Im Februar dieses Jahres hat der Tiroler Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine raschere Entnahme von Risiko- und Schadwölfen zu ermöglichen. Nun hat die Landesregierung die begleitenden Verordnungen beschlossen, mit 1. April treten sie in Kraft. Die Tiroler Grünen, der WWF und der Verein gegen Tierfabriken (VGT) stellten bereits im Februar die Rechtssicherheit der neuen Regelung in Frage.
Ausweisung von „Alpschutzgebieten“
Um den Vorgang eines Wolfsabschusses zu beschleunigen, hat die Landesregierung an mehreren Stellschrauben gedreht. Unter anderem weist das Land „Alp- und Weideschutzgebiete“ aus, in welchen gelindere Mittel – also Herdenschutz, Vergrämung etc. – hinsichtlich der Zumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit und faktischen Gegebenheiten nicht möglich sind.
Eine Ausnahme der FFH-Richtlinie der EU, nach welcher der Wolf höchsten Schutzstatus genießt, ist nämlich nur dann zu erwirken, wenn sämtliche andere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Das soll den Plänen der Landesregierung nach in den ausgewiesenen Gebieten nun von Vornherein der Fall sein. Die Ausweisung dieser Alp- und Weideschutzgebiete ist bereits erfolgt, demnach sind „sämtliche der 2.100 Tiroler Almen nicht schützbar“, so LH-Stv. Josef Geisler.
Wolfsentnahme per Verordnung
Greift ein Wolf wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten oder auch sachgerecht geschützte Tiere auf Heimweiden an, wird er von der Landesregierung per Verordnung zum Abschuss freigegeben.
Als wiederholter Angriff auf Weidetiere zählt, wenn ein Wolf zweimal hintereinander ein Schaf oder eine Ziege angreift. Ebenfalls ausschlaggebend für den Erlass einer Abschussverordnung ist ein Angriff, bei welchem fünf und mehr Schafe oder Ziegen oder zumindest ein Rind, Pferd oder Esel verletzt oder getötet werden. Der Wolf wird dann als Schadwolf bezeichnet, „eine vorherige Bestimmung des Individuums per DNA-Analyse ist vor dem Abschuss nicht notwendig“, erklärt Geisler. DNA-Analysen wird es dennoch weiterhin geben, auch um das EU-weite Monitoring aufrechtzuerhalten.
Eine vorherige Bestimmung des Individuums per DNA-Analyse ist vor dem Abschuss nicht notwendig.
LH-Stv. Josef Geisler
Die Entnahmeerlaubnis gilt für höchstens acht Wochen innerhalb eines Radius von zehn Kilometern des ersten Angriffes. „Mit dem Abschuss betraut wird der jeweilige Jagdausübungsberechtigte“, so Geisler. Wolle dieser aus welchen Gründen auch immer den Abschuss nicht vornehmen, so bestehe die Möglichkeit, Berufsjäger zu beauftragen.
Dieselbe Vorgangsweise gilt bei Wölfen, die die öffentliche Sicherheit gefährden: Taucht ein Wolf mehr als einmal in Siedlungen oder bei bewirtschafteten Gebäuden auf, nähert er sich im offenen Gelände Menschen und lässt sich nicht vertreiben, wird er als Risikowolf eingestuft und ebenso zum Abschuss freigegeben.
Rechtsicherheit nicht restlos geklärt
Die Tiroler Grünen, der WWF und der VGT sehen einen rechtlichen „Kunstgriff“ der Landesregierung: Der Unterschied zwischen einer Entnahmegenehmigung per Bescheid und per Verordnung liegt darin, dass man gegen ersteren Berufung einlegen kann, gegen letztere nicht. Sämtliche bisherige Bescheide zum Abschuss von Wölfen sind nach Berufung von Umweltschutzverbänden vom Landesverwaltungsgerichtshof aufgehoben worden.
