Rund 78.000 Unternehmer:innen müssen in Tirol eine Tourismusabgabe entrichten, insgesamt kommen so 120 Millionen Euro pro Jahr zusammen. Unternehmen, die „unmittelbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus in Tirol erzielen“, müssen zahlen – so sieht es das Tiroler Tourismusgesetz vor. In den letzten Jahren häufte sich die Kritik an der Zwangsabgabe. Auch, weil das Land praktisch jedem Unternehmen zuschreibt, in irgendeiner Form einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus zu ziehen.
Auch von einer Planungs-Projektgemeinschaft für den Brennerbasistunnel wurden in Tirol Jahr für Jahr mehrere tausend Euro an Tourismusabgabe eingefordert. Die Gemeinschaft wehrte sich dagegen und zog vor Gericht. Nach einem gescheiterten Versuch, die Zahlungen vor dem Tiroler Landesgericht anzufechten, folgte nun eine – aus Expertensicht folgenschwere – Wende. Das berichtet am Montag die Tiroler Tageszeitung.
Der Vewaltungsgerichtshof rüttelt in seinem Urteil an der umstrittenen Zwangsabgabe. Im Urteil führt das Höchstgericht eine Situation an, auf die sich das Tiroler Landesgericht berufen hatte. Dieses sah in jenen Baustellenbesichtigungen, bei denen Besucher:innen einen Blick in den Tunnel werfen durften, einen Nutzen aus dem Tourismus. Das Höchstgericht kehrt diese Schlussfolgerung um: Mit diesen Besichtigungen schaffe die Projektgesellschaft einen Nutzen für den Tourismus. „Dass das Großbauvorhaben Besucher anzieht, belegt nur, dass aus der Tätigkeit der Revisionswerberin ein Nutzen für den Tourismus resultiert“, so das VwGH-Urteil im Wortlaut.
Mit den besagten Besichtigungen könne man nicht herleiten, dass die Tunnel-Gesellschaft vom Tourismus profitiere. Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker:innen dieser Zwangsabgabe. Bisher hatte das Land damit gekontert, dass die wirtschaftliche Situation ohne Tourismus für alle schlechter wäre. Gegenüber der TT betont Experte Reinhold Beiser von der Uni Innsbruck, dass das Urteil „eine Wende in der Judikatur“ bedeute: „Das wird gewichtige Folgen für alle Tourismusabgaben in Österreich haben.“
Landesregierung und Landesgericht müssten bei der Tourismusabgabe „viel präziser“ begründen, wer konkret vom Tourismus profitiert und wer eben nicht. Das Tiroler Tourismusgesetz sehe vor, nur die erstgenannte Gruppe von Unternehmen zu besteuern. Die Beweislast sieht Beiser beim Land. In ihrer Kritik bestätigt sehen sich durch das VwGH-Urteil die Tiroler NEOS.
„Mit Genugtuung“ habe der pinke Klubobmann, Dominik Oberhofer, aufgenommen, dass laut dem Höchstgericht nicht automatisch jedes Unternehmen in Tirol vom Tourismus profitiere. „Wir NEOS fordern schon seit Jahren die Abschaffung dieser Zwangsabgabe. Ich bin froh, dass nun auch das Höchstgericht einen Präzedenzfall geschaffen hat, damit sich mehr Tiroler Unternehmer:innen dagegen wehren können“, so Oberhofer.
Für ihn sei es nicht möglich, diese Zwangsabgabe gerecht und fair zu gestalten. „Es gibt daher nur eine Konsequenz. Die Abgabe muss abgeschafft, die Finanzierung der Tourismusverbände und der Tirol Werbung auf neue Beine gestellt werden“, betont Oberhofer. Für die kommende Landtagssitzung kündigen die NEOS einen entsprechenden Antrag an.
8 Postings
Ich habe die Befürchtung wenn jetzt die Politik reagieren muss dass am Ende auch noch jene die überhaupt nicht vom Tourismus profitieren auch noch zahlen dürfen. Billiger wirds sicher nicht. Man hats uns ja bei der GIS gezeigt wies geht. Jetzt dürfen alle zahlen.
Man muss es einmal sagen wie es ist, der Viroler Tourismus ist von der Wurtschaft abhängig und ohne diese nicht im geringsten Ansatz überlebensfähig!!! Ohne Hunderte Million Euro an öffentlichen Steuergeldern oder diese mafiöse Schutzgelderpressung der Wirtschaft, gäbe es weder diese unzähligen sinnlosen Bettenburgen oder Skigebiete, zudem wäre wohl auch der ein oder andere rülpsende killertaler Hotellier nicht im Nationalrat sondern vermutlich beim AMS...
Na ja,falls die Zwangsabgabe auf einige Firmen entfällt dann wirds eng für so manchen Obmann und seine Funktionäre.Warum?Ganz einfach weil ein Tourismusverband für manche eine Goldgrube darstellt. Es werden Vereine gegründet und noch mehr Vereine welche groszügigigst vom Tourismusverband gesponsert werden ohne den Verwendungszweck jemals nachweisen zu müssen.Und falls Rechnungen verlangt werden von wem auch immer gibts Belege welche nichts mit einer Förderung zu tun haben. 20.000 oder 30.000 pro Veranstaltung. drei mal im Jahr ergibt ein schönes offizielles Zubrot.Also weg mit der Zwangsabgabe.
... Die gesamte Tourismusabgabe - - handhabe gehört schon seit Jahren neu aufgestellt. Als mögliche Basis wäre eine Österreichweite einheitliche Regelung (wenn man schon nicht an ein abschaffen der Abgaben denkt) - - und nicht im Tirol 2 Euro, in der Steiermark 2,50 und irgendwo in Niederösterreich gar nur 1,50Euro!!
@bergtirol: Tourismusabgabe und Aufenthaltsabgabe (=Ortstaxe, Kurtaxe) sind 2 Paar Schuhe !!!
@Hannes Schwarzer.. Das ist mir bekannt - -danke - - (habe ja geschrieben "die gesamte Tourismusabgabe - handhabe)! meine Anspielung war auf das minimum zum vereinheitlichen gemeint/und oder auch abschaffen des selbigen! Eine Autobahn Vignette kostet ja auch nicht in jedem Bundesland mehr oder weniger...
Das kommt daher, dass die Kompetenzverteilung der Gesetzgebung wie beim Jugendschutz, Tierschutz, Jagdgesetz usw. vom Bund an die Länder verteilt wurde. Warum dürfen Jugendliche in Kärnten denn länger ausbleiben als in Tirol, weil es eben ein Landesgesetze sind und die Autobahn eben Mal Bundessache ist. So schließt man daraus, das die Abgaben in der Tourismusbranche in der Steiermark höher ausfällt als in Niederösterreich.
Die Tourismusabgabe als Zwangsabgabe ist abzulehnen. Wenn sich ein Unternehmen vom Tourismusverband einen Vorteil erhofft, dann sollte die Mitgliedschaft freiwillig sein. Die derzeitige Handhabung erinnert mich an Schutzgelderpressung mafiaähnlicher Strukturen.
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