewettbewerb, zur Sache trägt das nur wenig bei.

 
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willi_001
vor einem Jahr

Kotrschal, der Experte für handaufgezogene Timberwölfe. Oft auch als Lobbyist bezeichnet. Denn z.B. in seinem Forschungszentrum in Ernstbrunn trudeln nicht gerade selten Polikter zur „Wolfsschau" ein. Seine Erkenntnisse über Gehegewölfe auf jene Wölfe in freier Natur zu übertragen, scheint in vielen Fällen doch sehr widersprüchlich.

Widerspüchlich ist aber auch die Aussage: „Ich bin kein Wolfsbefürworter.“ Vielmehr müsste es doch - wie in einem Artikel der FAZ - heißen: Wolfsschützer/ Wolfsschmuser...

 
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