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Verletzter Motorrad­fahrer nach Kollision mit Pkw in St. Johann

Das Auto bog nach links ab, als der Biker bereits zu einem Überholmanöver angesetzt hatte.

Ein 53-jähriger Deutscher fuhr am 28. Mai gegen 15:45 Uhr mit seinem PKW auf der B 108, Felbertauernstraße, von St. Johann im Walde Richtung Matrei. Auf der Suche nach einer Parkbucht reduzierte er seine Geschwindigkeit. Ein hinter ihm fahrendes Motorrad setzte deshalb zum Überholen an. In diesem Augenblick bog der Deutsche nach links ab.

Der Motorradfahrer, ein 28-jähriger Österreicher, konnte zwar noch bremsen, eine Kollision aber nicht mehr vermeiden. Er prallte im rechten Winkel auf der Gegenfahrbahn in das Auto. Der junge Mann wurde von seinem Motorrad auf die Windschutzscheibe des Pkw geschleudert und kam auf einem Schotterplatz zu liegen. Nach der Erstversorgung an der Unfallstelle wurde er mit Verletzungen unbestimmten Grades in das BKH Lienz geflogen.

Der Pkw-Lenker und seine Beifahrer blieben unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. 

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6 Postings

Nori
vor einem Jahr

Bei stehendem Verkehr vorbeifahren...okay,bis in gewisser Weise...aber heute Vormittag...bei schleichendem Verkehr...links und rechts vorbeifahrende Motorräder gleichzeitig,egal ob Sperrlinie oder Abbiegespuren. ( zwischen Peggetzausfahrt und Obi/Spar - Kreuzung...) da hörts mit Verständnis auf.

 
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e-mission
vor einem Jahr

viele, nicht wenige, autofahrerInnen, wissen gar nicht mehr, dass das auto einen hebel für den blinker hat.

 
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    Godmensch
    vor einem Jahr

    steht nirgends das nicht geblinkt wurde, oder? Viele Biker halten sich auch nicht an die STVO wenn sie zB bei Kolonnenverkehr einfach vorbeifahren, Sperrlinien oder Haltelinien ignorieren, sich ganz vorne an der Ampel wieder reindrängen usw.!

     
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      chiller336
      vor einem Jahr

      für lenker eines kfz gilt aber nach wie vor 3 s blick - spiegel spiegel seiten blick. zumindest wirds so in der fahrschule gelehrt. ausserdem siehe öamtc seite, wo da steht: StVO-Novelle am 22. Juli 1998 dürfen Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs 5 StVO vorliegen. Die anderen Fahrzeuge müssen aber tatsächlich angehalten haben. also erst informieren und dann aufregen

       
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      Godmensch
      vor einem Jahr

      @chiller Sie verstehen mich leider nicht. Ich kenne die StvO und die Verhältnisse die sie (Besserwisser) glauben zu meinen stimmen dabei NIE. Sonst würde ich das nicht posten!!!

       
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      chiller336
      vor einem Jahr

      was heisst besserwisser? ich zitiere nur den öamtc - du kannst auch selber nachlesen. vielleicht glaubst dus ja dann. wobei natürlich vermutlich auch der öamtc unrecht hat tz tz. naja lass ma das - ich lass dir deine meinung godmensch (der nick allein spricht bände) du wirst wohl recht haben - so wie einige andere hier :D

       
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