Die neun österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen vertreten nachdrücklich die Position, dass ein starkes EU-Renaturierungsgesetz die Chance schlechthin darstellt, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können.
„Wir appellieren daher an sämtliche Entscheidungsträger:innen, sich für ein starkes Renaturierungsgesetz einzusetzen, das der Einigung (allgemeinen Ausrichtung) des Rates über den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vom 20. Juni 2023 entspricht. Nur so steht ein starker gesetzlicher Rahmen zur langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen auch kommenden Generationen zur Verfügung,” schreiben die Umweltanwälte in einem offenen Brief und weisen darauf hin, dass sich Österreich in der glücklichen Lage befinde, in einem kleinen Land eine unglaublich hohe Biodiversität zu beherbergen, „was auch eine große Verantwortung zu deren Erhaltung mit sich bringt.“
Dieser Verantwortung kommt Österreich aus der Sicht der Umweltanwält:innen aktuell nicht ausreichend nach. Mehr als 80 Prozent der FFH-geschützten Arten und Lebensräume seien in keinem günstigen Erhaltungszustand. 90 Prozent der ursprünglich vorhandenen Moorflächen seien stark beeinträchtigt oder zerstört. Der Flächenverbrauch in Österreich liege bei über elf Hektar pro Tag und nur noch 15 Prozent der Flüsse seien in einem sehr guten ökologischen Zustand, beklagen die Umweltfachleute der Länder.
Sie halten vor diesem Hintergrund die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU-Renaturierungsgesetz - Nature Restoration Law) für ein rechtliches Schlüsselinstrument und fürchten, dass die vorwiegend aus der Landwirtschaft kommenden Widerstände zu Abänderungen bzw. Abschwächungen führen könnten.
Ziel des geplanten EU-Gesetzes ist die Einführung von Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 für alle Ökosysteme, die wiederhergestellt werden müssen. Dazu werden spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme definiert, von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres- und Süßwasser-Ökosystemen.
Die österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen vertreten in ihrem offenen Brief die Position, „dass ein starkes Renaturierungsgesetz die Chance schlechthin darstellt, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können, und nur damit die künftige Landwirtschaft mit der Natur und nicht gegen die Natur ausgerichtet werden kann.“
9 Postings
Süßwasser-Ökosysteme müssen wieder hergestellt werden. Was bedeutet das konkret? Z.B. in Österreich muss der Verbund alle großen Donaukraftwerke schließen und rückbauen. Wie soll der erzeugt Strom ersetzt werden?
Sie können ja weiter die Natur zerstören, meine und Ihre Lebensgrundlage, und weiter die ganzen Bürgermeister und TIWAGler wählen; die haben nämlich nur Ihre Wohl im Aug, und gar nit das eigene Konto auf Kosten unserer Natur; von den verblödeten Autostraßenbauern gar nit zu reden, und die Monstertraktoren der Agrarier gibt es wahrscheinlich gar nit; das wichtigste im Leben ist festefeste Chemikalien versprühen zum Wohle der PharmaLobby, oder??
Ganz einfach, mit Stromimporten aus Atomkraftwerken. Hauptsache, sie stehen woanders.
Der Ausweg aus der CO2-Falle wird primär die Atomkraft sein, und wenn wir keine Wasserkraft mehr wollen .... Österreich hat zwar ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (ja, das heißt wirklich so, BGBl. I Nr. 149/1999), aber es hindert uns natürlich so wie bisher niemand daran, etwaige Lücken im Stromangebot durch ausländischen Atomstrom aufzufüllen.
Neun Gschaftlhuber sind dafür. Eigentlich reicht für diese Aufgabe einer und zwar für ganz Österreich. So groß ist unser Land nicht. Das bewältigt ein Einzelner ganz locker. Unsere Verwaltung ist um den Faktor neun zu groß. Die Kosten ebenso.
Gut ist grundsätzlich, dass es diese Institution überhaupt gibt. Nur haben sie ja viel zu wenig Einfluss und wirken eher als Berater denn Prüfer mit Vetorecht, wenns um die Naturerhaltung geht.
Gut ist grundsätzlich, dass es diese Institution überhaupt gibt, da haben Sie Recht. Durch ihre Parteistellung in Umweltverfahren können sie auch einiges bewegen. Allerdings sind die Landesumweltanwälte nicht demokratisch legitimiert, sodass ein Vetorecht jedenfalls überschießend wäre.
Blödsinn , normal braucht jeder Bezirk einen Anwalt für die Umwelt noch besser im jeden Bürgermeister Büro . Wie soll bitte ein einzelner in Wien alles im Blick haben . Das sind auch keine Gschaftelhuber , sondern sie sind ein anonymer Gschaftelhuber , der Tiroler Umwelt Anwalt ist Biologe und ein Experte in dem Bereich .
Absolut richtig!!! Wirtschaft und Politik sind ja ohnehin kaum zu bremsen!
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren