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Oberkärntner stürzte mit Motocross-Maschine

Am Sonntag, 17. September, war ein 43-jähriger Oberkärntner gegen 22.40 Uhr mit einer nicht zum Verkehr zugelassenen Motocross-Maschine auf einem Wanderweg in Heiligenblut unterwegs. Dabei kam er laut Polizeibericht zu Sturz und wurde über eine Böschung etwa zehn Meter auf die alte Glocknerstraße geschleudert. Anrainer fanden den Mann kurze Zeit später, er wurde von der Rettung in das BKH Lienz gebracht.

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8 Postings

Senf
vor einem Jahr

ja, ja und nochmals ja, ein Taferl braucht man tatsächlich, wenn man mit der "Kraxn" auf öffentlichen Verkehrswegen fährt. Woanders ist es trotz Taferl verboten - mit einer Ausnahme: auf eigenem, privaten Grundeigentum.

Und morgen leih ich mir eine "Kraxe" aus und fahr mal mit meinen Freunden nach belieben stundenlang durch deinen Garten, auf deinen Feldern und in deinen Wäldern. Gegen den Lärm, den aufgewühlten Boden und verscheuchtes Wild oder deine verärgerten Gäste kannst du ja eh nix machen, wir bleiben anonym, wir haben kein Taferl, dafür Sportanzüge mit Schutzhelmen. Und in einigen Tagen kommen wir dann wieder, ob du einverstanden bist oder nicht, interessiert niemanden, hauptsache es macht uns spass und geil!

@omo, du scheinst da etwas nicht zu kapieren!

 
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    Omo
    vor einem Jahr

    Ja, ja, senf, das denke ich auch von dir!

     
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Senf
vor einem Jahr

@omo,

das befahren von wander-, alm-, und forstwegen, also im freien gelände mit einer nicht zum verkehr zugelassenen "kraxe" (motocross maschine - motorbetriebenes fahrzeug) ist verboten und daher zu unterlassen.

die nutzung eines solchen gerätes für sportzwecke ist nur auf den dafür vorgesehenen strecken zulässig oder mit kennzeichen samt versicherungsschutz auf öffentlichen straßen erlaubt. zur befahrung von alm- oder forstwege ist jedenfalls eine ermächtigung erforderlich und nur für grundeigentümer, pächter oder dienstleistern möglich. mit kennzeichen, versteht sichs. pasta!

spritztouren im wald, auf almen oder auf wegen und steigen hinauf bis auf den einen oder anderen gipfel ist verboten und eine frechheit. mit solche illegalen aktionen wird gerne auch in den sozialen netzwerken geprahlt. nicht selten sind die "gemeisterten" dreitausender dann gelistet, das handyfotos motiviert zur nachahmung. bei solchen übertritten im freien gelände sind die strafen zwar recht hoch, aber scheinbar selten. behörden und schutzgebietsaufsichten scheinen zu versagen.

eine crossmaschine, oftmals zur bestaunung ihres teenager verstanden machen einige eltern spendierfreudig. leider wird aber die auswirkung, besonder die auf die natur unterschätzt - naja, manchmal endet sich auch tragisch.

 
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Omo
vor einem Jahr

Seit wann ist es wichtig zu schreiben, dass mit einer nicht zum Verkehr zugelassenen Motocross-Maschine auf einem WANDERWEG gefahren wird? Kennzeichen benötigt man nur auf öffentlicher Strasse!

 
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    Senf
    vor einem Jahr

    @omo, so nebenbei, um zum wanderweg zu gelangen müssen in der regel erst öffentliche straßen und wege befahren werden und das bedingt, dass diese "kraxn" auch angemeldet und versichert sind. nicht zu vergessen, dass man dazu auch eine entsprechende fahrerlaubnis braucht und verkehrstauglich ist. gute fahrt!

     
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      Omo
      vor einem Jahr

      senf, senf, senf!! nein, nein und nochmal nein! Taferl somit eine Haftpflichtversicherung braucht man, wenn man Strecken benutzt die der all. STVo unterliegen!

       
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    Bergtirol1
    vor einem Jahr

    @omo... Abgesehen von der Tatsache das viele junge Menschen diese Kraxn über unzählige Forstwege, ohne Licht und Rücksicht auf Mensch und Tier benutzen, ist der nicht zu leugnende Lärm und das Gestank welche diese Kraxn verursachen - - echt unangenehm!!!!

     
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      Omo
      vor einem Jahr

      Ja,das ist so!

       
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