Die Entnahmepraxis per Verordnung stehe noch auf dem Prüfstand, bis zur endgültigen Entscheidung dürften mehrere Jahre vergehen, heißt es in einem Rechtsgutachten, das vom Land selbst in Auftrag gegeben und von Rechtswissenschafter Robert Norer erstellt wurde. LH-Stv. Georg Dornauer sieht die neu geschaffene Rechtsgrundlage als „juristisch sehr fundiert“ und „glaubt“, wie er selbst sagt, „dass das mit der EU einhergeht“.
Langfristiges Ziel: Senkung des Schutzstatus
„Es wird auch im heurigen Almsommer Risse geben – und es wird auch kein wolfsfreies Tirol geben“, so Geisler, man habe nun aber eine „taugliche Handhabe“ gegen Problemtiere. Das Herdenschutzprojekt, das in den Jahren 2021 und 2022 auf drei Almen durchgeführt wurde, soll weiterhin bestehen, „auch um wissenschaftliche Daten zu sammeln“, erklärt der für Land- und Forstwirtschaft zuständige Landesrat.
Es wird auch im heurigen Almsommer Risse geben – und es wird auch kein wolfsfreies Tirol geben."
LH-Stv. Josef Geisler
Langfristiges Ziel sei weiterhin eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene, so die beiden Vertreter der Landesregierung. Namhafte Expert:innen würden immer wieder sagen, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sei, betonte Geisler mehrmals im Rahmen der Pressekonferenz.
6 Postings
Vielleicht sollten sich die Politiker eher die Frage stellen woher plötzlich soviele Wölfe herkommen und warum diese Wölfe keine Scheu vor den Menschen hat?
Eine Erklärung aus meiner Sicht wären Wolfshybriden. Hunde die mit Wölfen gekreuzt wurden. Sozusagen der Hund im Wolfsfell. Kann man im Internet aus Ungarn, Rumänien oder Polen kaufen und wenn sie dann nicht mehr kontrollierbar sind werden sie in die Freiheit entlassen wo sie dann auf den Almen ihr Unwesen treiben!
Dornauer u. Co. sollten das Problem bei den Wurzeln packen und nicht nur die Symptome bekämpfen!
Fangfrage: Was hat unser Sozi-LH-Stv. Schorsch gerne im Kofferraum seiner Prozkarre?
Die neue Verordnung scheint sehr gute Ansätze zu haben um die Wolfsprobleme zu begrenzen. Selbst die schweizer Stiftung für Raubtierökologie und Wildtiermanagement KORA räumte in einem Bericht aus dem Jahr 2022 ein, dass die bisher empfohlenen Herdenschutzmassnahmen bei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere einen unzureichenden Schutz boten. Abschüsse wurden als eine wirksame Massnahme zur Schadensreduktion angeführt.
Ich lese das bisserl anders , viele Almen brauchen keine HSM , andere brauchen einen Verbund an Maßnahmen, ähnlich wie beim Militär . Nur Abschuss ist nicht . Das alle 2300 Tiroler Almen nicht durch HSM gesichert werden können , ist eine Lüge , Manipulation, Fake ….
Schlussfolgerungen Unsere Studie konnte zeigen, dass die bisher in der Schweiz angewendeten Management- Massnahmen (HSH, Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen) wirken. Herdenschutzmassnahmen wie HSH reduzieren das Schadensausmass bei Übergriffen durch Wölfe deutlich, können aber das Auftreten von Schäden nicht vollständig verhindern.
https://www.kora.ch/?action=get_file&id=158&resource_link_id=2b0
Kann ich meine Grenzen , mein Land durch Gesetze, Polizei , Geheimdienste , Militär schützen ? Ja , ein Schutz ist dadurch vorhanden , es werd aber nie voll funktionieren und ist keine absolute Sicherheit . Soll ich deswegen Grenzschutz und andere Maßnahmen aufgeben ?
Es ist doch nichtmal ansatzweise versucht worden HSM in Tirol anzuwenden . Abschuss gehört auch dazu , eine Entnahme wie in der Schweiz .
Das x fache an Tiere verendet wegen unzureichenden Schutz vor Krankheit , Gewitter im Hochgebirge , Absturz . Der größte Feind ist der Mensch und besonders der Typ von der SPÖ .
super politiker mit hirn und verstand, muß man wieder wählen !!! 1-2-3
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren