Öffentliche Krankenanstalten wie Bezirkskrankenhäuser werden in Tirol über den Gesundheitsfonds (TGF) und damit auch das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden finanziert. In welcher Höhe Mittel für diese Fondskrankenanstalten bereitgestellt werden, ist in einem entsprechenden Gesetz geregelt. Abseits davon hat das Land seit 2016 verschiedene finanzielle Unterstützungen an die Krankenanstalten geleistet, um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – den sogenannten Betriebsabgang – zu decken.
Rechtlich wäre dies grundsätzlich von den Trägern allein zu übernehmen. Dennoch gibt es bereits vertragliche Regelungen für solche Beitragsleistungen vonseiten des Landes – und zwar für Landeskrankenanstalten (Tirol Kliniken), das Bezirkskrankenhaus (BKH) Schwaz und das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams. Nun soll es auch diesbezügliche Regelungen für die Krankenhäuser Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein geben. Dafür wird das Tiroler Krankenanstaltsgesetz novelliert und die „anteilige Betriebsabgangsdeckung“ durch das Land verankert.
Das heißt, dass ab 2024 das Land den Trägern der Kliniken in Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein eine „Betriebsabgangsdeckung“ im Ausmaß von 50 Prozent gewährt. Gemeinde- und Finanzreferent Anton Mattle betont: „Die Träger der Krankenanstalten – allen voran die Gemeindeverbände – profitieren künftig von einer besseren Planbarkeit und Liquiditätssicherheit. Für Patient:innen sollen Leistungen in hoher Qualität sichergestellt werden.“
Die Beitragsleistungen des Landes für die Betriebsabgänge erfolgen zunächst in Form von Vorschüssen unter Berücksichtigung der jeweils prognostizierten Betriebsabgänge. Ist der Vorschuss für ein Jahr höher als der tatsächliche Betrag laut Rechnungsabschluss des Krankenhauses, wird der „Überling“ auf das Folgejahr angerechnet.
„Gerade in Zeiten der Pandemie war die Planbarkeit schwierig. Diese Regelung gibt uns nun klare Perspektiven für die nächsten fünf Jahre“, sagt Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele. Der Gesetzesentwurf sieht diese Form der Finanzierung jedenfalls bis zum Jahr 2028 vor, also bis zum Ende der nächsten Finanzausgleichsperiode. Das novellierte Gesetz wird dem Landtag im November zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die grundsätzliche Finanzierung der Fondskrankenanstalten wurden die Beiträge des Landes und der Tiroler Gemeinden aus dem TGF bislang jährlich angepasst: Seit 1997 bis einschließlich 2023 lag die jährliche Beitragserhöhung für die Krankenanstalten bei fünf Prozent. „Während dieser Betrag lange über der Inflation lag, reicht dies in der jetzigen Situation bei weitem nicht mehr aus. Daher wird die Beitragserhöhung von 2023 auf 2024 für das Land und die Gemeinden jeweils rund 20 Millionen Euro betragen“, so Mattle.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen daher inflationsbedingte Finanzierungslücken geschlossen werden. Im Jahr 2024 werden das Land und die Gemeinden einen um zwölf Prozent höheren Betrag leisten, anschließend wird um das Ausmaß der Inflationsrate plus drei Prozent erhöht. „Es gibt laufend neue technische Standards und medizinisch-pharmazeutischen Fortschritt, andererseits gibt es Herausforderungen im Personalbereich, den demografischen Wandel und eine hohe Kostendynamik, die einem Mehr an Mitteln und einer planbaren Finanzierung bedürfen“, betont Hagele.
Mehr Gelder aus den Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund mitzunehmen, ist das primäre Ziel von Mattle: „Es ist wichtig, dass wir im Zuge der Verhandlungen Kostenwahrheit schaffen und die Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bund, Länder und Gemeinden den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht werden.“
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