Die Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wurde österreichweit mit heute, Samstag, 22. April, aufgehoben. In Tirol waren vor allem die Inntalfurche von Kufstein bis Telfs und das Achenseegebiet davon betroffen.
„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) noch in der Wildvogelpopulation – vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln – zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist. Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft“, informiert Paul Ortner von der Landesveterinärdirektion Tirol.
Weiterhin gilt, dass sich alle Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße – auch nach Wegfall der Stallpflicht an diverse Bestimmungen halten müssen um ihr Federvieh bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Weiterhin gilt auch, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen. Seit Jahresbeginn wurden in Tirol drei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln sowie ein Ausbruch in einem Tierpark im Unterland festgestellt.
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