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Die Gemeinde Matrei in Osttirol – idyllisch gelegen, aber in finanziellen Nöten. Fotos: EXPA/Groder

Die Gemeinde Matrei in Osttirol – idyllisch gelegen, aber in finanziellen Nöten. Fotos: EXPA/Groder

Matreier Finanzen: Grüne wollen hinter Kulissen blicken

Per Antrag am 5. Juli im Landtag will man eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof erwirken.

Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen die Tiroler Grünen um Klubobmann Gebi Mair im Juli-Landtag eine Finanzprüfung in der Gemeinde Matrei in Osttirol erwirken. Die Tauerngemeinde ist in großen finanziellen Nöten und hat ihren 115 Gläubigern vor einigen Wochen einen Tilgungsplan für die offenen Forderungen vorgelegt. In der Marktgemeinde mit rund 4.600 Einwohnern hat sich ein Schuldenberg über 35,7 Millionen Euro angehäuft.

Die Grünen wollen nun den Gründen für die Finanzmisere in der Osttiroler Kommune nachgehen. Konkret soll der Bundesrechnungshof mit einer Prüfung beauftragt werden. „Eine Prüfung aus Wien mit etwas mehr Abstand tut sicher gut“, erklärt Mair. Er begründet den Antrag mit der Gebarung der Gemeinde. Zudem sei es notwendig, im Juli-Landtag mit einem eigenen Landesgesetz zur Entschuldung beizutragen. Für dieses Gesetz hat Mair bereits Akteneinsicht beim Landeshauptmann beantragt.

Grünen-Klubobmann Gebi Mair will in der Matrei-Causa hinter die Kulissen blicken. Er hat Akteneinsicht beantragt.

Der Bundesrechnungshof ist österreichweit für rund 6.000 Einrichtungen zuständig. Dazu zählen die Bundesministerien, Länder und auch Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohner:innen. Auf eigene Initiative kann der Rechnungshof daher nur jene Kommunen prüfen, deren Bevölkerungszahl bei mindestens 10.000 Personen liegt.

Gemeinden, die unter dieser Grenze liegen, kann der Rechnungshof jedoch dann prüfen, wenn ihm die Landesregierung – mit einem begründeten Ersuchen – oder der Landtag dazu beauftragt. Möglich ist das allerdings nicht in jedem Bundesland. In jedem Jahr dürfen nur zwei derartige Ersuchen durch die Landesregierung und zwei durch den Landtag gestellt werden. Sie sind nur für jene Gemeinden zulässig, die im Vergleich mit anderen Gemeinden „über eine auffällige Entwicklung bei Schulden oder Haftungen verfügen“, heißt es seitens des Rechnungshofes.

Den entsprechenden Antrag bringen die Grünen morgen, Donnerstag, ein. Über die Dringlichkeit wird am 5. Juli im Landtag abgestimmt. Wird dem Antrag die Dringlichkeit zuerkannt, folgt am darauffolgenden Tag die Abstimmung über den Inhalt. Ein Mal pro Jahr können übrigens auch alle Bürger:innen ihre Prüfanregungen deponieren.

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