Der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen falscher Beweisaussage hat am Mittwoch am Straflandesgericht Wien unter regem Medieninteresse begonnen. Ihm und seinen Mitangeklagten - der ehemaligen ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und seinem Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli - wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss vorgeworfen. Kurz zeigte sich vor dem Auftakt zuversichtlich.
Seit zwei Jahren gebe es die Vorwürfe der WKStA, sagte Kurz, der vor Prozessbeginn vor einigen der über 80 angemeldeten Medienvertretern Stellung nahm. Er sei überzeugt davon, dass sich diese als falsch heraus stellen werden und beteuerte - wie auch Bonelli und Glatz-Kremser im Vorfeld - seine Unschuld. Zurück führte Kurz die Vorwürfe auf ein "Zusammenspiel aus Politik und WKStA." Letztere habe "immer, wenn es zwei Möglichkeiten gab, es auf die für mich ungünstigere interpretiert", so der Altkanzler. Er sei "nicht der erste, und nicht der letzte" Politiker in dieser Situation. Mit zwei Jahren Abstand von der Parteipolitik sehe er es als "Familienvater und Unternehmer" bedenklich, "wenn mit Anklagen Politik gemacht wird."
Für die Verhandlung gegen die drei Angeklagten sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.
Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Kurz und Bonelli wird von der WKStA vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt.
Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Medieninteresse am Prozess ist beachtlich. Aus Platzgründen musste das Kontingent für Medienschaffende eingeschränkt werden.
8 Postings
Dieser Typ hat meines Erachtens der Republik genug Schaden zugefügt. Ja @bergfex diesbezüglich bin ich Ihrer Meinung!
Ein Kurz, ein Anwalt, und ein Bonelli. Boah, das ist mal ein Foto. Man beachte den Anwalt des Kurzen, wie er sich ob der zu erwartenden Einnahmen die Lippen leckt. Und wie der erzkonservative und erzreligiöse (unscharf) im Hintergrund agierende Herr sich das mit seinem Gewissen ausmachen wird - niemand weiß ... Sittenbild Österreich.
Macht kurzen Prozess: Spart euch das viele Geld für den Verfahrensaufwand, es kommt ja sowieso nichts dabei heraus (siehe Fall Grasser). Schade um jeden Cent!
ACHT (8) Jahre Haft für Grasser, ist das nichts? Von wegen "... es kommt ja sowieso nichts dabei heraus (siehe Fall Grasser)"
In Dez. 2020 wurde Grasser am Straflandesgericht Wien in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn in den Anklagepunkten Untreue, illegale Geschenkannahme und Beweismittelfälschung für schuldig. Ebenfalls verurteilt wurden die Mitangeklagten Meischberger (7 Jahre) und Hochegger (6 Jahre). KH Grassers Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an.
Sebastian Kurz sieht es als "bedenklich" während er sich im Scheinwerferlicht der Medien sonnt?!? Mit zwei Jahren Abstand von der Parteipolitik sehe er es als „Familienvater und Unternehmer“ bedenklich, „wenn mit Anklagen Politik gemacht wird.“
Mit dieser Aussage verfolgt Kurz ein Ziel, nämlich seine Anhänger zu erreichen, indem er sich selbst als Opfer gibt/sieht. Formalrechtlich ist ein Beschuldigter in einem Gerichtsverfahren Täter. Wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss ist Ex-Kanzler Kurz sicher nicht Opfer, weder der Justiz noch der Politik.
Es geht darum, dass lt. Kurz´ Aussage im U-Ausschuss Thomas Schmid kaum gekannt haben will. "Kriegst eh alles, was du willst" - die später an die Öffentlichkeit gelangten Chats zeigen, wie die Türkisen und insbesondere Ex-BK Kurz, Thomas Schmid ("alles Familie") zum ÖBAG-Chef gemacht haben. Neben der Täter-Opfer-Umkehr gibt sich nun Kurz, indem er sich als Familienvater (warum?) bezeichnet, noch dazu wehleidig.
Der hat noch Spaß im Gerichtssaal, unglaublich.
Warum gibt man diesem Selbstdarsteller immer noch eine so große Bühne ??
Und die zahlen wir Steuerzahler. Bananenrepublik Österreich.
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