Diesen Umstand haben die NEOS im Parlament mit Verweis auf die verschuldete Gemeinde Matrei in Osttirol ins Bewusstsein gerückt. Es sei nicht geklärt, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes oder einer Gemeinde nach sich ziehen würde, warnte der NEOS-Abgeordnete Gerald Loacker in der jüngsten Sitzung des Budgetausschusses.
Von der Regierung fordern die Pinken mit einem Entschließungsantrag einen Gesetzesentwurf, der neben Insolvenzfähigkeit auch die Kriterien für den Eintritt der Insolvenz und deren Rechtswirkungen regelt. Für Loacker brauche es hier eine Lösung. Bei Gemeinden könne etwa in Zusammenhang mit Versorgungssicherheit „nicht der gleiche Maßstab gesetzt werden wie bei privaten Unternehmen.“
Das Parlament habe sich in den letzten Jahren mit diesen Fragen bereits intensiv befasst, insbesondere im Kärntner Hypo-Fall, betonte Christoph Matznetter (SPÖ). Auch jetzt trete er für eine „sachliche Diskussion“ ein, Gebietskörperschaften müssten aber „stets geradestehen für ihr Tun.“ Das Verfassungsrecht gebe eine Bestandsgarantie für Gebietskörperschaften ab, merkte SPÖ-Fraktionskollege Alois Stöger an. Gemeinden könnten demnach „nicht untergehen“. Daher, so Stöger, gebe es einen Insolvenzfall eigentlich nicht. Die Diskussion müsse aus verfassungsrechtlicher Perspektive geführt werden.
Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze hingegen warnte davor, in Krisenzeiten wie diesen über Insolvenzen von Gemeinden zu diskutieren. Das würde die Abwärtsspirale beschleunigen, meinte sie. Auch den Ländern komme eine hohe Verantwortung für die Gemeindeaufsicht zu. Diese hätten Mittel, um steuernd einzugreifen. Christoph Stark von der ÖVP verwies ebenfalls darauf, dass Gemeinden strengen finanziellen Regulatoren unterliegen und von den Landesregierungen kontrolliert werden. Das bedeute aber nicht, dass manche Gemeinden nicht dennoch in eine Schieflage gelangen könnten.
Die Gemeindeaufsicht sei „oftmals politisch außer Kraft gesetzt und funktioniert nur dann, wenn die Farbe eine andere ist“, entgegnete Loacker. Wenn das Land immer automatisch einspringe, bestrafe man jene, die eine sparsame Gemeindeführung vorweisen würden. Zudem könne in Hinblick auf Gemeindefinanzen „von Krisenzeiten keine Rede“ sein.
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