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Nationalbank-Chef will Annahmepflicht für Bargeld

Verfassungsexperte äußert Bedenken, weil Privatautonomie von Geschäftstreibenden ausgehebelt wird.

In der von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) angestoßenen Debatte über eine Absicherung von Bargeld in der Verfassung hat sich Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann für eine nationale Regelung ausgesprochen, um die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte sicherzustellen. Im EU-Recht sei nicht geregelt, ob Bargeld als Zahlungsmittel angenommen werden muss. "Da braucht es eine Nachschärfung", plädierte er in der "Kronen Zeitung" vom Montag für eine Annahmepflicht für Bargeld. In den Niederlanden nehme etwa jede achte Apotheke und rund ein Fünftel der Kinos kein Bargeld mehr an. "Daher bedarf es einer rechtlichen Festlegung, dass man als Bürger das Recht hat, mit Bargeld, aber auch mit Karte zu zahlen", so Holzmann, der als Teil einer von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einberufenen Taskforce einen Runden Tisch zum Thema vorbereiten soll. "Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist." Österreich bringe sich zwar auch bei der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Verordnung ein, die den Schutz des Bargeldes stärken soll. "Für eine Sicherstellung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte bedarf es jedoch einer nationalen Regelung", so Holzmann. Ob diese in die Verfassung muss, ist für ihn indes eine technische Frage.
Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann meint: "Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist." Foto: APA/Steinmaurer
Für den Verfassungsexperten Christoph Bezemek (Uni Graz) wäre ein Recht auf Bargeld indes nur bedingt umsetzbar. Wegen der Privatautonomie für Geschäftstreibende, die in der Grundrechte-Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, seien Private nämlich staatlich nur an ein Zahlungsmittel - den Euro - gebunden, "nicht aber an die Zahlungsmodalität", so Bezemek im "Kurier" (Montagausgabe). Einen Händler, Gastronomen oder Dienstleister zur Bargeld-Annahme zu verpflichten, sei aber nicht ohne eine Einschränkung von dessen Rechten möglich. Bargeld sei immerhin mit Aufwand und - gerade bei größeren Transaktionen - mit Risiken verbunden. Denkbar wäre eine Festschreibung als Staatsziel (wie aktuell etwa bei Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie die Forschung), das hätte in erster Linie Programm-Charakter für künftige Gesetzgeber. Eine andere Möglichkeit wäre eine Festschreibung als Grundrecht, an das der Gesetzgeber im Falle von Plänen zur Einschränkung von Bargeld gebunden wäre - etwa bei der auf EU-Ebene diskutierten Geldwäsche-Richtlinie, die durch eine Obergrenze von 10.000 Euro kriminelle Geldflüsse erschweren soll. Als weiterer Fürsprecher für Bargeld im Verfassungsrang wurde von der ÖVP unterdessen einmal mehr Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky ausgeschickt: Es gebe rund 50 Bundesverfassungsgesetze und über 100 Bundesgesetze mit Verfassungsbestimmungen, darunter die Regelung für die Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts in der Straßenverkehrsordnung. Auch Landesamts- und Bildungsdirektorinnen und -direktoren seien verfassungsrechtlich abgesichert. "Warum sollte da plötzlich für das Recht auf Bargeld kein Platz sein?", so der ÖVP-Politiker in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Zuletzt hatten sich Parteigranden skeptisch zur Verankerung des Bargelds in der Verfassung geäußert. Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler etwa sprach sich gegen "unnötige Dekorationselemente" in der Verfassung aus und meinte, diese sollte "kein lyrisches Lesebuch" sein, für seinen Salzburger Kollegen Wilfried Haslauer handelt es sich um ein "Sommerloch-Thema", "wie Loch Ness, das kommt jedes Jahr im Sommer". Tursky betonte unterdessen die Notwendigkeit, Bargeld in den Verfassungsrang zu heben. Immerhin gebe es immer mehr internationale Bestrebungen zur Einschränkung des Bargeldes, auch die Einführung von Bargeldobergrenzen in der EU seien ein Indiz. Als Digitalisierungsstaatssekretär begrüße er zwar, dass in Österreich immer häufiger digital bezahlt werde, aber: "Wir müssen allen Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit erhalten, so zu zahlen, wie sie wollen."

Ein Posting

steuerzahler
vor einem Jahr

Vollkommen richtig, Bargeld als Zahlungsmittel muß überall angenommen werden. Wenn es dazu einer gesetzlichen Regelung bedarf, dann bitte europaweit umsetzen. Und das Blabla von der 10000 € Obergrenze wegen Geldwäsche können sich die Politiker sparen. Geldwäsche läßt sich so nicht verhindern. Das ist nur gut für den Überwachungsstaat, der den normalen Bürger unter Generalverdacht stellen möchte. Die organisierten Kriminellen stellen sich darauf ein.

 
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